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Informationen und Hinweise zur Anwendung "KfW-Zuschussportal"
Im KfW-Zuschussportal können Sie Zuschüsse einfach, sicher und schnell beantragen und verwalten. Sie erfahren sofort, ob wir Ihr Vorhaben fördern können und wie hoch Ihr Zuschuss ist.
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten!
In 4 Schritten zu Ihrem Zuschuss
Passendes Produkt finden
Eine Übersicht der KfW-Förderprodukte finden Sie auf der Seite Förderprodukte für Bestandsimmobilie.
Lassen Sie sich beraten
Wenn Sie mit KfW-Förderung energieeffizient bauen oder sanieren, ist es erforderlich, einen Experten für Energieeffizienz hinzuzuziehen. Einen passenden Experten finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
Sie möchten zu Hause Barrieren abbauen? Dann empfehlen wir Ihnen, den Rat einer Wohnberatungsstelle einzuholen unter www.wohnungsanpassung-bag.de (für Nordrhein-Westfalen www.wohnberatungsstellen.de).
Für Maßnahmen rund um den Einbruchschutz wenden Sie sich an die Beratungsstellen Ihrer örtlichen Polizei und informieren Sie sich auf www.k-einbruch.de
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf "Registrierung für Neukunden".
Person auswählen
Privatpersonen registrieren sich als "Privatperson".
Energieeffizienz-Experten, Hausverwaltungen und Unternehmen registrieren sich als "Unternehmen". Erfassen Sie den Firmennamen exakt so, wie er im Handelsregister eingetragen ist.
Bitte beachten Sie: Der Antragsteller muss für das Unternehmen vertretungsberechtigt sein.
Handeln Sie als Bevollmächtigter registrieren Sie sich als "Privatperson".
Persönliche Daten erfassen
Geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen exakt so an wie in Ihrem Ausweis oder Reisepass. Sonst können wir später Ihre Identität nicht eindeutig feststellen – und Ihnen den Zuschuss nicht auszahlen.
Geben Sie als E-Mail-Adresse eine Adresse an, die Sie dauerhaft benutzen. Die Adresse wird als Benutzername hinterlegt und kann später nicht mehr geändert werden.
Passwort festlegen
Zu Ihrer Sicherheit sollte das Passwort aus mindestens 8 Zeichen und aus einer Kombination von Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern und Sonderzeichen bestehen.
Sicherheitsabfrage definieren
Beantworten Sie drei Sicherheitsfragen. Mit den richtigen Antworten können Sie jederzeit ein neues Passwort anfordern, falls Sie Ihr altes einmal vergessen haben.
Ein kurzer Check - Ich bin kein Roboter
Haken setzen und ein kleines Bilderrätsel lösen. Damit stellen wir sicher, dass wirklich ein Mensch diese Angaben macht und keine Maschine.
Registrierung abschließen
"Jetzt registrieren" und Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Um die Registrierung abzuschließen, klicken Sie auf den Link. Der Bestätigungslink ist 7 Tage gültig.
Jetzt können Sie Ihren Zuschussantrag stellen.
Sie haben noch Fragen zur Registrierung?
Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken Sie auf "Zuschuss jetzt beantragen".
Wählen Sie den gewünschten Zuschuss aus und beantworten Sie die Fragen. Der Antragsprozess wird dadurch auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.
Wer soll den Zuschuss erhalten?
Bitte beachten Sie die Bedingungen des jeweiligen Förderprodukts.
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind.
- Den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) und Einbruchschutz (455-E) können auch Mieter beantragen.
- Den Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) können auch juristische Personen beantragen, zum Beispiel Unternehmen.
Empfehlung: In der Regel reicht es aus, wenn eine Person sich als Zuschussempfänger registriert, da wir den Gesamtzuschussbetrag nur auf ein Konto überweisen. Erfassen Sie weitere Personen, muss sich jeder Einzelne erfolgreich identifiziert haben, bevor wir den Zuschuss auszahlen können.
Sind Sie selbst einer der Zuschussempfänger?
Mit einer Vollmacht können Sie den Antrag auch für andere stellen. Bitte halten Sie in diesem Fall die Vollmacht als PDF oder JPG bereit. Eine Muster-Vollmacht finden Sie hier(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei).
Wird die Immobilie ganz oder teilweise vermietet?
Falls Sie in diesem und den letzten beiden Kalenderjahren Fördermittel erhalten haben, die als De-minimis-Beihilfe gelten, benötigen Sie zur Antragstellung aus der De-minimis-Bescheinigung den Beihilfegeber, Beihilfewert sowie Bewilligungsdatum und Aktenzeichen.
