Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Das heißt, Sie verwenden vorgefertigte Bauelemente für Fassade und gegebenenfalls Dach.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Ein Beispiel: Sie erhalten für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 einen Kredit von max. 120.000 Euro. Für die Baubegleitung erhalten Sie einen Kredit von max. 10.000 Euro. In Summe können Sie dann einen Antrag über max. 130.000 Euro stellen.
Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.