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Newsroom
Datum | Beschreibung | Kategorie |
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Schub für die Transformation in Asien | KfW, KfW Entwicklungsbank |
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Gemeinsame PE der KfW und des BMUV: Green-Bond-Förderauftrag des Bundesumweltministeriums erfolgreich umgesetzt | KfW | |
KfW Research: Jede fünfte Gründung in Deutschland durch Migrantinnen und Migranten | KfW, KfW Research |
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Digitale Verkehrsüberwachung im Serengeti-Nationalpark | KfW Entwicklungsbank | |
Erdgas als Brücke auf dem Weg zur Klimaneutralität in Deutschland – eine Neubewertung | KfW Research |
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KfW aktuell
Förderprodukte der KfW
Sofortiger Antrags- und Zusagestopp
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Mit diesem Gesetz sollten nicht benötigte Kreditermächtigungen zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie in Höhe von 60 Milliarden Euro dem Klima- und Transformationsfonds KTF zugeführt und für die Förderung von Klimaschutz-Maßnahmen des Bundes genutzt werden.
Zu diesen Maßnahmen zählt die Ausstattung von KfW-Förderprodukte mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesfinanzministerium eine Ausgabensperre für Verpflichtungsermächtigungen des Bundes nach § 41 BHO erlassen.
Die KfW erhält im Rahmen ihrer Förderung von verschiedenen Bundesministerien Mittel, die sie für direkte Investitionszuschüsse, Tilgungszuschüsse oder die Verbilligung der Zinsen in bankdurchgeleiteten Kreditprogrammen einsetzt. Aktuell prüfen die jeweiligen auftraggebenden Bundesministerien, ob und welche Haushaltstitel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der Ausgabensperre betroffen sind. Für diese Produkte weisen die Ministerien die KfW an, einen sofortigen Förderstopp einzuleiten.
Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in Abstimmung mit dem auftraggebendem Ressort Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), in den folgenden Produkten
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) sowie
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)
keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.
Die KfW steht über die künftige Mittelausstattung der genannten Produkte im engen Dialog mit der Bundesregierung. Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse aus den oben genannten Produkten sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Wir stehen im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist. Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.
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Am 7. Februar 2024 wird der Gesamtvorstand der KfW die Förderzahlen des Jahres 2023 vorstellen und einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr geben.
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