Bestehendes Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach, Vater und Sohn im Vordergrund beim Fussball spielen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz

  • für alle Wohn­gebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohn­heime
  • für alle Nicht­wohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Kranken­häuser

Die KfW fördert im Rahmen der BEG die Finanzierung von klima­freundlichen Neu­bauten sowie die energetische Sanierung von Wohn- und Nicht­wohngebäuden in Deutschland. Zudem unterstützt sie den Einbau effizienter Wärme­erzeuger und den Anschluss an Wärme­netze zur Verbesserung der Energie­effizienz.

Wohngebäude

Sie können für den Bau eines Effizienz­hauses oder die Sanierung zum Effizienz­haus die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Förder­mittel für eine qualifizierte Bau­begleitung.

Nichtwohngebäude

Sie können für den Bau eines Effizienz­gebäudes oder die Sanierung zum Effizienz­gebäude die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Förder­mittel für eine qualifizierte Bau­begleitung.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Auftraggeber

Diese Förderung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt.

Logo 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel

Energiewechsel

Mit dieser Förderung unterstützt die KfW den Energiewechsel.

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