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02.10.2024 | KfWKfW baut Rohstofffonds auf |
01.10.2024 | KfWKfW Research: Stimmung im Mittelstand trübt sich noch weiter ein |
30.09.2024 | KfW Entwicklungsbank Zuverlässige Stromversorgung dank Digitalisierung |
27.09.2024 | KfW EntwicklungsbankSebastião Salgado appelliert an die Frankfurter Banken |
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WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland
Am 17. September 2024 haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesfinanzminister Christian Lindner, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie zahlreiche Unternehmen und Verbände in Berlin eine gemeinsame Absichtserklärung zur WIN-Initiative (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland) unterzeichnet. Die WIN-Initiative will die steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in Deutschland so verbessern, dass junge innovative Unternehmen leichter an privates Kapital kommen. Im Auftrag der Bundesregierung koordiniert die KfW die WIN-Initiative. Zudem engagiert sich die KfW in der WIN-Initiative mit einem eigenen Commitment.
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KfW Aktuell
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich seit Februar im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, um einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen zu können.
Ab September 2024: Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab September 2024 Ihre Identität nach. Informationen dazu finden Sie Kundenportal „Meine KfW“ , unter Punkt 2 "Vorhaben umsetzen und identifizieren".
Anschließend bestätigen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt haben:
Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer für Sie ausstellt. Sie laden alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch. Und gegeben falls laden Sie weitere Nachweise hoch (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus).
Nachdem wir Ihre Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft haben, zahlen wir den Zuschuss auf Ihr Konto aus.
Planmäßig ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
Bereits seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger am 29.12.2023, können Antragstellende förderfähige Vorhaben des Heizungstausches (mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) umsetzen. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Die Einreichung von Nachweisen erfolgt erst nach der Umsetzung des Vorhabens, wofür die Antragstellenden und die Fachunternehmen entsprechend Zeit benötigen. Bestandteil des Stufenplans ist es, dass die Nachweiseinreichung für selbstnutzende Privatpersonen in Einfamilienhäusern planmäßig ab September 2024 möglich ist. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird eine Auszahlungsbestätigung erstellt.
Der Zuschuss wird auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats. Demzufolge erfolgen erste Auszahlungen des Heizungszuschuss planmäßig Ende Oktober 2024.
Neben der Zuschussförderung steht seit dem 27. Februar 2024 auch eine ergänzende, zinsgünstige Kreditförderung zur Verfügung. Der Förderkredit kann unter Vorlage der Zuschusszusage bei der Hausbank beantragt und als Zwischenfinanzierung verwendet werden. Für Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 EUR werden besonders günstige Zinssätze gewährt, aktuell ab 0,01% p.a. Der Förderkredit kann jederzeit kostenfrei zurückgezahlt werden. Diejenigen Antragsteller, die vor der Auszahlung der Zuschüsse im Herbst ihre Heizungen tauschen und bereits auch die Rechnungen von Fachunternehmen begleichen müssen, können bei Bedarf diesen quasi kostenfreien Ergänzungskredit zur Bezahlung der Rechnung in Anspruch nehmen.
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