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Newsroom
Datum | Beschreibung | Kategorie |
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DEG unterstützt ukrainische Unternehmerinnen und Unternehmer auch 2024 | DEG | |
Revolution der Künstlichen Intelligenz – Werden die Entwicklungsländer abgehängt? | KfW Entwicklungsbank | |
Schulze bekräftigt das deutsche Engagement in Westafrika | KfW Entwicklungsbank |
Medienanfragen
Den Bereitschaftsdienst der Pressestelle erreichen Sie am Wochenende unter
KfW Aktuell
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich seit Februar im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, um einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen zu können.
Ab September 2024: Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab September 2024 Ihre Identität nach. Informationen dazu finden Sie Kundenportal „Meine KfW“ , unter Punkt 2 "Vorhaben umsetzen und identifizieren".
Anschließend bestätigen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt haben:
Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer für Sie ausstellt. Sie laden alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch. Und gegeben falls laden Sie weitere Nachweise hoch (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus).
Nachdem wir Ihre Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft haben, zahlen wir den Zuschuss auf Ihr Konto aus.
Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Voraussichtlich ab August 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
Wiederaufnahme von Förderprogrammen
Die KfW nimmt in folgenden, im November 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes (oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel) gestoppten Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:
- "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" Kreditprogramm 295 (15.2.2024)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297) (20.2.2024)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298) (20.2.2024)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) (20.2.2024)
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499) (20.2.2024)
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) (20.2.2024)
- Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) (20.2.2024)
Einen aktuellen Überblick die Förderprogramme, in denen derzeit keine Antragstellung möglich ist, finden Sie unter www.kfw.de/antragsstopp
Die Produktinformationen auf unserer Website sind immer aktuell! Nutzen Sie unsere Produktfinder, um mit wenigen Klicks die passenden Förderprodukte für Ihr Vorhaben zu finden!
Förderung für Privatpersonen im Überblick
Förderung für öffentliche Einrichtungen
Stand: 19. Februar 2024
KfW Studienkredit
Hier finden Sie Fragen und Antworten als Informationen zum Studienkredit.
Videos
Bilanzpressekonferenz
Am 22. März 2024 werden der KfW-Vorstandsvorsitzende Stefan Wintels und KfW-Finanzvorstand Bernd Loewen die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2023 präsentieren.
Digitales Magazin
Geschichte der KfW
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Twitter, YouTube, LinkedIn, Xing und Instagram - die Social Media-Kanäle der KfW auf einen Blick.