Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Programmnummer 430  Zuschuss

Der Extra-Zuschuss für Selbstfinanzierer

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Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus und wenden dazu Eigenmittel auf? Oder Sie kaufen energetisch sanierten Wohnraum und investieren Eigenkapital? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement für die CO2-Reduktion uns eine Extra-Belohnung wert! Im Programm Energieeffizient Sanieren (430) fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 (KfW-Effizienzhaus) oder 152 (Einzelmaßnahmen)).

Der Zuschuss wird gewährt

  • für eine umfassende Sanierung, die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht,
  • die Sanierung eines Denkmals oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz oder
  • für die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen oder
  • für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung.

Ihre Vorteile

  • Förderung Ihrer Eigeninvestition durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
  • keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen
  • gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum.
Glossaranker

Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten. 

Als Privatperson können Sie den Zuschuss im Programm 430 erhalten, wenn Sie

  • Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren (auch Wohnungseigentümergemeinschaften) oder
  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden.

Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bzw Kauf direkt bei der KfW.

Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" gefördert.

Nicht gefördert werden

  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
  • bereits begonnene/abgeschlossene Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.