Kredit Nr.263Bundesförderung für effiziente GebäudeNichtwohngebäude – Kredit

Gebäude energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektiver Jahreszins
  • für die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 25 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung
  • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Erhalten Sie den Kredit?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundes­regierung hat die Eck­punkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Nicht­wohn­gebäude – Kredit“ (263)“ zum 21.07.2026 angepasst.

Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förder­bedingungen gestellt?

  • Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine voll­ständige und korrekte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.