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Nichtwohngebäude energieeffizient bauen
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Wir fördern den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert wird die Stufe „Klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment“. Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen
Diese Anforderungen bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Wir fördern alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Wir fördern Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen.
Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
Expertinnen und Experten für Energieeffizienz haben das notwendige Fachwissen für klimafreundliches Bauen. Sie sorgen für eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen dabei, ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäude zu bauen – und dafür staatliche Fördermittel zu erhalten
Wir empfehlen eine Haftungsklausel im Kaufvertrag aufzunehmen, wenn Sie ein neues Gebäude erwerben. Wichtig ist dabei, dass diese Klausel die Haftung des Verkäufers zur angegebenen Effizienzgebäude-Stufe beinhaltet. Nutzen Sie dafür gerne die unverbindliche Musterformulierung.
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) mit, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie erstellt hat.
Hinweis: Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen einen Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antragstellung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kaufvertrages durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Verkäufer.
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