Gründercoaching Deutschland

Vereinfachung entlastet Gründer, Berater und Regionalpartner der KfW

Allein 2010 wurde das Förderprogramm "Gründercoaching Deutschland (GCD)" von über 28.500 Existenzgründern genutzt. Ab 1. April 2011 werden Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfacht. Damit wird das Programm zukünftig noch attraktiver. 

Die Neuerungen im Einzelnen:

  • Wenn Sie Ihren Antrag nach dem 01.04.2011 beim Regionalpartner der KfW stellen, werden Angaben zum geplanten Umfang des Gründercoachings, den beabsichtigten Themen und den Konditionen des Beraters erfragt. Sie wählen Ihren Berater also bereits vor der Antragstellung aus. Den Beratungsvertrag selbst schließen Sie wie bisher nach der Förderzusage der KfW.  
  • Der Beratungsvertrag, den Gründer und Berater schließen, braucht zukünftig nicht mehr beim Regionalpartner oder bei der KfW eingereicht werden. 
  • Nach Abschluss des Coachings wird der Verlauf in einem standardisierten Schlussverwendungsnachweis dokumentiert. Den Abschlussbericht, den Ihnen Ihr Berater aushändigt, müssen Sie zukünftig nicht mehr zur Prüfung einreichen.

Weitere Informationen:

Die für das Programm zugelassenen Berater finden Sie hier:

KfW-Beraterbörse

Zu den Programmseiten:

Gründercoaching Deutschland

 


Donnerstag, 17. März 2011