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Grundsätze der Beschwerdebearbeitung

Wir wollen, dass Sie mit den Leistungen der KfW zufrieden sind. Falls dies einmal nicht der Fall sein sollte, ist uns Ihr kritisches Feed­back wichtig. Wir gehen auf jede Beschwerde individuell ein. Ihre Beschwerde hilft uns zudem, wieder­kehrende Probleme zu erkennen, anzugehen und so unseren Service sowie unsere Leistungen noch kunden­freundlicher zu gestalten.

Wie können Sie Kontakt aufnehmen?

Inland

Im Bereich Inlandsförderung erreichen Sie uns über folgende Wege.

  • Telefonisch unter einer der auf der Kontaktseite genannten kostenfreien Servicenummern
  • Online über unser Beschwerdeformular
  • Schriftlich an:
    KfW Bankengruppe
    Beschwerdemanagement
    53170 Bonn

Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret und geben das Förder­produkt sowie – falls vorhanden – Ihre KfW-Geschäfts­partner­nummer oder Kunden­nummer an. Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir folgende Kontakt­daten von Ihnen:

  • Adresse
  • E-Mail-Adresse (eine Eingangsbestätigung verschicken wir aus­schließlich per E-Mail – daher benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse, auch wenn Sie uns einen Brief schicken)
  • Telefonnummer

International

Die Kontakte für internationale Finanzierungen finden Sie auf der englischsprachigen Kontaktseite der KfW.

Contact and complaints

Wie geht es weiter?

Unser zentrales Beschwerde­management koordiniert die Klärung Ihres Anliegens unter Ein­bindung aller erforder­lichen Stellen in der KfW und sorgt für eine umgehende Bearbeitung. In der Regel beantworten wir Ihre Beschwerde zeitnah. Wenn wir fest­stellen, dass wir für eine gründliche Klärung länger brauchen, informieren wir Sie darüber.

Schlichtungsverfahren und außer­gerichtliche Streit­beilegung

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der KfW aus der Anwendung der Vorschriften

  • des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Fernabsatzverträge über Finanz­dienst­leistungen,
  • im Kapitel des BGB zu Verbraucher­darlehen (§ 491 bis 508 BGB),
  • betreffend Zahlungs­dienste­verträge
    • in §§ 675 c bis 676 c BGB,
    • der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft ("Preisverordnung") und
    • der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 ("SEPA-Verordnung")

besteht die Möglichkeit, ein außer­gericht­liches Beschwerde- und Rechts­behelfs­verfahren einzu­leiten. Beschwerden sind in Text­form unter kurzer Schilderung des Sach­verhalts unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforder­lichen Unter­lagen zu richten an

Deutsche Bundesbank, Schlichtungs­stelle,
Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main
Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main
www.bundesbank.de

Die KfW ist auf Grund von Rechts­vorschriften zur Teilnahme an einer entsprechenden außer­gerichtlichen Schlichtung verpflichtet. Das Recht, die ordentlichen Gerichte anzurufen, wird durch ein solches Schlichtungs­verfahren nicht einge­schränkt. Über die Schlichtung für die zuvor genannten Streitig­keiten hinaus nimmt die KfW nicht an Verfahren zur außer­gerichtlichen Beilegung von Streitig­keiten aus oder über das Bestehen eines Verbraucher­vertrags nach § 310 Abs. 3 BGB teil.