persönliche Absicherung

Ihr wichtigstes Gut ist Ihre persönliche Arbeitskraft. Treten hier vorübergehende oder andauernde Störungen durch Krankheit oder Unfall ein, ist Ihre Existenz stark gefährdet. Da Ihre Arbeitskraft im direkten Zusammenhang mit Ihrem Familieneinkommen steht, ist auch die Absicherung des persönlichen Umfelds zu prüfen.

Krankheit

Selbstständige können grundsätzlich zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Absicherung über einen Versicherungsvertrag mit einem privaten Krankenversicherer wählen. Welche Variante günstiger ist, hängt u. a. von folgenden Faktoren ab:

  • Sind Sie verheiratet und haben oder planen Sie Kinder?
  • Ist Ihr Partner nicht berufstätig, sondern ist für die Betreuung von Kindern und Haushalt zuständig?

Dann ist für Sie die gesetzliche Krankenkasse oder eine Ersatzkasse eventuell preiswerter, da Ihre Familie beitragsfrei mitversichert ist. Ist Ihr Ehepartner ebenfalls berufstätig - auch in Ihrem Unternehmen - muss er sich selbst versichern. In diesem Fall könnte eine private Krankenversicherung, für Sie die bessere Entscheidung sein. Vergleichen Sie dabei nie nur auf Basis der reinen Beitragshöhe, sondern beziehen Sie Ihren Vergleich auch auf die Leistungen in Versicherungsbedingungen. Feinheiten bei ambulanter, stationärer und zahnärztlichen Leistungen können hier schnell zu Überraschungen im Leistungsfall werden.

Wenn Sie für sich und Ihre Familie bessere Leistungen im Krankheitsfall wünschen, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Ergänzende Tarife eines privaten Krankenversicherers zu Ihrer gesetzlichen Versicherung
  • Genereller Wechsel in eine Vollversicherung bei einem privaten Krankenversicherer

Bitte beachten Sie, dass der Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer eine Entscheidung auf Dauer ist. Die Rückkehr zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wurde durch den Gesetzgeber massiv beschnitten!

Wichtig: Kündigen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erst, wenn Sie auf Basis einer ausführlichen Beratung einen neuen Versicherungsvertrag abschlossen haben. Das ist erst mit einer schriftlichen Annahmebestätigung oder dem Erhalt einer Police durch den Versicherer der Fall.

Bei einem privaten Krankenversicherer schließen Sie auf Basis Ihres persönlichen Gesundheitszustandes und Lebensalters bei Abschluss einen Versicherungsvertrag ab. Der Beitrag des Versicherungsvertrags wird über die Vertragslaufzeit bei Kostenveränderungen aller in dieser Gesellschaft und in diesem Tarif versicherten Personen angepasst. Da sich Kosten des Gesundheitswesens eher erhöhen, rechnen Sie mit entsprechenden Erhöhungen Ihrer Versicherungsbeiträge. Leistungen des Tarifs kann der private Versicherer allerdings nicht einseitig verändern. In Ihren Versicherungsbeträgen sind Rückstellungen für Beitragssteigerungen im Alter nach derzeitigen Annahmen einkalkuliert. Ihre zu zahlenden Beiträge können Sie durch Vereinbarung eines Selbstbehalts optimieren. Regel: Je höher der Selbstbehalt, umso niedriger der Beitrag.

Natürlich sind gesetzliche Krankenversicherungen ebenfalls einer Kostenveränderung des Gesundheitswesens unterworfen. Allerdings können hier Leistungen und Beitragssätze verändert werden. Das wurde bei diversen Reformen in den letzten Jahren auch umgesetzt.

Achtung: Neben der Absicherung von Krankheitskosten und -behandlung hat in jedem Fall die direkte Absicherung Ihres laufenden Einkommens Priorität. Denn eine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, wie bei Angestellten, gibt es nicht. Vereinbaren Sie eine Ihrem Unternehmergehalt entsprechende Zahlung von Krankentagegeld. Dies ist dies eine eigenständige Versicherungsleistung, die zusätzlich zu Kosten- und Behandlungstarifen abgeschlossen werden muss.

Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Die Zahlung von Krankentagegeld aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wird nach Feststellung einer auf Dauer bestehenden Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vom Krankenversicherer eingestellt. Die Absicherung ist dann nur über Leistungen aus gesetzlichen oder privaten Rentensystemen möglich. Bei gesetzlichen Versicherungsleistungen wird dies als "Erwerbsminderung", bei privaten Versicherungslösungen als "Berufsunfähigkeit" bezeichnet.

