Neuerungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien zum 01.04.2011

Im Zuge der weiteren Vereinheitlichung unseres Finanzierungsangebots wird die Auszahlungsquote in den Programmteilen Standard und Premium des KfW-Programms Erneuerbare Energien von bisher 96 % auf 100 % angehoben. Gleichzeitig wird eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. Die Programmänderung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. April 2011 bei uns eingehen.


Montag, 21. Februar 2011