Wir fördern Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (PDF, 209 KB, nicht barrierefrei)
Den Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren fördern wir ausschließlich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Produkt Wohngebäude – Kredit (261, 262). Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum Effizienzhaus den Zuschuss 461 wählen.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Garten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- Einrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen
- Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden
Ausnahme: Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden. - digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, z. B. Smartphone oder Tablet
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Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderung – und das kann sich lohnen.