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Heizungsanlagen - Ihre Finanzierungsmöglichkeiten
Moderne Heizungsanlagen bieten eine optimale Wärmeversorgung und sind zudem noch energieeffizient. Wer eine alte Heizungsanlage modernisiert oder beim Neubau von Vornherein auf effiziente Systeme setzt, schont langfristig die Umwelt und den Geldbeutel.
Die KfW unterstützt Sie mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen.
Für eine neue Heizung kommen verschiedene Förderprodukte in Frage - einschließlich eines Zuschusses des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ihre neue Heizung ist: | KfW-Förderprodukt | Kombination mit BAFA-Förderung 1 möglich? |
---|---|---|
eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien z. B. Wärmepumpe | KfW-Effizienzhaus (151 oder 430) | Nein |
Einzelmaßnahme (167) | Ja 2 | |
eine kombinierte Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger z. B. Brennwertkessel Gas/Öl kombiniert mit solarthermischer Anlage | KfW-Effizienzhaus (151 oder 430) | Nein |
Einzelmaßnahme (152 oder 430) | Nein | |
Einzelmaßnahme (167) | Ja | |
eine Heizungsanlage auf Basis fossiler Energieträger z. B. Brennwertkessel Gas/Öl | KfW-Effizienzhaus (151 oder 430) | Nein 3 |
Einzelmaßnahme (152 oder 430) | Nein 3 |
Hinweise
- Das BAFA fördert kleine Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Dafür erhalten Sie einen Investitionszuschuss aus dem "Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt". (www.bafa.de ).
- Es lohnt sich, die Förderung von KfW und BAFA zu kombinieren. Die Gesamtsumme der Förderung darf dabei nicht höher sein als die Kosten der Heizungserneuerung.
- Sie können den Kesselaustauschbonus des BAFA zusätzlich zur KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Auch hierbei darf die Gesamtsumme der Förderung nicht höher sein als die Kosten der Heizungserneuerung.
Für Sanierungsmaßnahmen an Heizung und Lüftungsanlagen erhalten Sie jetzt höhere Fördermittel. Dafür gibt es zwei Maßnahmenpakte:
Das Heizungspaket
Sie erhalten Fördermittel, um Ihre Heizung zu erneuern und die Wärmeverteilung auf die neue Anlage abzustimmen.
Das Lüftungspaket
Sie profitieren von Fördermitteln, wenn Sie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbauen oder erneuern. Voraussetzung: Sie führen gleichzeitig mindestens eine weitere Energieeffizienzmaßnahme an der Gebäudehülle durch - zum Beispiel Wände dämmen oder Fenster erneuern.
Geld sparen mit Zuschüssen
Wenn Sie ein Maßnahmenpaket mit weiteren förderfähigen Einzelmaßnahmen kombinieren, gelten auch dafür die erhöhten Fördersätze:
- 12,5 % Tilgungszuschuss bzw. bis zu 6.250 Euro pro Wohnung
im Förderprodukt Energieeffizient Sanieren - Kredit (152) - 15 % Zuschuss bzw. bis zu 7.500 Euro pro Wohnung
im Förderprodukt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Häufige Fragen (Stand 09/2017)
Sie können Ihren alten Wärmeerzeuger mit dem Heizungspaket austauschen lassen,
- wenn er noch nicht auf Brennwerttechnik basiert, sondern auf fossilen Energien (zum Beispiel Öl- oder Gaseinzelöfen) und
- noch nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 Energieeinsparverordnung (EnEV) unterliegt.
Wir fördern außerdem den Austausch bestehender Elektroheizungen (Elektro-Nachtspeicherheizungen, elektrische Fußbodenheizungen etc.) und kohlebasierter Wärmeerzeuger (Kohle-Öfen, Koks-Heizkessel etc.).
- Einbau von Brennwertkesseln und Wärmepumpen, die Brennwerttechnik nutzen (Kombination aus Brennwertkessel und Wärmepumpe mit Sorptionstechnik - sogenannte Gaswärmepumpe) mit Öl oder Gas als Brennstoff
- den Erstanschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen
- bei bestehendem Anschluss den Austausch oder erstmaligen Einbau von Wärmeübergabestationen
Bitte beachten Sie:
- Im Heizungspaket fördern wir auch die Nutzung erneuerbarer Energien in Ergänzung zu einem fossilen Wärmeerzeuger - also Hybridsysteme aus fossilen und erneuerbaren Energien.
- Nicht gefördert wird der Austausch von Wärmepumpen (gas- oder strombetrieben) und Biomasse-Wärmeerzeugern.
- Neue Heizungsanlagen, die ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden, fördert das BAFA im Heizungspaket des Marktanreizprogramms.
