Häufige Fragen
Programmnummer GCD Zuschuss
Gründercoaching Deutschland GCD
Stand: Mai 2012
Antragstellung
5-Jahres-Frist
Ich bin seit fast 5 Jahren selbstständig. Ich möchte die Förderung noch nutzen. Bis wann muss der Antrag vorliegen?
Entscheidend ist das Eingangsdatum Ihres Antrags bei der KfW. Er wird vom Regionalpartner elektronisch übermittelt. An diesem Tag darf die Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.
1-Jahres-Frist bei Inanspruchnahme der besonderen Förderung aus Arbeitslosigkeit
Ich habe mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht und möchte die besondere Förderung nutzen. Was muss ich beachten?
Entscheidend für die Antragsberechtigung ist, dass Sie einen der folgenden Bewilligungsbescheide, gültig im ersten Jahr nach Gründung vorlegen können:
- Bescheid über Gründungszuschuss nach § 57 SGB III
- Bescheid über Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II
- Bescheid über Einstiegsgeld nach § 16b SGB II
- Bescheid Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II
Bei Antragstellung sollten Sie zudem noch über genügend Zeit verfügen, um auch den Coachingvertrag innerhalb des ersten Jahres nach Gründung zu schließen, jedoch nicht vor der schriftlichen Zusage durch die KfW. Der Antrag ist bei der KfW gestellt, wenn der Regionalpartner die Daten des Antrags elektronisch übermittelt hat.
Auszahlung
Ich möchte, dass der Zuschuss direkt an den Coach ausgezahlt wird. Wie organisiere ich das?
Dafür erklären Sie die Abtretung des Zuschusses. Eine entsprechende Auswahlmöglichkeit finden Sie im Formular Schlussverwendungsnachweis, das zu den Abrechnungsunterlagen zählt. Das Formular finden Sie hier im Internet unter Formularen.
Berater
Kann ich einen beliebigen Berater für das Coaching auswählen?
Nein, bereits mit Antragstellung benennen Sie einen Berater, der in der KfW Beraterbörse
(www.kfw-beraterboerse.de) gelistet und als Gründercoach zugelassen ist. Die Einsatzmöglichkeit erkennen Sie unten rechts im Profil des Beraters unter "Einsatz im Beratungsprodukt aktuell möglich".
Kann ich auch mehrere Berater auswählen?
Ja, diese Option besteht. Es ist jedoch zu beachten, dass bei Abschluss verschiedener Coachingverträge pro Berater ein separater Schlussverwendungsnachweis einzureichen ist.
Beraterhonorar
Kann ich ein höheres Beraterhonorar als 800 Euro pro Tag oder auch ein beliebiges Gesamthonorar vereinbaren?
Ja, das Tageshonorar kann darüber liegen, der prozentuale Zuschuss pro Tag (50 %, 75 % oder 90 %) wird jedoch immer auf der Basis von 800 Euro berechnet. Den Differenzbetrag zahlen Sie selbst.
Das Gesamthonorar können Sie nicht in beliebiger Höhe vereinbaren. Es darf 6.000 bzw. 4.000 Euro nicht überschreiten.
Beraterwechsel
Kann ich im Verlauf der Beratung meinen Berater wechseln?
Ja, mit entsprechender Begründung. Bitte berücksichtigen Sie, dass das Gesamthonorar insgesamt nicht mehr als 6.000 Euro bzw. 4.000 Euro betragen darf. Ein Beraterwechsel ist immer mittels eines Änderungsantrages zu stellen. Hierfür müssen Sie sich erneut an Ihren Regionalpartner wenden. Bei der besonderen Förderung aus der Arbeitslosigkeit heraus, muss wieder berücksichtigt werden, dass der Abschluss des Coachingvertrages noch innerhalb der Jahresfrist nach Gründung erfolgen kann.
Beratungsbeginn
Kann die Beratung schon vor Vertragsunterzeichnung begonnen werden?
Ja, sobald die schriftliche Zusage der KfW vorliegt. Falls wir jedoch bei Abschluss feststellen, dass auch Beratungsleistungen vereinbart wurden, die nicht gefördert werden können, werden wir den Zuschuss entsprechend kürzen.
Können auch Beratungen abgerechnet werden, die vor Zusage der KfW begonnen wurden?
Nein. Liegt der Coachingbeginn vor der Zusage der KfW ist die gesamte Beratung nicht förderfähig.
Coachinginhalte
Kann ich im Rahmen der Beratung auch Werbeunterlagen wie Flyer, Kopfbögen Visitenkarten etc. oder einen Internetauftritt erstellen lassen?
Nein, diese Leistungen sind nicht förderfähig. Die Ausschlüsse finden Sie ausführlich im Merkblatt erklärt.
"De-minimis"
Warum ist eine "De-minimis"-Erklärung einzureichen?
Die Förderung aus dem Gründercoaching stellt eine Beihilfe dar. Pro Empfänger ist ein Höchstbetrag für erhaltene Beihilfen festgelegt. Beihilfen für das laufende und die 2 zurückliegenden Kalenderjahre dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.
In der "De-minimis"-Erklärung geben Sie früher erhaltene Beihilfen an. Wenn nach Einrechnung des jetzt beantragten Zuschusses der Höchstbetrag für Beihilfen überschritten wird, kürzt die KfW den Zuschuss entsprechend.
Die "De-minimis"-Beihilfen werden immer pro Unternehmen summiert, auch wenn Sie mehrere Unternehmen führen.
Eigenanteil
Was muss ich der KfW gegenüber als Eigenanteil nachweisen?
