Zuschuss Nr.522Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten
  • für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitions­maßnahmen in bestehenden Nichtwohn­gebäuden in Deutschland durchführen
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraus­setzungen für die Förderung erfüllen.

Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundes­regierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effi­ziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Heizungs­förderung für Unternehmen – Nicht­wohn­gebäude“ (522) zum 21.07.2026 angepasst.

Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förder­bedingungen gestellt?

  • Bereits zugesagte Anträge sind von den Änder­ungen nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte „gewerb­liche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.

Antrag stellen

Ihren Antrag stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“.

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Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, relevante Dokumente und häufige Fragen zum Kunden­portal finden Sie auf unserer Infoseite.

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