Ihre Daten
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Vor- und Nachname und Geburtsdatum exakt so angegeben sind wie in Ihrem Ausweis oder Reisepass. Sonst können wir später Ihre Identität nicht eindeutig feststellen – und Ihnen den Zuschuss nicht auszahlen.
Postanschrift
Anhand Ihrer Eingaben wird die Adresse geprüft und Sie erhalten Vorschläge zur Übernahme der Daten. Passt die Adresse, klicken Sie auf "übernehmen".
Bitte beachten Sie: Im Feld "Hausnummer" dürfen keine Großbuchstaben, Leer- oder Sonderzeichen (außer / und -) verwendet werden.
Angaben zu Ihrem Vorhaben
Gilt nur für energieeffiziente Fördermaßnahmen: Je nach Förderprodukt erfassen Sie entweder die geplanten Maßnahmen über ein Auswahlmenü oder entnehmen Sie die BzA-ID aus Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA), die Sie von Ihrem Experten für Energieeffizienz erhalten haben.
Bitte beachten Sie: Jedes Zuschussprodukt hat eine eigene BzA-ID-Nummer. Sie haben noch keine BzA-ID? Sprechen Sie mit Ihrem Experten für Energieeffizienz. Einen passenden Experten finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
Zusätzlich geben Sie an, mit welchen förderfähigen Kosten Sie für die Maßnahmen rechnen.
Empfehlung: Schätzen Sie die förderfähigen Kosten auf Basis der eingeholten Angebote und planen Sie Mehrkosten ein. Sind die Kosten tatsächlich geringer, fällt auch Ihr Zuschuss automatisch niedriger aus. Geben Sie zu geringe Kosten an, ist eine nachträgliche Erhöhung nur möglich, indem Sie einen neuen Antrag in Höhe des Differenzbetrags stellen. Die insgesamt beantragte Summe darf den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen. Zudem gelten die aktuell finanziellen Bedingungen.
Zusammenfassung
Diese Angaben sind die Grundlage für die Auszahlung des Zuschuss. Bitte überprüfen Sie, ob alles korrekt ist. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
Angaben zu Ihrem Vorhaben kann nur Ihr Experte für Energieeffizienz bearbeiten.
Antrag absenden
Sie erhalten eine Information zur voraussichtlichen Höhe Ihres Zuschusses. Der Betrag kann sich ändern, falls Ihre abgerechneten Kosten niedriger sind als beantragt oder die Maßnahmen nicht wie angegeben umgesetzt wurden. Die angegebene Referenznummer benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie einmal eine Frage zu Ihrem Zuschuss haben.
Das Zusageschreiben und weitere Dokumente finden Sie im KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge" oben links in der Menüübersicht. Es erfolgt kein Postversand dieser Dokumente.
Jetzt können Sie mit Ihrem Vorhaben starten und sich identifizieren.
Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Das Ablaufdatum finden Sie auf Seite 2 unter Punkt "Wie geht es weiter?" Ihrer Zusage. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt haben.
Sie haben noch Fragen zur Antragstellung?
Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Zuschussempfänger (bei Wohnungseigentümergemeinschaften den Bevollmächtigten) eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für ein Scoring genutzt. Sollte der SCHUFA-Identitäts-Check für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf "Auszahlung beantragen". Mit einem Klick auf "Jetzt identifizieren" starten Sie die den SCHUFA-IdentitätsCheck und folgen den weiteren Anweisungen.
Ihre Identifizierungs-Alternativen
Schnell und einfach per Video-Identifizierung
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitern des von uns beauftragten Dienstleisters (S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG) persönlich unterstützt. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten. Wir empfehlen, das Videotelefonat mittels Smartphone oder Tablet durchzuführen.
In Ihrer Postfiliale per Postident
Mehr anzeigenWeniger anzeigenDrucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Infocenter.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Postident durch Postfiliale
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Sie haben Ihre Zusage erhalten? Dann können Sie mit Ihrem Vorhaben starten!
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt Ihre Rechnungen hochladen oder die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erfassen und die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.
Achtung: Bitte prüfen Sie Ihre Angaben genau, bevor Sie diese über den Button "Verbindlich abschicken" bestätigen. Achten Sie insbesondere auf die erforderlichen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben ist nicht mehr möglich.
Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
Unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge“ im Zuschussportal finden Sie nach Prüfung des Antrags eine Auszahlungsbestätigung - oder bei negativer Entscheidung eine begründete Ablehnung. Dort erfahren Sie auch den Auszahlungstermin des Zuschusses.
