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Schulkinder

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Archiv 2017

icon-ff Created with Sketch. Entwicklung braucht Menschenrechte

Ein enger Zusammenhang besteht zwischen Entwicklung und Menschenrechten: Denn Entwicklungszusammenarbeit verfolgt Ziele, die zur Verwirklichung der Menschenrechte beitragen. Projekte der Entwicklungszusammenarbeit lassen sich so gestalten, dass sie die Menschenrechte stärken. Es bleiben jedoch noch Herausforderungen bestehen, etwa bei der Umsetzung der guten Regierungsführung oder bei Bedrohungen durch Krieg und Flucht, mangelnde soziale Dienstleistungen oder unzureichende Gleichberechtigung. Die KfW hat eigene Instrumente entwickelt, um in ihren Vorhaben die Menschenrechte zu berücksichtigen. 

Rechte einfordern und verwirklichen

Alle Menschen haben Menschenrechte. Menschen sind keine passiven Empfänger von Sozialleistungen. Grundlegende soziale Dienstleistungen staatlicher Institutionen sind keine Almosen, sondern menschenrechtliche Verpflichtungen gegenüber Rechteinhabern. Kern einer menschenrechtlichen Entwicklungspraxis ist somit, Menschen in ihren Fähigkeiten zu fördern, ihre Rechte einzufordern und zu verwirklichen.

Aber es gehört auch dazu, dass staatliche Institutionen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen anerkennen und erfüllen. Dies obliegt primär dem jeweiligen Einzelstaat. Wenn ein Staat aus eigenen Anstrengungen keine ausreichenden Resultate erzielt, ist die internationale Gemeinschaft gefragt. So kann etwa die von externen Akteuren geleistete Entwicklungszusammenarbeit die Inanspruchnahme von Menschenrechten in den Partnerländern unterstützen.

Bei der Entwicklungszusammenarbeit stehen nicht von ungefähr Menschenrechte im Vordergrund. Menschenrechte sind unabdingbar, um Entwicklungsprozesse als Erweiterung der Freiheiten aller Menschen zu gestalten. Entwicklungsprozesse sind ihrerseits eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Rechte einfordern, ausüben und verwirklichen können.

Menschenrechtliche Standards und Prinzipien

Die Menschenrechte sind Leitprinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Menschenrechtliche Kriterien spielen eine Rolle bei der Frage, ob und wie Deutschland mit einem Land kooperiert und welche entwicklungspolitischen Ziele verfolgt werden. Für die praktische Umsetzung in der staatlichen EZ hat die Bundesregierung einen Leitfaden verfasst.

Die Menschenrechte geben der EZ Standards vor. Dabei geht es zum einen um Ergebnisse: So müssen etwa Wasser oder Bildung verfügbar sein, eine hinreichende Qualität aufweisen und für alle Bevölkerungsgruppen erschwinglich sein.

Zum anderen geht es um den Prozess: Hier kommen die Prinzipien zum Tragen, die sich wie ein roter Faden durch die Menschenrechte ziehen: Partizipation und Empowerment, Rechenschaftslegung, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit. Menschen müssen einbezogen werden, wenn EZ-Projekte sie betreffen (Partizipation). Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, seinem sozialen Status oder seiner ethnischen Zugehörigkeit ausgeschlossen werden (Nichtdiskriminierung). Zudem sollen Entwicklungsakteure ihre Planungen offenlegen und Betroffenen die Möglichkeit zum Einspruch geben (Rechenschaftslegung).

Aktuelle Herausforderungen für Entwicklung

Die Missachtung von Menschenrechten ist ein bedeutendes Entwicklungshemmnis. Für die Entwicklungszusammenarbeit stellen sich derzeit Herausforderungen, wenn es darum geht, die Umsetzung von Menschenrechten in Partnerländern zu unterstützen. Nicht immer werden die Prinzipien der guten Regierungsführung beachtet.