Die EnEV schreibt in § 10 den Austausch 30 Jahre alter Öl- und Gaskessel vor. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen der Eigentümer am 01.02.2002 eine Wohnung selbst bewohnt hat, gilt diese Anforderung nur, wenn der Eigentümer wechselt. Ab jedem Eigentümerwechsel hat man 2 Jahre Zeit, eine bereits 30 Jahre alte Heizung auszutauschen.
Sofern Sie die Heizung wegen der gesetzlichen Austauschpflicht erneuern müssen, ist eine Förderung im „Heizungspaket“ nicht möglich.
Da es in Abhängigkeit vom Heizungstyp und der Leistung der Heizung Ausnahmeregelungen von der Austauschpflicht gibt, klären Sie im Zweifel die Frage mit einem Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Nein, das ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für die Inanspruchnahme der Zusatzförderung des BAFA, die für den Einbau einer solarthermischen Anlage zur Optimierung einer vorhandenen Heizung auf Basis fossiler Energien gewährt wird.
Ja, wenn der Experte weitere Maßnahmen empfiehlt, um die Energieeffizienz zu verbessern. Dies muss er in Ihrer "Bestätigung zum Antrag" angeben. Dafür gelten dieselben Tilgungs- und Zuschusssätze wie bei den Maßnahmenpaketen.
In Ihrer Förderzusage wird in diesen Fällen lediglich das entsprechende Heizungs- oder Lüftungspaket benannt.
Ja. Vorausgesetzt, Sie haben den Kredit noch nicht abgerufen oder den Zuschuss noch nicht erhalten.
Bitte beachten Sie:
- Vor dem 01.01.2016 begonnene Vorhaben können nicht im Rahmen des Heizungspakets gefördert werden.
- Ab dem 01.07.2016 ist ein Wechsel nur noch vor Vorhabensbeginn möglich.
Ja, ein Wechsel zu einer niedrigeren Förderstufe ist grundsätzlich möglich. Das betrifft auch den nachträglichen Wechsel von einem KfW-Effizienzhaus zum Heizungs- oder Lüftungspaket oder zu den KfW-Einzelmaßnahmen.
Voraussetzung für einen Wechsel zum Heizungs- oder Lüftungspaket ist, dass Sie mit den Maßnahmen nicht vor dem 01.01.2016 begonnen haben.
Ja, Sie können auch nachträglich zu den KfW-Einzelmaßnahmen wechseln.
In solchen Fällen passen wir die Förderung an - das heißt:
- den Verwendungszweck
- den Förderhöchstbetrag
- die Höhe des Zuschusses bzw. des Tilgungszuschusses
- gegebenenfalls den Zinssatz.
Die Anpassung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Programmbestimmungen. Beim Heizungs- und Lüftungspaket werden dabei alle förderfähigen Maßnahmen weiterhin mitfinanziert.
So fördern wir Energiedienstleister
Beim Energie-Contracting übernimmt ein externer Energielieferant (Contractor) die Wärmeversorgung einer oder mehrerer Immobilien. Das heißt, er kümmert sich sowohl um die Modernisierung oder den Einbau einer Heizung als auch um die spätere Wartung der Anlage. Die Vorteile:
- Immobilienbesitzer haben keine Anschaffungskosten für die Heizung.
- Einbau und Wartung der Heizungsanlage übernehmen Fachleute.
- Energiesparpotentiale können voll ausgeschöpft werden.
- Der sparsame Einsatz von Ressourcen schont die Umwelt.
Auswirkungen auf die Förderung für Immobilienbesitzern
- Bei einer Sanierung finanzieren Sie die Heizung nicht selbst.
- Sie können die energetischen Kennwerte der modernen Heizungsanlage jedoch für die Berechnung des KfW-Effizienzhaus Standards Ihrer Immobilie heranziehen. Dadurch erreichen Sie eventuell einen höheren Standard und erhalten somit einen höheren Tilgungszuschuss.
- Voraussetzung: Sie nutzen zur Finanzierung der weiteren Sanierungsmaßnahmen ein Förderprodukt aus dem Bereich "Energieeffizient Sanieren".
Förderung für Contractoren
Als Contractor können Sie die Heizung über folgende KfW-Kredit finanzieren:
- Einbau der Anlage in einen Neubau:
Energieeffizient Bauen (153) - Einbau im Rahmen einer energetischen Sanierung:
Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahme (152) oder
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Weitere Informationen zum Contracting finden Sie unter www.energiecontracting.de .
Eigentümer benachbarter Immobilien können sich als Heizungsgenossenschaft oder Eigentümergemeinschaft zusammenschließen, um gemeinsam eine Heizungsanlage anzuschaffen und einzurichten.
Jeder Eigentümer, dessen Immobilie dadurch den Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht, kann zur Finanzierung seines Anteils die KfW-Förderung nutzen.