Der KfW muss die Zahlung des Eigenanteils am Beraterhonorar (je nach Variante 10 %, 25 % oder 50 %) nachgewiesen werden. Ist auch die in der Beraterrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer förderfähig, ist auch hier der Eigenanteil wie beschrieben nachzuweisen.
Bitte belegen Sie die Zahlung(en) mit Ihrem Kontoauszug im Original oder z. B. als von der Hausbank bestätigte Kopie. Überweisungsbelege oder Barzahlungen werden als Eigenanteilsnachweis nicht anerkannt.
Ich habe mit meinem Coach Nebenkosten vereinbart. Sind diese förderfähig?
Nein. Dieses Kosten fallen unter die Selbstbeteiligung, die Sie tragen müssen.
Kann mir mein Berater den Eigenanteil erlassen?
Nein, der Eigenanteil ist in jedem Fall durch Sie zu erbringen. Er darf weder mittel- noch unmittelbar vom Berater finanziert werden.
Fristen
Welche Konsequenz hat es, wenn ich Fristen nicht einhalte?
Die KfW kann die Auszahlung des Zuschusses verweigern. Hierauf werden Sie in unserer Zusage sogar ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere werden die Fristen für den Abschluss des Coachingvertrages bei der besonderen Förderung aus Arbeitslosigkeit genannt, aber auch, bis wann die Abrechnungsunterlagen bei der KfW einzureichen sind.
Erinnerungen oder Mahnungen werden durch die KfW nicht versandt.
Gewerbeummeldung
Zählt eine Gewerbeummeldung als Neugründung?
Nein, eine Gewerbeummeldung, z. B. wegen Änderung der Rechtsform oder der Branche, zählt nicht als Neugründung und kann somit nicht mit dem Gründercoaching gefördert werden.
Gründungsdatum
Wie dokumentiere ich das Gründungsdatum?
Als Gründungsdatum zählt das Datum der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, auch wenn später die Rechtsform oder der Standort verändert wurden oder erste Umsätze erst später erzielt wurden. Sie legen dem Regionalpartner Ihre Gewerbeanmeldung bzw. die Anmeldung beim Finanzamt vor.
Bei Übernahme eines Unternehmens zählt das Datum, zu dem die Anteile übertragen sind und Sie Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer aufgenommen haben.
Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit wird das auf dem Bewilligungsbescheid von Sozialleistungen genannte Gründungsdatum akzeptiert.
Bei Gründungen aus dem Nebenerwerb zählt das Datum, zu dem Sie Ihren Nebenerwerb zum Vollerwerb machen, wenn Sie z. B. eine Anstellung aufgegeben haben.
Gruppencoaching
Kann ich mir mit anderen Gründern ein Coaching teilen?
Nein, das Coaching geht auf Ihre ganz speziellen Themen ein und ist folglich nur als Einzelcoaching sinnvoll. Es ist zudem mindestens in der Hälfte der Zeit in Ihrer Anwesenheit durchzuführen.
Mehrfachantrag
Kann ich die Förderung mehrfach beantragen?
Ja, so lange Sie die Höchstbeträge für das Beraterhonorar (netto) noch nicht ausgeschöpft haben. Wenn Sie z. B. ein Coaching im Wert von 4.000 Euro erhalten haben, können Sie später eine weitere Beratung im Wert von bis zu 2.000 Euro in Anspruch nehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich die Zuschussgrößen verändern.
Mehrwertsteuer
Kann die Mehrwertsteuer mitfinanziert werden?
Ja, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, z. B. als Kleinunternehmer. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor, z. B. die Bestätigung des Finanzamtes. Das Honorar darf dann brutto den Höchstbetrag nicht überschreiten. Siehe Beraterhonorar
Nebenerwerb
Werden Gründungen gefördert, die im Nebenerwerb betrieben werden?
Ja, wenn Sie beabsichtigen, den Nebenerwerb innerhalb der nächsten 4 Jahre zum Vollerwerb zu machen. Sie belegen Ihre Planungen mit einem Businessplan oder, wenn Sie die Anlaufphase bereits durchlaufen haben, mit einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung gegenüber dem Regionalpartner.
Nebenerwerbsgründungen aus der Arbeitslosigkeit können auch gefördert werden, wenn das Gründungsdatum nicht länger als 1 Jahr zurück liegt.
Neuanmeldung
Mein Gewerbe war eine Zeitlang abgemeldet. Jetzt will ich weitermachen. Kann ich das Programm nutzen?
Ja, wenn Sie zwischenzeitlich angestellt oder arbeitssuchend waren betrachten wir eine Neuanmeldung als Neugründung, die mit dem Gründercoaching gefördert werden kann.
Seminare
Kann ich mein Existenzgründerseminar fördern lassen?
Nein, siehe Gruppencoaching.
Tätige Beteiligung
siehe Übernahme
Übernahme
Kann ich das Programm auch nutzen, wenn ich nur Anteile an einem Unternehmen erwerbe?
Nein, neben dem Erwerb von Gesellschaftskapital in Höhe von mindestens 10 % muss auch eine Geschäftsführungsbefugnis vorliegen.
Unterlagen bei Abschluss
Welche Unterlagen muss ich bei Beendigung bei der KfW einreichen?
- Für Anträge ab dem 01.04.2011: Schlussverwendungsnachweis
- Für Anträge bis zum 31.03.2011: Abschlussbericht mit Originalunterschrift des Beraters und des Unternehmers
- Gesamtrechnung des Beraters
- Kontoauszug des Existenzgründers als Zahlungsnachweis des Eigenanteils am Beraterhonorar.
Unternehmenskonzept
Muss ich zum Zeitpunkt des Antrags bereits ein fertiges Konzept vorweisen?
Nein. Maßgeblich ist, dass der Regionalpartner den Coachingbedarf feststellt.