  1. Gute Regierungsführung als Basis

    Entwicklungszusammenarbeit unterstützt gute Regierungsführung etwa durch Vorhaben zur Förderung von Dezentralisierung, Stadtentwicklung, Politik und Verwaltung im öffentlichen Sektor sowie Friedensentwicklung und Krisenprävention. Indem Legitimität und Leistungsfähigkeit staatlicher Strukturen gestärkt werden, verbessern sich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Menschenrechte. Zudem wird die Verwirklichung bürgerlicher und politischer Rechte unterstützt.

  2. Flucht und Menschenrechte

    Die Zahl der Konflikte und Kriege nimmt weltweit zu. Damit steigt auch die Zahl der Binnenflüchtlinge und derer, die Schutz außerhalb ihrer Landesgrenzen suchen. Menschenrechte gelten immer und überall, auch für Menschen auf der Flucht. Menschen auf der Flucht zu ihren Rechten zu verhelfen ist eine besonders schwierige Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit. Hier spielen aber auch andere Politikfelder, allen voran die Außen- und Sicherheitspolitik, eine wichtige Rolle.

    Not- und Übergangshilfe ist ein erster Schritt, um die Lage von Geflüchteten zu verbessern und in akuten Krisensituationen Not zu lindern. Doch langfristig geht es um strukturbildende Wirkungen. Der Ausbau von Infrastruktur (zum Beispiel Wasserversorgung, Schulen und Gesundheitsstationen) in den Aufnahmeregionen dient der ansässigen Bevölkerung genauso wie den Flüchtlingen. Durch Mikrokredite und Beschäftigungsprogramme kann Entwicklungszusammenarbeit helfen, Jobs zu schaffen. So können Geflüchtete ein Einkommen erwirtschaften und lokale Wirtschaftskreisläufe können verbessert werden. Nach der Beendigung bewaffneter Konflikte unterstützt die Entwicklungszusammenarbeit auch die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten.

    Außerdem rückt mehr und mehr die Minderung von Fluchtursachen in den Fokus der Entwicklungszusammenarbeit. Hierzu zählen die Unterstützung bei friedlichen Prozessen des Konfliktausgleichs, die Förderung benachteiligter Gruppen und die Reaktivierung lokaler Märkte und Ökonomien.

  3. Soziale Basisdienstleistungen

    Viele Entwicklungsvorhaben zielen darauf ab, den Zugang der Bevölkerung zu qualitativ angemessenen sozialen Basisdienstleistungen zu verbessern, etwa bei Gesundheit oder Bildung. Ziel ist der Abbau von Ungleichheit. Die Vorhaben tragen damit zur Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte bei.

  4. Gleichberechtigung ist Menschenrecht

    Ein wichtiges Querschnittsthema der Entwicklungszusammenarbeit ist die Geschlechtergerechtigkeit. Dieses Ziel ergibt sich etwa aus dem menschenrechtlichen Prinzip der Nichtdiskriminierung und den Rechten, die in der UN-Frauenrechtskonvention („Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau“/CEDAW) festgeschrieben sind.

    Dennoch sind Frauen und Mädchen in vielen Ländern der Welt nach wie vor benachteiligt. Sie haben nicht den gleichen Zugang zu Nahrung und Gesundheitsdienstleistungen wie Männer und nehmen nicht im gleichen Maße am politischen Leben teil.

    Die KfW Entwicklungsbank legt ihrer Arbeit eine Genderstrategie zugrunde, in der sie sich zum Menschenrecht auf Gleichstellung der Geschlechter noch einmal explizit bekennt. Jedes Vorhaben wird bereits bei der Planung sorgfältig daraufhin analysiert, welche Potenziale es mit Blick auf die Förderung von Gleichberechtigung bietet.

Frauen und Mädchen gezielt fördern

Uniformierte Schulmädchen
Mutter mit Baby auf dem Arm
Zwei Menschen sitzen lachend auf einem Teppich
Mädchen liest eine Zeitschrift

„Wings to fly“

Die KfW Entwicklungsbank unterstützt im Auftrag der Bundesregierung Stipendien für Schule und Fortbildung in kenia. Sie kommen Mädchen aus einkommensschwachen Haushalten zugute.

