Zuschuss Nr.498, 499Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Kommunen

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment – Kommunen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10 % Ihrer Kosten
  • für Wohn­gebäude, Wohn­einheiten und Nicht­wohngebäude
  • bei Neubau und Erstkauf
  • auch für Vorhaben im Niedrigpreissegment

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So fördern wir Sie

Förder­zeitraum für befristete Förderung endet spätestens zum 30.06.2026

Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwick­lung und Bau­wesen (BMWSB) die befristeten Förder­stufen Effizienz­haus 55 (EH55) beziehungs­weise Effizienz­gebäude 55 (EG55) innerhalb der Produkt­familie „Klima­freundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt.

Wir weisen darauf hin, dass die befristete Förderung eines Effizienz­hauses 55 beziehungs­weise Effizienz­gebäudes 55 spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2026 endet (Antrags­eingang bei der KfW). Es gilt: Die Förderung steht unter dem Vor­behalt der Ver­fügbar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechts­anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.