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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Jetzt neue Förderung nutzen – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Seit dem 01.03.2023 stehen Ihnen für den Bau und Kauf eines neuen Wohn- oder Nicht­wohn­gebäudes die Förder­kredite und Zuschüsse „Klimafreundlicher Neubau“ zur Verfügung. Informieren Sie sich jetzt über die neuen Förderungen.

Zum neuen Kredit Klima­freundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)

Zum neuen Kredit Klima­freundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)

Zum neuen Zuschuss Klima­freundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)

Ein Förder­programm des

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Partner von

Logo 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel

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