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Diskutierende Menschen

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Archiv 2017

icon-ff Created with Sketch. Diskussionspunkt Menschenrechte

Welche Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte trägt die KfW bei ihren Finanzierungen? Wird sie dieser gerecht oder bestehen Defizite? Diese Fragen stellte die KfW bei ihrem Stakeholder Round Table 2017 in den Mittelpunkt. Vertreter von Nicht-Regierungsorganisationen (NROs), Politik und Unternehmen machten ihre Erwartungen deutlich.

Stakeholder Round Table 2017 

Die KfW Bankengruppe steht mit ihren Stakeholdern im regelmäßigen Austausch. Beim Round Table, der am 12.10.2017 in Berlin stattfand, stand die Verantwortung für Menschenrechte im Fokus. Eingeladen hatten die Verantwortlichen für das Nachhaltigkeitsmanagement der KfW. Sie stellten sich den Fragen der Teilnehmer und arbeiteten mit ihnen an Empfehlungen. Die Ergebnisse wurden dem KfW-Vorstand präsentiert und fließen in die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements ein.

Gruppe von Menschen

Die Teilnehmer des KfW Stakeholder Round Table 2017 (v. l. n. r.): Dr. Jürgen Schuol, Sabine Braun (Moderation), Kathrin Petz, Cornelia Heydenreich, Janine Barbier-Neubacher, Dr. Solveig Pape-Hamich, Mathias Döhrn, Nadine-Lan Hönighaus, Annette Seidel, Dr. Léonie Jana Wagner, Dr. Karl Ludwig Brockmann, Claudia Eckhardt, Martin Geiger

Papierblatt vom Stakeholder Round Table 2017
Gruppe von Menschen versammelt um einen Tisch
Diskutierende Menschen
Gruppe von Menschen sprechen miteinander
Gruppe von Menschen versammelt um einen Tisch

Kluft zwischen Anspruch und Umsetzung 

Normative Vorgaben und Realität weichen bei der globalen Durchsetzung von Menschenrechten oft voneinander ab. Darin waren sich die KfW und ihre Stakeholdervertreter einig. Zu wünschen wären auf nationaler Ebene durchgehend klare gesetzliche Bestimmungen, die völkerrechtliche Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechten konkretisieren. Allerdings sei es auch unrealistisch, in naher Zukunft alternativ auf eine harmonisierte Konkretisierung durch ein international zu verhandelndes einheitliches Regelwerk zu setzen. Deshalb sollten Unternehmen und Banken nach eigenen Spielräumen suchen, um mit nationalstaatlicher Unterstützung menschenrechtliche Aspekte in ihren Verantwortungsbereich zu integrieren.

Darstellung Annette Seidel

Es wächst eine mündige, interessierte Zivilbevölkerung heran, die ihre Erwartungen an Menschenrechte auf Unternehmen und Politik überträgt. Damit rückt das Thema immer mehr ins Zentrum der Öffentlichkeit.

Annette Seidel, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Referatsleiterin Menschenrechte, Gleichberechtigung der Geschlechter, Inklusion

Als nachhaltig agierende Förderbank des Bundes und der Länder fühlt sich die KfW dem Thema Menschenrechte verpflichtet. Dazu gehört auch die Verantwortung, das Thema gemeinsam mit unseren Stakeholdern weiterzuentwickeln.

Dr. Karl Ludwig Brockmann, KfW Bankengruppe; Konzernbeauftragter Nachhaltigkeit

Transparenz als Basis

Aus der Sicht der Teilnehmer ist eine transparente Darstellung der Finanzierungsvorhaben der KfW zentral, um eine bessere menschenrechtliche Bewertung des Handelns der Bank durch externe Akteure zu ermöglichen. Als gutes Beispiel für Transparenz gilt die Weltbank. Einige Stakeholdervertreter äußerten auch den Wunsch, Prüfberichte im Bereich Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie detaillierte Angaben zu den Projekten – über die verfügbaren Daten hinaus – bereits im Vorfeld der Umsetzung zugänglich zu machen. Vertraulichkeitspflichten und -vereinbarungen können dem allerdings entgegenstehen.

Ende 2017 hat die KfW Entwicklungsbank eine überarbeitete Version ihres Transparenz-Portals veröffentlicht. Hier finden sich detaillierte, vierteljährlich aktualisierte Daten zu sämtlichen Vorhaben der Entwicklungsbank ab 2007.

Eine transparente Darstellung der Finanzierungsvorhaben im Vorfeld stellt für uns Zielmarke und Erwartung an die KfW Bankengruppe dar.

Kathrin Petz, urgewald e. V.; Büro Berlin (Schwerpunkt Banken, Kohle und Klima)
Darstellung Matthias Döhrn

Transparenz im Vorfeld ist aufgrund der Vertraulichkeitsvereinbarungen eine Herausforderung. Denn diese sind Bedingung für eine Zusammenarbeit mit unseren Kunden.

