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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz

  • für alle Wohn­gebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohn­heime
  • für alle Nicht­wohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Kranken­häuser

Ein Förder­programm des

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Partner von

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