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Kredit

300

Wohneigentum für Familien

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins für einen klima­freundlichen Neubau
  • für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
  • Kredithöchstbetrag von 140.000 bis 240.000 Euro
  • für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Förderung hängt vom Einkommen ab

Ab dem 16.10.2023: Verbesserungen in der Förderung „Wohneigentum für Familien“

Die KfW verbessert die Förder­bedingungen des Kredits „Wohn­eigentum für Familien“ im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmen­pakets der Bundes­regierung zur Unter­stützung des Wohnungs­baus in Deutschland.

Änderungen zum 16.10.2023:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahres­einkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommens­grenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Die Kredit­höchst­beträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude“ ab dem 16.10.2023:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude – mit QNG“ ab dem 16.10.2023:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro­
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro­

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