Biogas
Biogasanlagen
Biogasanlagen werden gefördert, wenn Strom erzeugt wird. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) dann, wenn sie mit fester Biomasse betrieben werden.
Die Anlagen müssen - neben anderen Bedingungen - die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich ("EEG") erfüllen. Mehr Informationen:
Steckbrief (PDF, barrierefrei) zum Programm Erneuerbare Energien - Standard (270, 274)
ausführliche Programminformation
Tipp: Investitionen im Ausland
Das Programm Erneuerbare Energien – Standard kann auch außerhalb Deutschlands genutzt werden
- im grenznahen Bereich, wenn dadurch die Umweltsituation in Deutschland verbessert werden kann und
- im gesamten Ausland, wenn es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt.
Aufbereitungsanlagen werden befristet bis zum 31.12.2012 im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 281)
gefördert, wenn Biogas in Erdgasqualität aufbereitet wird.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten die besonders günstigen Zinssätze der Variante 281.
Steckbrief (PDF, barrierefrei) zum Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 281)
ausführliche Programminformation
Großvorhaben ab 25 Mio. Euro können mit der "KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende" (291) gestemmt werden.
Steckbrief in Vorbereitung
ausführliche Programminformation