Schauen Sie bitte regelmäßig im Zuschussportal vorbei, um sich über den Stand der Prüfung zu informieren.
Für welche Produkte können Rechnungen erfasst werden?
- Einbruchschutz - Investitionszuschuss - (455-E)
- Barrierereduzierung - Investitionszuschuss - (455-B)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431)
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
- Die Rechnung muss in deutscher Sprache vorliegen
- Die umgesetzten Maßnahmen inklusive der Arbeitsleistung sind ersichtlich
- Die Höhe der förderfähigen Kosten für diese Maßnahmen
- Die Adresse des Investitionsobjektes
- Die Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer der Firma, die die Rechnung ausgestellt hat
Bitte beachten Sie: Liegt Ihr Vorhabensbeginn vor dem Zusagedatum, können wir entsprechende Rechnungen nicht anerkennen.
- Die Reihenfolge ist entscheidend: Zuerst Antrag stellen und Zusage einholen, dann mit dem Vorhaben beginnen und Rechnung ausstellen lassen. Sonst können wir die Rechnung nicht anerkennen und den Zuschuss nicht auszahlen.
- Ausnahme: Nicht als Vorhabensbeginn gilt, wenn Sie Planungs- und Beratungsleistungen beauftragen sowie Liefer- und Leistungsverträge abschließen.
Das sollten Sie vorher tun, damit hinterher alles reibungslos läuft.
- Scannen Sie Ihre Rechnungen und speichern Sie die Datei als PDF. Das können Sie auch mit einem Smartphone oder Tablet und der passenden Software machen (zum Beispiel mit einer Scan-App).
- Alternativ können Sie jede Seite Ihrer Rechnung mit Ihrem Smartphone oder Tablet abfotografieren. In diesem Fall erhalten Sie pro Seite eine Bilddatei (JPG-Datei).
- Damit wir Ihre Dateien gut lesen können, sollten Scans und Fotos eine ausreichende Qualität aufweisen – vor allem gerade ausgerichtet und gut lesbar sein.
Und so funktioniert's
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und rufen Sie den Menüpunkt "Rechnungen" unter "Auszahlung beantragen" auf und klicken Sie zunächst auf „Erste Rechnung hochladen“.
Rechnungsinhalt beschreiben
Sie können einen Rechnungsnamen frei vergeben oder den vorgeschlagenen Namen übernehmen. Der Rechnungsname dient nur dazu, dass Sie die Rechnung stets eindeutig zuordnen können – er wird von uns nicht als Information ausgewertet. Mit einem Klick auf „Dateien auswählen“ geht es weiter.
Rechnung auswählen und auf "Öffnen" klicken
Wählen Sie bitte die gewünschte(n) PDF- oder JPG-Datei(en) aus. Besteht Ihre Rechnung aus mehreren Dateien, so können Sie diese gemeinsam durch Festhalten der STRG-Taste auswählen.
Wichtig: Wenn Ihnen zu Ihrem Vorhaben mehrere unterschiedliche Rechnungen vorliegen, wählen Sie bitte ausschließlich die Datei(en) für die erste Rechnung aus und klicken Sie auf den Button "Öffnen".
Hochladen
Die ausgewählte(n) Rechnungsdatei(en) werden automatisch im KfW-Zuschussportal hochgeladen und alphabetisch sortiert. Wenn Sie alle Dateien zu einer Rechnung hochgeladen haben, bestätigen Sie dies bitte mit Klick auf den Button „Ja“. Im nächsten Schritt fassen wir die Dateien automatisch zu einer Rechnung zusammen. Bei Bedarf können Sie sich die Rechnung nochmals ansehen. Dazu klicken Sie einfach auf „Anschauen“.
Weitere Rechnung hochladen
Wenn Sie weitere Rechnungen hochladen möchten, wiederholen Sie den Vorgang. Klicken Sie dazu auf „Weitere Rechnung hochladen“. Insgesamt können Sie 15 Rechnungen mit einer Gesamtgröße von 20 MB an die KfW übermitteln.
Haben Sie alle Rechnungen hochgeladen, klicken Sie auf "Weiter".
Weiter zur Zusammenfassung
Sie erhalten einen Überblick über alle Rechnungen, die Sie ins Portal geladen haben. Möchten Sie eine Rechnung löschen bzw. ergänzen, klicken Sie auf den Button "Bearbeiten". Sie gelangen zurück zur Seite "Rechnungen hochladen" und können nun löschen oder eine weitere Rechnung erfassen.
Bestätigung
Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben "verbindlich abschicken".
Achtung: Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung zum Hochladen einer Rechnung finden Sie hier(PDF, 343 KB, nicht barrierefrei).
Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
Die Prüfung der eingereichten Rechnungen kann bis zu 2 Wochen dauern. Nach positivem Abschluss der Prüfung wird der Zuschuss in der Regel zum nächsten Monatsende auf das angegebene Konto überwiesen. Den genauen Auszahlungstermin finden Sie in Ihrer Auszahlungsbestätigung, die im Menüpunkt "Meine Zuschussanträge" abgelegt ist.
Sie haben noch Fragen?
Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9004.
Weitere Informationen zum Antragsprozess und den dazu benötigen Unterlagen erhalten Sie auf der jeweiligen Produktseite:
-
455-E
Zuschuss
Einbruchschutz – Zuschuss
Zuschuss für besseren Einbruchschutz
- Zuschuss bis 1.600 Euro
- Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
- Für Eigentümer und Mieter
-
455-B
Zuschuss
Barrierereduzierung - Zuschuss
Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
-
430
Zuschuss
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
Zuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
- Zuschuss bis zu 30.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen
- Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
-
431
Zuschuss
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
Für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
-
433
Zuschuss
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle
Der Zuschuss für innovative Energiegewinnung
- Zuschuss bis zu 28.200 Euro je Brennstoffzelle
- Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude
- Für Wohn- und Nichtwohngebäude
Stand 08/2018
Allgemein
Das KfW-Zuschussportal ist ein Online-Portal, in dem Sie Zuschussanträge für KfW-Produkte online stellen können.
Der Zuschussempfänger ist die Person, die gemäß den jeweiligen Produktbedingungen antragsberechtigt ist. Der Zuschussempfänger erhält den Zuschussbetrag auf sein Konto ausgezahlt. In der Regel ist die Angabe eines Zuschussempfängers ausreichend.
Der Portalnutzer ist die Person, die sich im KfW-Zuschussportal registriert, anmeldet und Anträge (inkl. aller Folgeaktivitäten) stellt.
Wenn Sie Ihren Zuschuss selbst beantragen, sind Sie der Portalnutzer. Beauftragen Sie einen Bevollmächtigten, ist dieser der Portalnutzer.
Der Bevollmächtigte ist die Person, die der Zuschussempfänger dazu bevollmächtigt, in seinem Namen Anträge (inklusive. aller Folgeaktivitäten) im KfW-Zuschussportal zu stellen. Der Bevollmächtigte ist daher immer auch "Portalnutzer".
Bitte überlegen Sie genau, ob für Sie eine Bevollmächtigung in Frage kommt. Auch im Fall einer Bevollmächtigung müssen Sie sich zusätzlich als Zuschussempfänger identifizieren. Erst dann können wir den Zuschuss an Sie auszahlen.
Empfehlung: Lassen Sie sich bei Bedarf in jedem Prozessschritt von einer Person Ihres Vertrauens helfen.
Förderfähige Kosten
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des jeweiligen Förderproduktes erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie bei jedem Förderprodukt zum Beispiel
- auf der jeweiligen Internetseite unter "Was fördern wir"
- im Merkblatt
- in der Anlage zum Merkblatt
- Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen
- Liste der förderfähigen Maßnahmen
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind - zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
So berechnen Sie die förderfähigen Kosten
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
- Materialkosten
- Arbeitskosten (Handwerker, Energieeffizienz-Experten und Sachverständige)
- Mehrwertsteuer auf diese Kosten
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge oder in Ihre Rechnungen. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten - Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt haben.
Fragen zur Registrierung
Bitte registrieren Sie sich erneut mit Ihren Daten.
Für manche Unternehmensformen ist eine Registrierung nicht möglich. Tragen Sie in diesem Fall bitte folgende Angaben im Profil des Portalnutzers ein:
- Rechtsform des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Handelsregisternummer: 00000
- Ort des Registergerichts: Berlin
- Branche: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
- Registerart: Handelsregister Abteilung A
- Gründungsdatum: 01.01.2000
Fragen zum Antrag und zur Antragstellung
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf "Meine Zuschussanträge". Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Bitte überprüfen Sie folgende Punkte:
- Vergleichen Sie die BzA-ID und die Postleitzahl auf Ihrer "Bestätigung zum Antrag" mit Ihren Eingaben im Zuschussportal.
- Passt die "Bestätigung zum Antrag" nicht zum beantragten Zuschuss? Vergleichen Sie die Produktnummern.
