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Frauen mit Wasserkrügen

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Archiv 2017

icon-ff Created with Sketch. Der Weg der Menschenrechte

Jeder Mensch besitzt von Geburt an unveräußerliche Rechte, die sogenannten Menschenrechte. Sie sind in einem langen historischen Prozess festgeschrieben worden. Doch werden sie immer noch verletzt. Die KfW ist sich dieser Bedrohung bewusst. Sie hat sich ausdrücklich dazu bekannt, mit und in ihren Vorhaben die Menschenrechte zu fördern. Die Nachhaltigkeitsziele der Weltgemeinschaft helfen dabei, Menschenrechte umzusetzen.

Die Besonderheit der Menschenrechte

Menschenrechte unterscheiden sich von allen anderen Rechten: Sie gelten immer und überall. Selbst wenn ein Staat die Menschenrechte nicht in seiner Verfassung oder anderen Gesetzen festgeschrieben hat, sind sie gültig. Sie gelten außerdem für alle Menschen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

In der Regel bekennen sich Staaten völkerrechtlich zu den Menschenrechten, indem sie die entsprechenden Abkommen ratifizieren. Viele Staaten haben die Menschenrechte in ihre nationale Gesetzgebung überführt. Zudem gibt es auch regionale Abkommen, etwa die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Einzelne Menschenrechte sind von so fundamentaler Bedeutung, dass sie die Staaten rechtlich selbst dann binden, wenn sie das entsprechende Abkommen nicht ratifiziert haben. Hierzu gehören etwa das Recht auf Leben, das Verbot der Rassendiskriminierung und das Verbot von Folter und Sklaverei.

Die internationale Gemeinschaft hat seit Ende des Zweiten Weltkriegs Schritt für Schritt die Menschenrechte ausformuliert und in verbindlichen Vereinbarungen niedergelegt.

Meilensteine der Menschenrechte

  1. 1945 Unterzeichnung der UN-Charta

  2. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

  3. 1965 Anti-Rassismus-Konvention ICERD

  4. 1966 Sozialpakt ICESCR

  5. 1966 Zivilpakt ICCPR

  6. 1979 Frauenrechts-konvention CEDAW

  7. 1984 Anti-Folter-Konvention CAT

  8. 1989 Kinderechts-Konvention CRC

  9. 1990 Wanderarbeiterkonvention ICRMW

  10. 2006 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ICPD

  11. 2006 Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen CPED

  12. 2011 UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte

  13. 2016 Deutschland: Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts begann auf internationaler Ebene eine Debatte über die Verankerung von Menschenrechten in Gesetzesform, doch den endgültigen Ausschlag für eine solche Festschreibung gaben der Schrecken des Zweiten Weltkriegs und die Gräueltaten des Nationalsozialismus. Sie führten zu der Einsicht, dass Einzelstaaten bei der Sicherstellung bürger- und menschenrechtlicher Bestimmungen versagen können.

Dennoch gab es Bedenken. Es wurde befürchtet, dass eine allgemein verbindliche Festlegung der Menschenrechte die Souveränität von Einzelstaaten einschränken würde. Hinzu kam die historische Entwicklung der Aufteilung der Welt in einen westlichen und einen östlichen Block im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg. Schnell bildeten sich politische Gegensätze heraus.

Doch trotz aller Einwände wurde schließlich am 10. Dezember 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von den Vereinten Nationen angenommen. Die damals 56 Mitgliedstaaten verabschiedeten die Erklärung ohne Gegenstimmen, aber mit acht Enthaltungen, unter anderem von der Sowjetunion, Südafrika und Saudi-Arabien. Inzwischen ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ein ständiger Bezugspunkt geworden. Sie enthält 30 Artikel, die vier Themenbereichen zuzuordnen sind.

Inhalte der UN-Menschenrechtserklärung

Grafik von zwei Händen, die Gefängnisgitter umklammern

Rechte und Freiheiten des Individuums, Verbot von Sklaverei und Folter

Grafik eines Ordners mit einem Vorhängeschloss versehen

Schutz der Privatsphäre, der Familie und des Eigentums

Grafik eines Megafons

Politische Rechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Grafik eines Buches, eines Streichinstruments und mehrerer aufeinander gestapelter Münzen

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Teilhabe am kulturellen Leben

Die UN-Menschenrechtspakte

Bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte handelte es sich zunächst um eine schlichte Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Ihr Inhalt sollte als nächster Schritt in einen rechtsverbindlichen Vertrag überführt werden. Die internationalen Verhandlungen darüber wurden aber – wie oben erwähnt – durch den sich verschärfenden Ost-West-Konflikt erschwert. Außerdem entstanden im Zuge der Dekolonialisierung neue Staaten, die ihre Stimmen einbrachten. Dies machte die Verhandlungen langwierig. Man konnte sich nicht auf einen Entwurf einigen, sondern schrieb zwei Vertragstexte. Zwölf Jahre dauerte es, bis die internationale Staatengemeinschaft eine finale Fassung vereinbarte.

