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Zuschuss

455-B

Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
  • unabhängig von Ihrem Alter
  • für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
  • auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

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Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

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Grüner Haken

Antragstellung wieder möglich

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen.

Wichtige Hinweise:

  • Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch keine Liefer- und Leistungs­verträge abgeschlossen haben.
  • Bitte stellen Sie für alle geplanten Förder­maß­nahmen nur einen einzigen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Förder­maß­nahmen sind nicht erforderlich.
  • Die förderfähigen Investitionskosten für Einzel­maß­nahmen als Berechnungs­grund­lage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
  • Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Alters­gerecht Umbauen Kredit (155, 159) sowie Alters­gerecht Umbauen Zu­schuss (455-B, 455-E) auf den Förder­höchst­betrag anrechnen. Gegebenen­falls reduzieren sich dadurch Ihre förder­fähigen Kosten und der Zuschuss­betrag.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht aufgebraucht sind.

Zuschuss beantragen

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW direkt im KfW-Zuschuss­portal. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

Informationen zum KfW-Zuschussportal

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.

0800 539 9002
kostenfreie Servicenummer
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

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