Höhe des Zuschusses pro Wohnung
Bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) zahlen wir Ihnen einen Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Euro je Wohneinheit.
Maßnahme | Höhe Ihres Zuschusses | Maximaler Zuschussbetrag |
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Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten | 5.000 Euro |
Standard "Altersgerechtes Haus" | 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten | 6.250 Euro |