Schließlich wurden der Zivil- und der Sozialpakt am 16. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung angenommen. Bis sie völkerrechtlich verbindlich wurden, vergingen weitere zehn Jahre: Erst 1977 wurde die Mindestanzahl an Ratifizierungen erreicht, die beiden Pakten internationale Gültigkeit verlieh.

  1. Der Zivilpakt
    Grafik Figur als Waage mit zwei Schalen dargestellt

    Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) schreibt die bürgerlichen und politischen Rechte fest. Er enthält 53 Artikel, die sich detailliert mit den Rechten gegenüber der Justiz, mit den klassischen Freiheitsrechten wie der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit befassen. Außerdem sind das Recht auf Nichtdiskriminierung, das Recht auf Schutz von Minderheiten und das Recht auf Leben verankert.

  2. Der Sozialpakt
    Grafik zwei aufeinander liegende Hände

    Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) schreibt die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte) fest. Er verpflichtet die Unterzeichner auf insgesamt 30 Rechte, angefangen mit dem Recht auf Arbeit über das Recht auf soziale Sicherheit und den Schutz der Familie bis hin zum Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Enthalten sind weiterhin das Recht auf Gesundheit, auf Bildung und auf Teilhabe an Fortschritt und kulturellem Leben (mehr Informationen dazu finden Sie im KfW-One-Pager “50 Jahre Menschenrechtspakte”).

  3. Weitere Verträge
    Grafik Papiere und Stift

    Die fundamentalen Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den beiden Pakten festgeschrieben sind, wurden im Anschluss noch detaillierter gefasst. Es entstanden weitere internationale Übereinkommen und Konventionen, die bestimmte, besonders problematische Themen oder schützenswerte Gruppen behandeln, etwa zur Beseitigung von Folter, zum Schutz von Kindern oder für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

  4. Die Umsetzung
    Grafik eines Zahnrads mit drei Pfeilen drum herum

    Die einzelnen Menschenrechtsverträge haben unterschiedlichen Zuspruch gefunden. Während die Kinderrechtskonvention von allen Staaten der Welt mit Ausnahme der USA ratifiziert wurde, sind bisher erst 51 Staaten der Konvention über die Rechte der Wanderarbeiter beigetreten. Insgesamt gilt jedoch, dass fast alle grundlegenden Menschenrechtsabkommen inzwischen von den meisten Staaten ratifiziert wurden. Vielerorts wurden auf dieser Grundlage die nationalen Rechtssysteme überarbeitet und politische Programme eingeführt, um die Verwirklichung der Menschenrechte voranzutreiben.
    Aussagen über länderübergreifende Fort- oder Rückschritte beim Schutz von Menschenrechten zu treffen ist schwierig. Es gibt keinen einheitlichen Index zur quantitativen Messung der Umsetzung der Menschenrechte. Indizes, die herangezogen werden können, um die Trends bei der Umsetzung der politischen und bürgerlichen Rechte einzuschätzen, zeigen, dass die Anzahl der Länder, in denen bürgerliche Freiheiten und politische Rechte verankert sind, vor allem seit 1990 deutlich angestiegen sind. Erst in den letzten Jahren stellen manche Indizes wieder rückläufige Tendenzen fest.
    Bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten können die Entwicklung der extremen Armut und der Lebenserwartung als Trendindikatoren dienen. Auch hier sind positive Entwicklungen zu verzeichnen, zum Beispiel das kontinuierliche Sinken des Anteils der extrem armen Menschen auf der Welt oder die Verringerung der Mütter- und Kindersterblichkeitsrate in vielen Ländern.

Abbildung von PD Dr. Michael Krennerich

PD Dr. Michael Krennerich, Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg und leitender Herausgeber der „Zeitschrift für Menschenrechte“

Um große, strukturelle Probleme anzugehen, bedürfte es eines verantwortungsvollen, globalen politischen und wirtschaftlichen Handelns – anstatt nationalstaatlicher Egoismen und der Profitmaximierungsstrategien globaler wirtschaftlicher Player.

  1. Wo stehen wir weltweit bei der Durchsetzung der Menschenrechte?

    An einem kritischen Punkt. Die menschenrechtliche Aufbruchsstimmung, die nach Ende des Ost-West-Konflikts das ausgehende 20. Jahrhundert geprägt hatte, ist verschwunden. Der menschenrechtliche Multilateralismus steckt in einer Krise. Selbstbewusste Autokraten und Populisten werben wieder offensiv für illiberale Herrschaftspraktiken, verbitten sich menschenrechtliche Kritik „von außen“ und bringen kritische zivilgesellschaftliche Gruppen im eigenen Lande zum Verstummen. Das ist sehr besorgniserregend.

  2. Welche Herausforderungen sind am dringendsten?

    Kriege, Vertreibung, Staatszerfall, Korruption und Autoritarismus bieten ein florierendes Umfeld für Menschenrechtsverletzungen aller Art, ebenso Armut, krasse soziale Ungleichheit, die Negativfolgen wirtschaftlicher Globalisierung sowie künftig verstärkt auch Umwelt- und Klimakrisen. Um solche großen, strukturellen Probleme anzugehen, bedürfte es eines verantwortungsvollen, globalen politischen und wirtschaftlichen Handelns – anstatt nationalstaatlicher Egoismen und der Profitmaximierungsstrategien globaler wirtschaftlicher Player.

  3. Besteht auch in Europa und in Deutschland noch Handlungsbedarf? In welchen Bereichen?

    Menschenrechtlich steckt Europa in einer Glaubwürdigkeitskrise – infolge des Versagens einer solidarischen europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie des Erstarkens des Rechtspopulismus. Auch in Deutschland wird die offene und solidarische Gesellschaft immer wieder zu verteidigen sein. Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie von Rassismus in der Mitte unserer Gesellschaft. Auch die menschenrechtliche Bindung deutscher Außenwirtschaftspolitik und transnational handelnder Unternehmen aus Deutschland bleibt eine große Herausforderung.

  4. Entstehen durch technologische Entwicklung wie etwa die Digitalisierung neue Problemfelder für die Menschenrechte?

    Die Digitalisierung wird in den nächsten Jahrzehnten unsere Lebens- und Arbeitsweise grundlegend verändern. Für den Schutz der Persönlichkeitssphäre, die informationelle Selbstbestimmung sowie die freiheitliche Nutzung neuer Kommunikationsmöglichkeiten und öffentlicher Räume ergeben sich daraus große, auch menschenrechtspolitische Herausforderungen. Zugleich muss sich die Menschenrechtspolitik gerade auch jenen Menschen zuwenden, die Verlierer des digitalen Wandels sind und denen soziale Ausgrenzung droht.

Der Nationale Aktionsplan Menschenrechte

Menschenrechtsverstöße durch Wirtschaftsunternehmen erregen immer wieder Skandale, etwa wenn es um Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen, das Verbot von Kinderarbeit oder die Vertreibung aus dem eigenen Land geht. In einer globalisierten Wirtschaft mit weltüberspannenden Lieferketten ist es bisher oft schwierig, Verantwortliche auszumachen. Die menschenrechtlichen Kernverträge sind primär an Staaten adressiert und definieren diese als Pflichtenträger zur Einhaltung der Menschenrechte.

Klagen gegen Unternehmen, die gegen die Menschenrechte verstoßen haben, sind bisher selten erfolgreich oder werden mangels Zugang zu Rechtsmitteln gar nicht erst angestrengt. Um dies zu ändern, entstehen nun Initiativen, die eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette herausstellen.

  1. Die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) wurden von John Ruggie initiiert, dem UN-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte von 2005 bis 2011. Diese Leitlinien hat der Europarat aufgegriffen und empfiehlt den Mitgliedstaaten nationale Regelungen. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erstellt, der Ende 2016 verabschiedet wurde. Vorausgegangen war ein zweijähriger Konsultationsprozess mit der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen.

  2. Die Umsetzung der UN-Leitlinien in Deutschland

    Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verankert erstmals die Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte in einem festen Rahmen, in dem global einheitliche und überprüfbare Standards zugrunde gelegt werden. Ziel ist es, die Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungskette einzuhalten.

    Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, dass sie einen ihrer Größe angemessenen Prozess der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug zur Achtung der Menschenrechte einführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Unternehmen in Ländern tätig sind, in denen rechtsstaatliche Grundsätze nicht oder nur unzureichend durchgesetzt werden. Außerdem sollen sie eine transparente Berichterstattung pflegen und einen Beschwerdemechanismus einrichten.

    Ziel des Nationalen Aktionsplans ist es, dass bis zum Jahr 2020 mindestens die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. In dem vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht stellt die KfW dar, wie sie ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Schutz von Menschenrechten nachkommt (siehe GRI-Kapitel Geschäft).

