Handwerker, die eine Wärmepumpe an der Fassade eines Hauses anschließen

    Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

    Der Start der Antrag­stellung für die Heizungs­förderung erfolgt gestaffelt. Ab sofort sind zunächst Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.

    Förder­fähige Vorhaben der Heizungs­förderung können bereits jetzt von allen Antrag­steller­gruppen begonnen werden. Bei einem Vorhaben­beginn zwischen dem Datum der Ver­öffentlichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

    Detaillierte Informationen zu den Start­terminen und Förder­produkten finden Sie hier:

    Zuschüsse

    Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich ab sofort im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen.

    Erfahren Sie auf einen Blick, wie viel Förderung Sie für den Heizungs­tausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilien­haus erhalten können:

    Zur Übersicht der Konditionen

    Planmäßig ab Ende Mai 2024 sind antrags­berechtigt:

    • Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit)
    • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden

    Planmäßig ab August 2024 sind antrags­berechtigt:

    • Eigentümer­innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern
    • Eigentümer­innen oder Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden
    • Zuschuss Nr. 458

      Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

      Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

      • Zuschuss bis zu 70 % der förder­fähigen Kosten
      • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
      • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

    Kredite

    Dieses Förder­produkt können Sie seit dem 27.02.2024 beantragen.

    Hinweis: Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

    • Kredit Nr. 358, 359

      Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

      Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

      • bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
      • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
      • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahres­einkommen von bis zu 90.000 Euro

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    Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.