Falls Sie bisher Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung waren, lassen Sie sich einen Status Ihrer Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erstellen. Die Deutsche Rentenversicherung erteilt kostenfrei Auskunft. Arbeiter oder Handwerker erhalten hier ebenfalls Informationen. Ermitteln Sie auf dieser Basis Ihre aktuellen und zukünftigen Ansprüche für den Fall der Erwerbsminderung. Dabei gilt: Wenn Sie vor dem 01.01.2001 mindestens 40 Jahre alt waren, können Sie im Schadensfall noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus den gesetzlichen Versorgungssystemen beantragen. Wer das 40. Lebensjahr nach dem 01.01.2001 vollendet, hat nur noch Anspruch auf die neue Erwerbsminderungsrente. Diese bezieht sich auf Ihre möglichen, zeitlich gestaffelten Arbeitsleistungen ohne jeglichen Berufsschutz. Es handelt sich hier also um eine meist niedrige Basisabsicherung. Deshalb ist es nur in manchen Fällen, etwa bei älteren Personen oder bereits langjährigen Beitragszahlern in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll, bisherige Ansprüche durch die Zahlung eines Mindestbeitrags zu erhalten.

Die Absicherung Ihres Berufsbildes ermöglichen grundsätzlich private Berufsunfähigkeitsversicherungen. Achten Sie darauf, dass aktuelle und leistungsfähige Bedingungswerke vereinbart werden. In den letzten Jahren wurden hier erhebliche Besserstellungen bei Versicherungsbedingungen und -beiträgen entwickelt. Nur für bestimmte Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten) gibt es berufsständische Versorgungswerke, die auch Leistungen für Berufsunfähigkeit vorsehen.

Falls Sie bereits in einer vorangegangenen Angestelltentätigkeit eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie eventuell veraltete Bedingungen und die Preis-/Leistungsfähigkeit vor dem Hintergrund Ihres Berufsbildes als Unternehmer.

Wichtig: Kündigen Sie bestehende Verträge erst, wenn Sie auf Basis einer ausführlichen Beratung einen neuen Versicherungsvertrag abschlossen haben. Das ist erst bei Erhalt einer Police durch den Versicherer der Fall.

Die Höhe der zu vereinbarenden Rentenleistungen orientiert sich grundsätzlich an Ihrem Unternehmereinkommen. Betrachten Sie zusätzlich auch die Risikosituation im persönlichen Umfeld, z. B. die Absicherung der Berufsunfähigkeit Ihres Lebenspartners. Es kann Ihre unternehmerischen Aktivitäten massiv beeinträchtigen, wenn durch fehlende Absicherung des Lebenspartners bei Berufsunfähigkeit plötzlich zusätzliche Mittel für Kinder- und Haushaltsbetreuung erforderlich sind.

Eine Ergänzung der Berufsunfähigkeitsversicherung kann über so genannte " Dread-Disease -Versicherungen" erfolgen. Hier werden bestimmte "schwere Krankheiten''(= Dread Disease , wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs) mit einer Leistungssumme versichert. Diese Versicherungsform wird als " Key Man -Police' oft auch für die gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern oder der Absicherung von wichtigen Mitarbeitern (Schlüsselpersonen = Key Men ) verwendet. Wenn Ihr Unternehmen von der Arbeitskraft Ihres Geschäftspartners oder eines wichtigen Mitarbeiters (beispielsweise Vertriebsmitarbeiter, Werkstattleiter) existenziell abhängig ist, kann die fällige Versicherungsleistung den Betrieb retten (etwa für den schnellen Ersatz eines Mitarbeiters oder Investitionen für Betriebsveränderungen).

Vorsicht: Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine Dread-Disease -Versicherung ersetzen wollen, prüfen Sie die Bedingungen genau. Diese Policen enthalten kaum Leistungen für die sehr verbreiteten Ursachen Knochen/Wirbelsäule und Psyche.

Pflegefall

Die Absicherung eines Pflegefalls ist durch die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung geregelt. Dies gilt gleichermaßen für gesetzlich und privat krankenversicherte Personen. Es handelt sich hier grundsätzlich um eine Basisabsicherung für den Pflegefall. Der Einkommenswegfall und die zum Teil erheblichen Kosten für einen Pflegeplatz sind nur über private Pflegeversicherungen abzufedern, die zusätzliche Renten oder Tagegelder absichern.

In modernen privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen sind die Rentenzahlungen auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit vorgesehen.

Unfall

Auch hier gibt es gesetzliche und private Absicherungssysteme. Die gesetzliche Unfallversicherung wird über die Berufsgenossenschaften organisiert. Als Unternehmer müssen Sie für Ihre Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft entrichten. Ob Sie sich als Selbstständiger mitversichern ist Ihnen freigestellt. Bei der Preis-/Leistungsprüfung für die eigene Absicherung zu beachten: Leistungen aus der gesetzlichen Versicherungen erfolgen nur bei Unfällen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Reha-Maßnahmen und Renten aufgrund beruflicher Unfälle sind in bestimmten Umfang mitversichert.