- Ist der Zeit- und Datumsstempel auf Ihrer "Bestätigung zum Antrag" älter als 6 Monate? Falls ja, lassen Sie sich bitte eine neue BzA ausstellen.
- Ist Ihre "Bestätigung zum Antrag" in der Version 4.0 erstellt worden? Sie finden die Versionsnummer in der Fußzeile des Dokuments. Falls die BzA noch in der Version 4.0 erstellt wurde, lassen Sie sich bitte eine neue BzA in der Version 5.0 ausstellen.
Sollten die Punkte 2, 3 oder 4 zutreffen, bitten Sie Ihren Experten für Energieeffizienz Ihnen eine neue Bestätigung zum Antrag zu erstellen.
Nein, es ist nicht möglich, neue Dokumente für einen abgelehnten Antrag hochzuladen.
Nach einer Ablehnung können Sie unter Umständen einen neuen Antrag stellen. Dies hängt von den Gründen der Ablehnung ab.
Falls sich die Kosten Ihrer bereits beantragten förderfähigen Maßnahmen erhöhen, stellen Sie bitte einen neuen Antrag über den anfallenden Differenzbetrag. Dies ist aber nur möglich, solange beim ursprünglichen Antrag die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) noch nicht erstellt wurde.
Wir empfehlen Ihnen, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig miteinzuplanen. Die insgesamt beantragte Summe darf den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen. Es gelten die aktuellen finanziellen Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Für Maßnahmen zum Einbruchschutz ist eine neue Antragstellung erst nach 12 Monaten möglich.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter "Meine Zuschussanträge". Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Stellen Sie einen Antrag für eine GbR, so wählen Sie als Zuschussempfänger das Icon für "Gruppe" aus.
Haben Sie sich als Vertreter der GbR als Portalnutzer registriert, laden Sie bitte den Gesellschaftervertrag hoch. Aus diesem muss eindeutig Ihre Einzelvertretungsberechtigung hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, ist zusätzlich zum Gesellschaftervertrag eine Liste der Gesellschafter und eine Vollmacht, welche von allen Mitgliedern der Gesellschaft unterzeichnet wurde, hochzuladen.
Hat die GbR keinen Gesellschaftervertrag, sind folgende Dokumente hochzuladen:
- Liste der Gesellschafter
- Vollmacht
- Erklärung, dass kein Gesellschaftervertrag existiert
Fragen zur Auszahlung
Haben Sie versehentlich einen Zuschussempfänger doppelt angelegt, wenden Sie sich bitte an das Infocenter der KfW. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn sich der Zuschussempfänger identifiziert und die KfW den Nachweis über die Durchführung erfolgreich geprüft hat, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Dies kann mehrere Gründe haben:
- Die Datei ist zu groß. Sie können insgesamt 15 Dateien pro Rechnung hochladen. Alle Dateien zusammen dürfen nicht größer als 20 MB sein.
- Das Dateiformat wird nicht unterstützt. Unterstützt werden JPG und PDF.
Bitte pro Rechnung nur einheitliche Dateiformate verwenden – also entweder nur PDF oder nur JPG. - Sie können nicht mehrere Dateien mit identischem Dateinamen hochladen.
Sie können das Dokument abfotografieren und anschließend im JPG-Format hochladen.
Je nach dem, welche Software Sie verwenden, ist es in einigen Fällen auch möglich, das Dokument erneut abzuspeichern und dabei ein anderes PDF-Format zu wählen.
Wenn Sie mehr als 15 Rechnungen vorliegen haben, können Sie in diesem Ausnahmefall mehrere Rechnungen zu einer PDF-Datei zusammenfügen. Bitte beachten Sie, dass alle Dateien zu einer Rechnung insgesamt nicht größer als 20 MB sein dürfen und die Prüfung in diesem Fall länger dauern wird.
Erhalten Sie bei der Eingabe der BnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) die Fehlermeldung "Es ist ein technischer Fehler aufgetreten", dann prüfen Sie bitte folgende Punkte:
- Wurde die BnD-ID korrekt eingegeben?
- Ist die Bestätigung nach Durchführung für das von Ihnen beantragte Produkt erstellt worden?
- Ist die Bestätigung nach Durchführung noch gültig? Ab Erstelldatum ist sie 12 Monate gültig.
Sollten Punkt 2 oder 3 zutreffen, bitten Sie Ihren Experten für Energieeffizienz Ihnen eine neue Bestätigung nach Durchführung zu erstellen.
War Ihre Frage nicht dabei? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail an .
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.