Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.
Newsroom
Datum | Beschreibung | Kategorie |
---|---|---|
Deutschlandnetz: KfW IPEX-Bank, LBBW und Siemens Financial Services stellen Finanzierung für E-Auto Schnellladeinfrastruktur | KfW IPEX-Bank | |
Stabilisierung der ukrainischen Wirtschaft während des Krieges: | KfW, KfW Entwicklungsbank |
|
Garantien für Lokalwährungsemissionen in Afrika - ein Hebel mit mannigfaltiger Wirkung | KfW Entwicklungsbank | |
Kampf gegen den Klimawandel: Bis Ende des Jahrzehnts droht eine Finanzierungslücke von 27 Billionen US-Dollar | KfW, KfW Research |
|
Schub für die Transformation in Asien | KfW, KfW Entwicklungsbank |
Medienanfragen
Den Bereitschaftsdienst der Pressestelle erreichen Sie am Wochenende unter
KfW aktuell
Förderprodukte der KfW
Sofortiger Antrags- und Zusagestopp
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Mit diesem Gesetz sollten nicht benötigte Kreditermächtigungen zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie in Höhe von 60 Milliarden Euro dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt und für die Förderung von Klimaschutz-Maßnahmen des Bundes genutzt werden.
Zu diesen Maßnahmen zählt die Ausstattung von KfW-Förderprodukte mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesfinanzministerium eine Ausgabensperre für Verpflichtungsermächtigungen des Bundes nach § 41 BHO erlassen.
Die KfW erhält im Rahmen ihrer Förderung von verschiedenen Bundesministerien Mittel, die sie für direkte Investitionszuschüsse, Tilgungszuschüsse oder die Verbilligung der Zinsen in bankdurchgeleiteten Kreditprogrammen einsetzt. Aktuell prüfen die jeweiligen auftraggebenden Bundesministerien, ob und welche Haushaltstitel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der Ausgabensperre betroffen sind. Für diese Produkte weisen die Ministerien die KfW an, einen sofortigen Förderstopp einzuleiten.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können in den folgenden Produkten bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden:
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) sowie
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)
Für bereits vorliegende Anträge können wir keine Zusage erteilen.
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Zusage von bereits vorliegenden Anträgen in der
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) (295)
ausgesetzt.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen.
Wir stehen im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist. Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.
KfW Studienkredit

Hier finden Sie Fragen und Antworten als Informationen zum Studienkredit.
Geschichte der KfW
Jahresauftakt-Pressekonferenz

Am 7. Februar 2024 wird der Gesamtvorstand der KfW die Förderzahlen des Jahres 2023 vorstellen und einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr geben.
Digitales Magazin
KfW @ Social Media

Twitter, YouTube, LinkedIn, Xing und Instagram - die Social Media-Kanäle der KfW auf einen Blick.
Themen kompakt
Texte, Fotos, Videos und Infografiken zu verschiedenen Geschäftsfeldern der KfW