Maßstab für Energieeffizienz
Für energiesparende Gebäude gibt es einen Orientierungsmaßstab: die Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe ist, desto weniger Energie verbraucht Ihre Immobilie. Und das lohnt sich mehrfach: Sie sparen Heizkosten, schonen die Umwelt und erhöhen den Wert Ihres Hauses.
Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Deshalb wird die Sanierung zum Effizienzhaus mit Förderkrediten staatlich gefördert.
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle? Das wird mit den Werten Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust angegeben.
Die Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an. Die Werte 40 bis 85 definieren die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | Maximale Kredithöhe je Wohneinheit |
---|---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 40 % | 55 % | 120.000 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % | 55 % | 150.000 Euro mit 25 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 55 | 55 % | 70 % | 120.000 Euro mit 15 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 55 % | 70 % | 150.000 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 70 | 70 % | 85 % | 120.000 Euro mit 10 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 70 % | 85 % | 150.000 Euro mit 15 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 85 | 85 % | 100 % | 120.000 Euro mit 5 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 85 % | 100 % | 150.000 Euro mit 10 % Tilgungszuschuss |
Die Effizienzhaus-Stufe ergibt sich immer aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Je nach Ausgangslage und des vorhandenen Wärmeschutzes können mit den geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen hohe Energieeinsparungen erzielt werden. Wird die Gebäudehülle vollständig sowie zeitgemäß wärmegedämmt und kommt eine effiziente Haustechnik mit Nutzung von erneuerbarer Energie zum Einsatz, sind Energieeinsparungen von über 60 % gegenüber dem unsanierten Zustand sehr gut zu erreichen.
Aber: Jedes Haus ist anders. Gleiche Maßnahmen können an unterschiedlichen Gebäuden zu verschiedenen Effizienzhaus-Stufen führen. Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energetisches Gesamtkonzept erstellen zu lassen.
Welche Maßnahmen kommen bei einer Sanierung in Frage? Das können Sie in unserer Grafik entdecken.
Möchten Sie ein denkmalgeschütztes Haus sanieren? Wie schön! Solche Häuser sind charmant und prägen das Straßenbild. Auch hier können Sie durch die Sanierung Energie und Heizkosten sparen. Da aber Denkmalschutzauflagen einzuhalten sind, müssen Sie behutsam vorgehen. Sie können zum Beispiel nicht ohne Weiteres die Außenwände dämmen, wenn die historische Gebäudefassade erhalten bleiben soll.
Für Baudenkmale und für Wohngebäude, die als sonstige „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ eingestuft sind, gelten deshalb vereinfachte Förderbedingungen.
Welche Genehmigungen benötigen Sie? Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Und wie werden sie am besten umgesetzt? Das erfahren Sie von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten mit spezieller Qualifikation für den Denkmalschutz.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Wählen Sie dafür in der Suchfunktion die Option „Effizienzhaus Denkmal“ aus.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten.
Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie Sie durchschnittlich für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung verbrauchen. Er berücksichtigt nicht nur, was im Haus benötigt wird, sondern den gesamten Energieaufwand auch für vorgelagerte Prozesse, um z. B. Strom, Gas oder Fernwärme ans Gebäude anzuliefern.
Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärmeenergie bei einer beheizten Immobilie über die Gebäudehülle nach außen verloren geht. Eine gute Wärmedämmung und moderne Wärmeschutzfenster ermöglichen niedrigste Werte und geringe Wärmeverluste.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Der maximale Tilgungszuschuss kann sich gegebenenfalls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energetische Fachplanung/Baubegleitung beantragt wird.