Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen im Produkt „Nichtwohngebäude – Kredit“ (263)“ zum 21.07.2026 angepasst.
Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förderbedingungen gestellt?
Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) vorliegt und die geltenden Förderbedingungen eingehalten sind.
Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes.
Dabei fördern wir alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 Erneuerbare-Energien oder Nachhaltigkeits-Klasseoder besser führen. Dazu gehören auch die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.qng.info.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung
Umschuldungen bestehender Kredite
Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Wir fördern
Privatpersonen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
Freiberuflich Tätige
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
Kommunale Unternehmen
Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen
Zinssätze und Laufzeiten
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Kredithöhe und Tilgungszuschuss
Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr maximaler Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:
Effizienzgebäude
Tilgungszuschuss
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien
10 %
Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse
15 %
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien
5 %
Effizienzgebäude 55 Nachhaltigkeits-Klasse
10 %
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien
-
Effizienzgebäude 70 Nachhaltigkeits-Klasse
5 %
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien
5 %
Effizienzgebäude Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse
10 %
Den Tilgungszuschuss schreiben wir Ihnen nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Sie können Ihren Kreditbetrag um bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, aufstocken. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.
Effizienzgebäude-Stufe
Das Erreichen einer Effizienzgebäude-Stufe setzt voraus, dass erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Auszahlung
Sie können sich Ihren Kredit in einer Gesamtsumme auszahlen lassen oder in Teilbeträgen.
Für die Auszahlung haben Sie ab Kreditzusage 12 Monate Zeit – danach verlängert sich die Abruffrist automatisch um jeweils 6 Monate auf maximal 36 Monate.
Ab dem 13. Monat berechnen wir eine Bereitstellungsprovision, da wir von Anfang an das gesamte Geld für Sie bereitstellen.
Rückzahlung
Während der tilgungsfreien Jahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Kreditbetrag.
Danach wird der Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
Sie können den gesamten ausstehenden Kreditbetrag jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Dafür fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Teilrückzahlungen oder Sondertilgungen sind nicht möglich.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Energieeffizienz-Experten beauftragen
Voraussetzung für die Förderung: Planen Sie Ihr Vorhaben. Mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste, der für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude“ qualifiziert ist.
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behalten wir uns vor, die Zusage zu widerrufen.
Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Vor dem Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner.
Ihr Finanzierungspartner benötigt von Ihnen die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)“. Im gBzA-Center finden Sie die Produktnummer 263. Hier geben Sie und Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte die benötigten Daten ein. Anschließend übermitteln Sie die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ an Ihren Finanzierungspartner.
Mit den von Ihnen übermittelten Daten beantragt Ihr Finanzierungspartner den Kredit für Sie. Ihr Kreditantrag berücksichtigt dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung, sondern auch für die Baubegleitung und für die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Hinweis: Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Aufschiebende oder auflösende Bedingung
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ab. Darin ist vereinbart, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Dies gilt auch für Kaufverträge im Rahmen des Ersterwerbs.
Nutzen Sie dafür gerne unsere Musterformulierungen:
Der Antrag ist vor dem Beginn der Bauarbeiten (Lieferungs- oder Leistungsverträge) bzw. vor der ersten Kaufpreiszahlung (Kaufvertrag) zu stellen.
2. Dokumentiertes Beratungsgespräch
Besprechen Sie Ihre Förderung zuerst mit dem Kundenbetreuer der KfW. Dieser dokumentiert das Beratungsgespräch zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem KfW-Formular.
Anschließend können Sie Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen, zum Beispiel Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragen.
Bitte beachten Sie: Diese Möglichkeit besteht nicht beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes (Ersterwerb).
Zusage erhalten, Verträge abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie
mit den Arbeiten starten,
Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen oder
die Immobilie kaufen.
Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte für Sie ausstellt. Wir prüfen die Bestätigung und schreiben Ihnen den Tilgungszuschuss gut.
Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Finanzierungspartner.
Ihr Finanzierungspartner leitet Ihre Antragsdaten zur Prüfung an die KfW weiter. Sofern alle Prüfungen unmittelbar abgeschlossen werden können, erhält der Finanzierungspartner von der KfW sofort eine Rückmeldung. Sind für eine Entscheidung vertiefte Prüfungen erforderlich, fordern wir bei Ihrem Finanzierungspartner die notwendigen Unterlagen und Angaben an und geben ihm Informationen zu unseren aktuellen Bearbeitungszeiten.
Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr Finanzierungspartner weitere Prüfungen für den Abschluss eines Kreditvertrages vornehmen muss. Die KfW kann daher im konkreten Fall keine Aussage zu den gesamten Bearbeitungszeiten Ihres Kreditantrages treffen.
Ja, wenn das Boardinghaus einen hoteltypischen oder hotelähnlichen Charakter aufweist und gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Nichtwohngebäude bilanziert werden kann.
Einen Anbau mit einer Nettogrundfläche < 50m2 können Sie über diesen Kredit finanzieren. Anbauten, die eine größere Nettogrundfläche aufweisen, sind ausschließlich als Neubau förderfähig.
Eine Ausnahme bilden Anbauten von denkmalgeschützten Gebäuden. Diese sind immer als Sanierung förderfähig.
Ja, der Kredit kann bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Alternativ kann der Kredit beim Verkäufer verbleiben.
Experten für Energieeffizienz beauftragen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden – zu finden in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Diese Förderung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt.
Energiewechsel
Mit dieser Förderung unterstützt die KfW den Energiewechsel.
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