Eine private Unfallversicherung bietet grundsätzlich Leistungen für den Fall einer Invalidität aufgrund eines Unfalls im privaten oder beruflichen Bereich. Dabei wird in den Versicherungsbedingungen sehr eng definiert, was ein Unfall ist. Die Leistung wird üblicherweise prozentual aufgrund einer vereinbarten Gliedertaxe (Prozentsätze aufgrund Verlust einer Körperfunktion) oder individuell durch einen von Ärzten festgelegten Invaliditätsgrad ermittelt. Ist der ermittelte Invaliditätsgrad z. B. 60 %, werden aus der vereinbarten Invaliditätssumme 60 % gezahlt. Viele private Versicherungspolicen enthalten zusätzliche Progressionsstaffeln, die bei höheren Prozentsätzen der Invalidität die Invaliditätssummen deutlich erhöhen. Alternativ zur Invaliditätsleistung aus einer Invaliditätssumme werden inzwischen auch Rentenleistungen angeboten.

Die Hauptleistung der Invaliditätsabsicherung wird durch auf das Unfallereignis bezogene Leistungen bei Krankenhausaufenthalten oder z. B. kosmetische Operationen ergänzt.

Ein Ersatz einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine meist beitragsgünstigere Unfallversicherung ist nicht empfehlenswert, da nach Versicherer-Statistiken die Ursachen einer Berufsunfähigkeit nur zu ca. 10 % aus Unfällen resultieren. Empfehlenswert ist eine Unfallversicherung für körperlich tätige Personen (allerdings teurer) oder für Personen mit hoher Reisetätigkeit im Beruf (Verkehrsunfallrisiko).

Todesfall

Falls Krankheit oder Unfall zum Tode führen, steht die Absicherung der Hinterbliebenen im Vordergrund. Es müssen entsprechende Summen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die mögliche Ablösung von Schulden aus Finanzierungen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich auch die Höhen der abzuschließenden Summen. Die günstigste Variante erfolgt über Risiko-Todesfallversicherungen. Es hat sich bewährt, die Todesfall-Leistung in einem eigenständigen Vertrag abzusichern und nicht in Kombination mit Berufsunfähigkeits- oder Altersvorsorgeverträgen abzuschließen.

Altersvorsorge

Die Vorsorge im Alter sollten Sie grundsätzlich aus mehreren Quellen aufbauen:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • berufsständische Versorgungswerke
  • betriebliche Altersvorsorge
  • private Altersvorsorge

Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollten zum Zeitpunkt des Beginns der Selbstständigkeit ermittelt werden. Dies ist bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder persönlich möglich. Arbeiter oder Handwerker erhalten hier ebenfalls die gewünschten Informationen. Auf Basis dieser Ansprüche ist die Lücke zur gewünschten Altersvorsorge zu ermitteln.

Für bestimmte Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten) gibt es berufsständische Versorgungswerke, die Leistungen für das Alter vorsehen. Für Handwerker gelten gesonderte Bestimmungen in der Handwerker-Pflichtversicherung.

Bei einer selbstständigen Tätigkeit z. B. im Rahmen einer Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit ergeben sich Möglichkeiten bei diversen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn Ihrer Selbstständigkeit eine Angestelltentätigkeit vorausgegangen ist: Welche Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge über den bisherigen Arbeitgeber können fortbestehen, übernommen bzw. fortgeführt werden?

Achtung: Um die Versorgungslücke zu schließen haben gerade Selbstständige seit 01.01.2005 im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) erhebliche Möglichkeiten über eine steuerlich geförderte Basisrente die private Altersvorsorge aufzubauen!

Über Branchenverbände oder die Mitgliedschaft bei Unternehmerverbänden haben Sie zudem die Möglichkeit Sonderkonditionen für Versicherungsverträge zur Altersvorsorge zu nutzen. Fragen Sie bei den Verbänden oder Ihrem Versicherungsvermittler nach.

Wichtig: Schließen Sie in die Versicherungsverträge zu Ihrer Altersvorsorge eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit ein. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit wird der Altersvorsorgevertrag weitergeführt und die Altersvorsorge ist nicht gefährdet. Dies ist oft für wenige Euro Beitrag möglich.

Natürlich ist Ihre Altersvorsorge in der Kombination mit Investmentfonds oder Immobilien zu optimieren. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Altersvorsorge immer auf sicherem Fundament steht. Spekulative, schwankungsintensive (volatile) Anlagen können eine Altersvorsorge nur ergänzen und dürfen keinesfalls die Basis bilden.