Matthias Döhrn, Siemens Financial Services GmbH; Head of Department ECAs & Investment Guarantees, Project & Structured Finance

KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie als Rahmen

Für die Bewertung menschenrechtlicher Auswirkungen des Handelns von Unternehmen und Banken gibt es verschiedene Verfahren. Beispielsweise können über sogenannte Human Rights Impact Assessments potenzielle Konsequenzen für die Umsetzung der Menschenrechte bereits im Vorfeld analysiert werden. Auf die Frage, warum nicht für alle KfW-Finanzierungsvorhaben inklusive der Projekte der KfW IPEX-Bank ein Human Rights Impact Assessment durchgeführt werde, verwies die KfW auf ihre eigenen Nachhaltigkeitsrichtlinien: Geplante Vorhaben werden einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) nach internationalen Standards unterzogen. Finanzierungen in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie Export- und Projektfinanzierungen außerhalb der OECD stehen dabei im Fokus. Menschenrechtliche Aspekte sind feste, integrale Bestandteile der USVP. Die pauschale Forderung nach zusätzlichen Assessments sei daher nicht zielführend.

Für die KfW ist es von zentraler Bedeutung, projektspezifische Risiken und Potentiale für Menschenrechte direkt zu adressieren und die betroffenen Einzelfälle oder Gruppen aktiv einzubeziehen.

Claudia Eckhardt, KfW Entwicklungsbank; Technische Sachverständige Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung

Bewertung menschenrechtlicher Auswirkungen

Unternehmensvertreter wünschen sich mehr Orientierung, was genau unter schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte zu verstehen sei. So könnten Auswirkungen auf die Menschenrechte von verschiedenen Interessengruppen mitunter unterschiedlich bewertet werden. Ein Beispiel ist ein Staudammprojekt, das die Nutzung eines Flusses zum Ausüben kultureller und religiöser Bräuche gefährden könnte – und damit die kulturellen Rechte der Angehörigen indigener Gruppen. Gleichzeitig könnte das Vorhaben zu einer besseren Energieversorgung (Recht auf einen angemessenen Lebensstandard) und mehr Arbeitsplätzen (Recht auf Arbeit) beitragen. Das Beispiel verdeutlicht, dass oftmals verschiedene menschenrechtlich relevante Aspekte in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen können. Daher sei es wichtig, die spezifischen menschenrechtlichen Herausforderungen eines Vorhabens individuell zu beleuchten.

Für eine bessere Bewertung der Menschenrechtssituationen in einzelnen Ländern ist der Universal Human Rights Index hilfreich. Der vom Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen (Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)) veröffentlichte Index enthält Einschätzungen der Menschenrechtssituation aller Mitgliedstaaten und unterstützt die Identifikation landestypischer menschenrechtlicher Problematiken.

Eine Anleitung zur Umsetzung von Menschenrechten bieten auch sektorspezifische Regelwerke. So greift zum Beispiel das Hydropower Sustainability Assessment Protocol für die Bewertung von Wasserkraftprojekten an mehreren Prüfpunkten Menschenrechtsaspekte explizit auf. Bei der Erarbeitung des Protokolls waren neben der Industrie auch NROs und der Finanzsektor beteiligt.

Darstellung Dr. Solveig Pape-Hamich

Wann genau liegt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung vor? Hierzu müssen einheitliche Definitionen entwickelt werden, um Klarheit für Unternehmen zu schaffen.

Dr. Solveig Pape-Hamich, Euler Hermes AG; Department Head Sustainability

Herausforderung Lieferkette 

Die umfassende Analyse des Umgangs mit Menschenrechten in der Lieferkette ist für die Wirtschaft eine Herausforderung. Große Industrieunternehmen mit Tausenden Lieferanten verweisen darauf, dass sie nur eine Auswahl ihrer Lieferanten betrachten können und daher – ebenso wie Banken bei den Lieferketten ihrer Kunden – eine Risikoklassifizierung vornehmen müssen. Im Weiteren kann es dann aber Jahre dauern, bis Vertragspartner bereit oder in der Lage sind, ihre Zulieferer entsprechend zertifizieren zu lassen. Hilfreich sind hier adäquate politische Rahmenbedingungen. Aber auch der Druck von Banken kann helfen: So brachten mehrere Entwicklungsbanken als Finanzierungspartner einen großen Agrarhändler dazu, einen Großteil der zuliefernden Kleinbauern in Nachhaltigkeitsinitiativen einzubinden und zertifizieren zu lassen.

Darstellung Nadine-Lan Hönighaus

Viele unserer Mitgliedsunternehmen engagieren sich sehr für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Doch es besteht durchaus Unsicherheit darüber, wann ein Unternehmen seiner Verantwortung ausreichend gerecht wird.

Nadine-Lan Hönighaus, econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e. V.; stellvertretende Geschäftsführerin
Darstellung Cornelia Heydenreich

Politische Rahmenbedingungen bringen Unternehmen dazu, Verantwortung für ihre Lieferkette zu übernehmen. Das zeigt sich im IT-Sektor, der sich aufgrund des US-amerikanischen Dodd-Frank Act nun konsequenter mit Konfliktmineralien befasst.

