Zuschuss Nr.444Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Natürliche Bodenfunktionen wiederherstellen, Grünflächen schaffen und Artenvielfalt fördern

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss in Höhe von 50 % bis 80 % Ihrer Kosten
  • für Grünflächen und heimische Artenvielfalt
  • für die Wiederherstellung natürlicher Boden­funktionen durch Ent­siegelung
  • für Sach- und Personalkosten von Kommunen
  • Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich

Bitte beachten Sie die seit 01.02.2026 gültige Merk­blatt­version.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

So fördern wir Sie

Nutzen Sie unsere Sprechstunden

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Fragen im Zusammenhang mit Zwischen­aus­zahlungen oder der Er­stellung des Nach­weises der Mittel­verwendung zu stellen, bieten wir Ihnen alle 3 Monate die „Sprech­stunde Zwischen­auszahlungen und Verwendungs­nachweis“ an. Für Fragen im Zusammen­hang mit der Er­stellung von GIS-Daten­sätzen, bieten wir Ihnen alle 2 Monate die „Sprech­stunde zu Geodaten / GIS-Daten­sätzen“ an.

Bitte melden Sie sich zu den Sprechstunden auf der Veranstaltungsseite an.

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Ihre Fördermittel erhalten Sie direkt bei der KfW.

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.