Wir fördern Maßnahmen, mit denen Sie den Einbruchschutz an Ihrem Wohneigentum erhöhen. Zum Beispiel:
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Hinweis: Infraschall-Anlagen (PDF, 194 KB, barrierefrei) werden nicht gefördert - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
Den Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren fördern wir ausschließlich im Produkt Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) . Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus den KfW-Zuschuss (430) wählen.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegensprechanlagen und Kamerasysteme (Videotechnik, Türkommunikation, Bewegungsmelder) – diese werden im Produkt Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) gefördert
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- Gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren
- Digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet