KfW-Expertin Manuela Strauch beantwortet häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen"

(Stand: 11/2014)

"Sowohl den Kauf frisch umgebauter, barrierereduzierter Immobilien als auch Modernisierungen, mit denen Barrieren reduziert und der Wohnkomfort erhöht werden, unterstützt die KfW mit ihrer Förderung.

Typische Beispiele für eine Modernisierungsmaßnahme sind zum Beispiel der Umbau des Bads mit einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Noch wenigen Immobilieneigentümern ist bekannt, dass auch Maßnahmen zum Einbruchschutz in Kombination mit der Barrierereduzierung gefördert werden."

  • Kredit Nr. 159

    Altersgerecht Umbauen – Kredit

    Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz

    • Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
    • für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
    • auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
  • Zuschuss Nr. 455-B

    Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

    Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

    • Zuschuss bis zu 2.500 Euro für Einzel­maßnahmen
    • Zuschuss bis zu 6.250 Euro für den Standard Alters­gerechtes Haus
    • unabhängig von Ihrem Alter
  • Kredit Nr. 151, 152

    Energieeffizient Sanieren – Kredit

    Für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen

    • diesen Kredit können Sie nicht mehr beantragen
    • als Darlehensnehmer finden Sie hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare
  • Zuschuss Nr. 430

    Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss

    Für die komplette Sanierung

    • diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
    • als Zuschussnehmer finden Sie hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare

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