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Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung
Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen.
Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Welche Förderung kommt für Sie in Frage? Sie haben die Wahl
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzhaus wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzhaus wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzhaus wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzhaus wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. Außenrollos oder Markisen
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. Außenrollos oder Markisen
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken einer Eigentümerin oder eines Eigentümers mit Wärme. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken einer Eigentümerin oder eines Eigentümers mit Wärme. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken einer Eigentümerin oder eines Eigentümers mit Wärme. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken einer Eigentümerin oder eines Eigentümers mit Wärme. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Ein Beispiel: Sie erhalten bei einem Neubau für ein Effizienzhaus 55 einen Kredit von max. 120.000 Euro. Für die Baubegleitung erhalten Sie einen Kredit von max. 10.000 Euro. In Summe können Sie dann einen Antrag über max. 130.000 Euro stellen.
Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. Außenrollos oder Markisen
mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. Außenrollos oder Markisen
mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken einer Eigentümerin oder eines Eigentümers mit Wärme. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken einer Eigentümerin oder eines Eigentümers mit Wärme. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken einer Eigentümerin oder eines Eigentümers mit Wärme. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken einer Eigentümerin oder eines Eigentümers mit Wärme. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.