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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:
- Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
- Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
- Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Ein Beispiel: Sie erhalten für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 einen Kredit von max. 120.000 Euro. Für die Baubegleitung erhalten Sie einen Kredit von max. 10.000 Euro. In Summe können Sie dann einen Antrag über max. 130.000 Euro stellen.
Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben, welche die Nachhaltigkeitsbewertung vornimmt.
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
- zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
- durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden.
- durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.