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Gesunde Mütter, gesunde Babies

Die KfW finanziert eine Versicherung für sichere Geburten in Tansania.

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Empowerment in Marokko

Solaranlagen in Marokko helfen, die Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung zu verbessern. Das Licht gibt Mädchen mehr Chancen zum Lernen.

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Mädchenmagazin unterstützt Aufklärung

Antworten auf drängende Fragen zu Sexualität und Gesundheit finden Mädchen und junge Frauen im Kongo in der Zeitschrift „100 % Nana“. Die KfW finanziert die Herausgabe der Zeitschrift.

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Die KfW fördert Menschenrechte auf verschiedene Weise, etwa durch einen Fonds in Burkina Faso, der Kinder vor Ausbeutung schützt.

Dr. Léonie Jana Wagner, Sektorökonomin im Team Entwicklung, Governance & Frieden der KfW

Interview

Abbildung Dr. Léonie Jana Wagner

Dr. Léonie Jana Wagner

Wie kann die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) Menschenrechte fördern?

Die KfW Entwicklungsbank fördert Menschenrechte auf vielfältige Weise. So gibt es Vorhaben, die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit direkt in der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Pflichten unterstützen. Ein Beispiel ist der Kinderfonds in Burkina Faso, der darauf abzielt, junge Menschen vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Kinderhandel zu schützen. Das sind wichtige Aspekte der UN-Kinderrechtskonvention. Darüber hinaus fördern viele Projekte aus unserem Portfolio die Verwirklichung von Menschenrechten mittelbar. Dazu gehören Vorhaben wie der Bau und die Ausstattung von Schulen zur Umsetzung des Rechts auf Bildung, landwirtschaftliche Projekte, die das Recht auf Nahrung fördern, oder Beschäftigungsmaßnahmen, die die Gewährleistung des Rechts auf Arbeit unterstützen.

Wo liegen die Herausforderungen?

Gemäß ihrem Geschäftszweck ist die KfW Entwicklungsbank auch in Ländern aktiv, in denen es bezüglich der Umsetzung der Menschenrechte teils erhebliches Verbesserungspotenzial gibt. Dies ist an sich unproblematisch – gerade deswegen besteht ja Unterstützungsbedarf. Schwierig wird es, wenn Zweifel am Willen der Partner aufkommen, die Menschenrechtslage zu verbessern, oder wenn sich die politischen Rahmenbedingungen ändern. Oft stellen die Partnerländer auch keine Anträge für gezielte Projekte zur Förderung von Menschenrechten. Hier ist unser Einfluss als Finanzinstitution begrenzt. Der allgemeine Menschenrechtsdialog und die Entscheidung, mit wem Deutschland entwicklungspolitisch zusammenarbeitet und welche Förderschwerpunkte verfolgt werden, sind Aufgaben der Bundesregierung. Allerdings können wir auf Projektebene durchaus eine wichtige Rolle spielen.

Welche Lösungen hat die KfW Entwicklungsbank bisher gefunden?

Grundsätzlich ist es wichtig, die Situation der Rechtsträger in unseren Projektgebieten genau zu analysieren, menschenrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und abzufedern sowie entsprechende Potenziale zu nutzen. Auch wenn in Regierungsverhandlungen keine spezifischen Menschenrechtsprojekte vereinbart wurden, lassen sich menschenrechtliche Anliegen als Querschnittsthema – etwa im Gesundheits-, Wasser- oder Energiesektor – integrieren. Wichtig ist, dass menschenrechtliche Standards und Prinzipien früh im Projektzyklus berücksichtigt werden. Hierfür nutzt die KfW Entwicklungsbank die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) und die Zielgruppen- und Betroffenenanalyse (ZGBA), die bereits bei der Projektplanung angewendet werden.

Der Beitrag der KfW Entwicklungsbank zu den Menschenrechten in Zahlen: Eine Auswahl

Grafik Stethoskop und Medikamente

Recht auf Gesundheit

222,5 Millionen Menschen profitieren von den 2017 neu zugesagten Gesundheitsvorhaben

Grafik Stapel Bücher

Recht auf Bildung

665 Millionen Euro an Bildungszusagen 2017 erreichen 7,6 Millionen Menschen, insbesondere Schulkinder

Grafik tropfender Wasserhahn

Recht auf sauberes Wasser

28,6 Millionen Menschen haben Dank der neu zugesagten Vorhaben Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung

Grafik Schreibtischstuhl

Recht auf Arbeit

Rund zwei Millionen Dauerarbeitsplätze wurden durch die 2017 getätigten Zusagen geschaffen und gesichert

Instrumente der KfW zur Berücksichtigung der Menschenrechte

Die KfW hat verschiedene Instrumente entwickelt, um menschenrechtliche Anliegen in ihrer Praxis zu berücksichtigen.

  1. Peace and Conflict Assessment 

    Viele Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind von Konflikten, Fragilität oder Gewalt betroffen. Vorhaben, die in diesen Kontexten geplant werden, werden einem systematischen „Peace und Conflict Assessment“ unterzogen. Damit soll sichergestellt werden, dass Vorhaben nicht konfliktverschärfend, sondern - wenn möglich - friedensfördernd wirken können. Mindeststandard ist, Konfliktdynamiken nicht unbeabsichtigt zu verschärfen („Do no harm“-Prinzip).

    Die Analyse besteht aus vier Stufen:

    • Kontextanalyse 
    • Relevanzbewertung des Vorhabens für Frieden und Sicherheit 
    • Umgang mit Risiken 
    • Wirkungsbeobachtung/Vermeidung negativer Wirkungen

    Den einzelnen Stufen sind jeweils mehrere Leitfragen zugeordnet, um den Kontext und die Wirkungen des Vorhabens bereits während der Planungsphase zu analysieren.

  2. Die Zielgruppen- und Betroffenenanalyse

    Die KfW Entwicklungsbank führt für alle geplanten Neuvorhaben eine Zielgruppen- und Betroffenenanalyse (ZGBA) in einem frühen Planungsstadium durch. Mit der ZGBA sollen zum einen Projektrisiken für die Menschen und insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen vermieden werden. Zum anderen geht es darum, Potenziale zu erkennen und den Nutzen des Projekts für die Rechtsträger zu maximieren. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf marginalisierten oder bereits benachteiligten Gruppen, etwa Kinder, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Angehörige indigener Völker.

  3. Die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP)
    Grafik Person und Lupe mit Blatt in der Mitte

    Die KfW Entwicklungsbank, die KfW IPEX-Bank und die DEG unterziehen alle geplanten Vorhaben in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie bei Export- und Projektfinanzierungen einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP).

    Ziel der USVP ist es, mittels der Abschätzung und Bewertung der voraussehbaren Auswirkungen und Risiken eines Vorhabens auf die Umwelt und soziale Belange (einschließlich Menschenrechtsbelange) negative Auswirkungen und Risiken zu identifizieren, zu vermeiden, auf ein akzeptables Niveau zu minimieren oder, wenn unvermeidlich, auszugleichen. Außerdem sollen verbleibende Risiken klar erkannt, verfolgt und beeinflusst werden können.

    Die USVP deckt die folgenden Themenfelder ab:

    • Identifizierung, Management und Monitoring von Auswirkungen auf Umwelt - und soziale Belange, Beteiligung von wichtigen Akteuren (Stakeholder) 
    • Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz 
    • Ressourcenschutz und Vermeidung von Umweltverschmutzung 
    • Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit 
    • Umsiedlung und Landnahme 
    • Biodiversität und Schutz der natürlichen Ressourcen 
    • Indigene Bevölkerung 
    • Kultur- und Sachgüter 

    Mit Hilfe eines systematischen Screenings werden alle Vorhaben frühzeitig bezüglich ihrer Umwelt- und Sozialrisiken kategorisiert und entsprechenden Risikokategorien zugeordnet: A für hohe Risiken, B für erhebliche bis moderate Risiken und C für geringe bis keine Risiken.

    Für Projekte der Kategorien A und B sind vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen notwendig. Bei jedem Vorhaben gehört zur Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit auch, dass potenzielle menschenrechtliche Risiken abgeklärt und bei Bedarf Lösungen entwickelt werden, wie diese gemäß internationalen Standards gezielt zu berücksichtigen sind. Maßgeblich für die KfW sind dabei unter anderem die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbankgruppe und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Speziell für die Entwicklungszusammenarbeit gilt der Menschenrechtsleitfaden des BMZ.

    Anschließend wird festgelegt, welche zusätzlichen Studien durchzuführen sind, um Risiken und potenzielle Auswirkungen genauer abzuschätzen und dadurch angemessen mit ihnen umzugehen. Der Prüfaufwand richtet sich nach der Komplexität des Vorhabens und der potenziellen Auswirkungen. Als wesentliches Ergebnis der Prüfung werden für die Bau- und Betriebsphase Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Mensch geplant, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden, auf ein akzeptables Niveau zu mindern oder zu kompensieren. Nun werden vertragliche Vereinbarungen zur Einhaltung der definierten Maßnahmen mit den beteiligten Projektträgern sowie mit Unternehmen und unterstützenden Consultants getroffen. Nach Vertragsabschluss wird die Einhaltung der Vorgaben durch regelmäßige Berichte, Fortschrittskontrollen der KfW vor Ort und ein externes, unabhängiges Monitoring überprüft.

    Eine genauere Darstellung auch in Bezug auf DEG, KfW IPEX und KfW Entwicklungsbank findet sich im Kapitel Geschäft des GRI-Berichts.

  4. Der Beschwerdemechanismus der KfW

    Die KfW hat ein Beschwerdemanagement eingerichtet, um bankenweit eingehende Beschwerden aufzunehmen. Die bearbeiteten Beschwerden werden vierteljährlich ausgewertet und zusammengefasst dem Vorstand berichtet.

    Jedwede Frage zum Nachhaltigkeitsmanagement und -engagement der KfW kann an die E-Mail-Adresse nachhaltigkeit@kfw.de gesendet werden. Wenn ein Beschwerdeführer gegenüber der KfW anonym bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, sich an den externen Ombudsmann der KfW zu wenden, auf den im Internetauftritt der KfW explizit hingewiesen wird. Zusätzlich haben die KfW Entwicklungsbank, die DEG und die KfW IPEX-Bank jeweils eigene Mechanismen für den Umgang mit Beschwerden eingerichtet und fordern außerdem ihre Kunden bzw. Träger auf, ihrerseits ein Beschwerdesystem für gemeinsam finanzierte Projekte einzurichten.

    Mehr zum Beschwerdemanagement finden Sie im Kapitel Geschäft des GRI-Berichts.

Kritik an der KfW: Menschenrechte verletzt?

Die Nicht-Regierungsorganisationen Germanwatch und Misereor haben unter dem Titel „Globale Energiewirtschaft und Menschenrechte. Deutsche Unternehmen und Politik auf dem Prüfstand“ 2017 eine Studie herausgegeben, in der unter anderem auch der KfW Bankengruppe Beteiligungen an Vorhaben vorgehalten wird, die gegen Menschenrechte verstoßen.

Entgegen ihrem Anspruch habe die KfW-Bankengruppe im Energiesektor Projekte mitfinanziert, die die Umwelt und Menschenrechte gefährden oder bereits beeinträchtigen. Im Einzelnen genannt werden darin vor allem eine DEG-Finanzierung für das Wasserkraftwerk von Barro Blanco in Panama, die Finanzierung des Geothermie-Kraftwerks Olkaria IV in Kenia durch die KfW Entwicklungsbank sowie Exportkredite der KfW IPEX-Bank für die Lieferung von Kesseln für die Kohlekraftwerke Kusile und Medupi in Südafrika.

Außerdem kritisiert die Studie mangelnde Transparenz. Die KfW veröffentliche keine Folgenabschätzungen und Umwelt- und Sozialpläne, die KfW IPEX-Bank mache die finanzierten Projekte nicht öffentlich und lediglich die DEG verfüge über einen unabhängigen Beschwerdemechanismus.

Die Antwort der KfW-Bankengruppe:

Die Handlungsmöglichkeiten der KfW und ihrer als GmbHs aufgestellten Töchter bei der Bereitstellung von Informationen sind durch rechtliche Vorgaben zum Datenschutz und zum Bankgeheimnis sowie durch das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis in unterschiedlichem Maße eingeschränkt.

Beschwerdemöglichkeiten werden systematisch auf allen Ebenen – KfW, Geschäftsfelder bzw. Tochtergesellschaften sowie mitfinanzierte Projekte – angeboten. Beschwerden von Menschen, die direkt von einem Vorhaben betroffen sind, oder solche von beteiligten NGOs nimmt die KfW in jedem Fall sehr ernst. Denn ergänzend zu den internen Monitoringmechanismen tragen sie dazu bei, die planmäßige, allen Umwelt- und sozialen Belangen gerecht werdende Umsetzung der mitfinanzierten Vorhaben zu kontrollieren. Entscheidend sind die nachfolgende sorgsame Prüfung von Vorwürfen und, soweit erforderlich, die Herbeiführung sachgerechter Lösungen.

Im Beispiel Olkaria wurde im Mai 2016 eine Mediationsvereinbarung  getroffen, der alle Konfliktparteien zugestimmt haben.

Die bei Barro Blanco eingebrachten Beschwerden mündeten in einer Prüfung durch ein unabhängiges Expertenpanel. Dieses hat der DEG attestiert, dass ihre Verfahren zum Prüfungszeitraum korrekt eingehalten wurden und zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung im Einklang mit ihren Standards standen. Ergänzende Empfehlungen des Panels zur weiteren Verbesserung ihrer Abläufe hat die DEG umgehend umgesetzt.

Prüfverfahren und -standards entwickeln sich im Laufe der Zeit weiter. Die seinerzeit bei den Finanzierungen für Kusile und Medupi rein auf die Kraftwerke bezogene Bewertung durch die Weltbank – deren Ergebnissen die KfW nach einer eigenen Überprüfung gefolgt war – wäre für die KfW aus heutiger Sicht ungenügend.

Hier lesen Sie eine ausführliche Antwort aller in der Studie von Germanwatch und Misereor genannten Unternehmen auf SPIEGEL online.

Beispiel: Wie die USVP Änderungen eines Vorhabens bewirkt

Ein im Auftrag der KfW und anderer Finanzierer arbeitender unabhängiger Consultant informierte die KfW, dass die Monitoringberichte einer Baufirma über eine Großbaustelle mit 13.000 Arbeitern in Vorderasien Hinweise enthielten, dass die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zum Teil nicht wie vertraglich vereinbart umgesetzt wurden. Die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO sind maßgebliche Vorgaben der IFC Performance Standards 2 und der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW. Obwohl die Mehrzahl der Arbeitersiedlungen internationaler Best Practice entsprachen, wurden in fünf von 15 Camps inakzeptable Mängel konstatiert. Diese betrafen etwa offen liegende elektrische Kabel, unzureichende Küchen und sanitäre Einrichtungen sowie überfüllte Schlafräume und fehlende Feuerleitern. Das Kompetenzcenter Umwelt- und Sozialverträglichkeit der KfW (KCUS) hat diese Feststellungen engmaschig nachgehalten, eine den Standards entsprechende Verbesserung der Wohnbedingungen eingefordert und auch erreicht. Die Nachbesserungen wurden in einen aktualisierten Umwelt- und Sozialmanagementplan integriert. Die nachhaltige und stringente Umsetzung der neuen Vorgaben wird regelmäßig über die Berichte des unabhängigen Consultants durch das KCUS der KfW überprüft.