Biogas

Biogasanlagen

Biogasanlagen werden gefördert, wenn Strom erzeugt wird. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) dann, wenn sie mit fester Biomasse betrieben werden.

Die Anlagen müssen - neben anderen Bedingungen - die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich ("EEG") erfüllen. Mehr Informationen:

Steckbrief (PDF, barrierefrei) zum Programm Erneuerbare Energien - Standard (270, 274)
ausführliche Programminformation

Tipp: Investitionen im Ausland

Das Programm Erneuerbare Energien – Standard kann auch außerhalb Deutschlands genutzt werden

  • im grenznahen Bereich, wenn dadurch die Umweltsituation in Deutschland verbessert werden kann und
  • im gesamten Ausland, wenn es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt.

Aufbereitungsanlagen werden befristet bis zum 31.12.2012 im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 281)
gefördert, wenn Biogas in Erdgasqualität aufbereitet wird. 

Glossaranker

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten die besonders günstigen Zinssätze der Variante 281. 

Steckbrief (PDF, barrierefrei) zum Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 281)
ausführliche Programminformation

Großvorhaben ab 25 Mio. Euro können mit der "KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende" (291) gestemmt werden.

Steckbrief in Vorbereitung
ausführliche Programminformation

Glossar