Abbildung von Irene Maria Plank

Irene Maria Plank, Referatsleiterin Wirtschaft und Menschenrechte des Auswärtigen Amtes

Als Bundesregierung erwarten wir von allen Unternehmen, dass sie die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in angemessener Weise umsetzen. Sie sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen identifizieren, verhüten und mildern. Wir haben uns verpflichtet, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen. Unser Ziel ist es, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten. Sonst wird die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen prüfen.

Die KfW bekennt sich zu Menschenrechten

Die KfW hat sich den Claim „Bank aus Verantwortung“ gegeben. Als staatliche Förderbank und wichtiger internationaler Entwicklungsfinanzierer empfindet sie eine besondere Verantwortung für nachhaltiges Handeln im Einklang mit den Menschenrechten und hat daher 2008 eine Selbsterklärung zum Thema Menschenrechte abgegeben.

  1. Menschenrechtserklärung der KfW

    Die KfW bekennt sich mit der 2008 abgegebenen Erklärung der KfW Bankengruppe zur Berücksichtigung der Menschenrechte in ihrer Geschäftstätigkeit  dazu, in ihrem Einflussbereich die Menschenrechte zu achten und zu schützen. Sie schließt darin eine Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen für sich aus. Sie erklärt darüber hinaus ihren Anspruch, wo ihr geeignete Instrumente zur Verfügung stehen, die Umsetzung der Menschenrechte aktiv zu unterstützen.

  2. KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie

    Für alle Geschäftsbereiche der KfW wird dieser Anspruch durch Nachhaltigkeitsrichtlinien konkretisiert: Alle von der KfW Entwicklungsbank, der DEG oder der KfW IPEX-Bank mitfinanzierten Vorhaben durchlaufen eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP), um zu gewährleisten, dass menschenrechtliche Standards eingehalten werden.

    Zudem hat die KfW ein Beschwerdemanagement eingerichtet, um bankenweit eingehende Beschwerden aufzunehmen. Diese werden vierteljährlich ausgewertet und zusammengefasst dem Vorstand berichtet.

UN-Nachhaltigkeitsziele und Menschenrechte

Die internationale Gemeinschaft hat sich neben den Übereinkommen zu Menschenrechten auch Entwicklungsziele gegeben. Zwar enthalten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die nachfolgenden Menschenrechtsverträge bereits wichtige Anliegen, die in engem Zusammenhang mit entwicklungspolitischen Zielen stehen, wie das Recht auf Gesundheit, Bildung und politische Teilhabe. Menschenrechte und Entwicklung wurden aber dennoch lange Zeit nicht gemeinsam diskutiert. Erst ab den 1990er-Jahren wird die Interdependenz zwischen Menschenrechten und Entwicklungszielen verstärkt thematisiert. Dies zeigen auch die Millenniumsziele (MDGs) und die Agenda 2030.

Agenda 2030: die Sustainable Development Goals (SDGs)

Bei der Generalversammlung der UN im September 2000 in New York gab sich die Weltgemeinschaft acht gemeinsame Ziele, die Millenniumsziele oder MDGs (Millennium Development Goals). Sie sollten bis 2015 erreicht werden, was nur teilweise gelang. 2015 wurden die MDGs von den Nachhaltigkeitszielen, den SDGs (Sustainable Development Goals) abgelöst. Diese sind auch als „Agenda 2030“ bekannt, denn bis zum Jahr 2030 sollen die 17 Ziele erreicht sein. Die SDGs wurden durch 169 Unterziele konkretisiert.

Die Menschenrechte sind eine wichtige rechtliche und politische Grundlage, um die SDGs erreichen zu können. In den SDGs sind zwar die bürgerlich-politischen Rechte weniger vertreten, dafür aber gibt es viele inhaltliche Bezüge zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Außerdem hat sich die Weltgemeinschaft mit den SDGs Ziele gesetzt, die über die Menschenrechte hinausgehen, nämlich bei den Themen Umwelt, Klimaschutz und Frieden.

Stellenwert der SDGs für Unternehmen

Im Ziel 17 der SDGs wird eine „globale Partnerschaft zur Erreichung der Ziele“ vereinbart. Die globale Partnerschaft umfasst nicht nur Staatenvertreter, sondern auch zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Akteure. Dies unterstreicht die Bedeutung von Unternehmen und Förderbanken.

Die KfW Bankengruppe hat ihr Bekenntnis zu den SDGs bekräftigt, indem sie Gründungsmitglied und Sponsor des „Sustainable Finance Cluster“ ist. Damit bekennen sich wichtige Akteure der deutschen Finanzindustrie zu einer Stärkung von grünen und nachhaltigen Finanzierungen und explizit auch zu den UN-Nachhaltigkeitszielen.