Cornelia Heydenreich, Germanwatch e. V.; Teamleiterin Unternehmensverantwortung

NROs als „Brückenbauer“

NROs spielen aus der Sicht der Teilnehmer eine wichtige Rolle für die Umsetzung von Menschenrechten. Sie können bei menschenrechtlich relevanten Projekten als Berater agieren, die Interessen betroffener Rechtsträger einbringen und zwischen verschiedenen Gruppen vermitteln. So bestehen gute Erfahrungen mit kompetenten NROs, die von Umsiedlungsmaßnahmen betroffene Akteure unterstützen. Die vor Ort tätigen NROs kennen die lokalen Besonderheiten und haben Kontakt zu Anwohnern wie auch zu staatlichen Stellen. Deshalb können sie Brücken zwischen Unternehmen, Regierungen und betroffenen Gruppen bauen.

Nicht-Regierungsorganisationen können das Thema Menschenrechte besser und umfassender adressieren, als dies im Rahmen von bilateral ausgehandelten Vorhaben möglich ist. Ihre Nähe zu lokalen Akteuren spielt bei der Beratung eine entscheidende Rolle.

Annette Seidel, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Referatsleiterin Menschenrechte, Gleichberechtigung der Geschlechter, Inklusion

Um Partizipationsprozesse zu fördern, sollten Anknüpfungspunkte an institutionalisierte Beteiligungsformate im jeweiligen Land gesucht werden. Die KfW kann hier eine Mittlerrolle einnehmen.

Dr. Léonie Jana Wagner, KfW Entwicklungsbank; Sektorökonomin Menschenrechte

Von Shrinking zu Creating Spaces

In vielen Ländern wird der öffentliche Raum, in dem zivilgesellschaftliche Akteure agieren können, kleiner. Diese „Shrinking Spaces“ sind meist auf eine Gesetzgebung zurückzuführen, die NROs diffamiert und ihre Finanzierung oder Vereinigungsfreiheit bewusst einschränkt. Dem kann der Ansatz der „Creating Spaces“ entgegenwirken. Hierbei geht es darum, auf Vorhaben zu setzen, die bürgerlich-politische Menschenrechte nicht unmittelbar, sondern indirekt fördern, durch die Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte: Beispielsweise können Bildungs- und Gesundheitsprojekte oder Vorhaben zur Armutsbekämpfung zu einem menschenrechtlichen Empowerment beitragen und gesellschaftlichen Gruppen neue Handlungsspielräume eröffnen.

Darstellung Dr. Jürgen Schuol

Bei der Diskussion über Infrastrukturprojekte sind auch Fragen nach den positiven Auswirkungen von Projekten auf die Menschen und z. B. deren Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung oder Partizipation an der volkswirtschaftlichen Entwicklung sehr wichtig. Dies sollte in der Analyse stärker berücksichtigt werden.

Dr. Jürgen Schuol, Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG; Head of Sustainability

Veränderte Rahmenbedingungen durch globale Krisen 

Auch das Handeln der KfW unterliegt sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. In Krisen muss es schnell gehen, doch sind die Kapazitäten der staatlichen Partner oft begrenzt. Um auf die hohen Fluchtbewegungen und Krisen der letzten Jahre zu reagieren, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) teils hohe Beträge seines Budgets umgeschichtet und Sonderinitiativen eingerichtet. Mit solchen Veränderungen muss die KfW flexibel umgehen, etwa durch die verstärkte Zusammenarbeit mit Organisationen der Vereinten Nationen anstelle von staatlichen Trägern. Die Anforderungen aus der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie beziehungsweise die USVP-Standards gelten aber unabhängig davon – selbst bei Projekten, die im Eilverfahren umgesetzt werden müssen.

Unsere Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung wenden wir konsequent an – unabhängig von sich wandelnden Rahmenbedingungen.

Martin Geiger, DEG; Abteilungsdirektor Nachhaltigkeit und Corporate Governance

Nationaler Aktionsplan fördert Zusammenarbeit

Ende 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen verabschiedet. An dem Konsultationsprozess, der dem NAP vorausging, hatten sich Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft beteiligt. Staatliche Institutionen wollen nun Sensibilisierungs- und Gesprächsangebote zum Thema Menschenrechte ausbauen. Dies gilt auch für den Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Beispielsweise sollen Menschrechte in der Ausbildung von Diplomaten stärker thematisiert werden. Zudem könnten die Menschenrechtsreferenten in den Auslandsvertretungen den Austausch zwischen den Akteuren vor Ort vorantreiben.

Darstellung Janine Barbier-Neubacher

Das Thema Menschenrechte wird für staatliche wie auch wirtschaftliche Akteure immer wichtiger. Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte sollte jetzt zügig umgesetzt werden.

Janine Barbier-Neubacher, Büroleiterin Dr. Bärbel Kofler, MdB (Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe)