Kredit Nr.270Erneuerbare Energien – Standard

Der Förderkredit für Strom und Wärme

Das Wichtigste in Kürze

  • Kredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.

Der Tilgungsplan ist Teil des Kreditvertrages. Er ist eine Zusammenstellung aller nach Fälligkeitszeitpunkten geordneten Tilgungs- und Zinsanteile bis zur endgültigen Tilgung eines langfristigen Kredits.

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung. Sie können Ihren Antrag auch bei einem Finanz­vermittler stellen – er wickelt die Antrag­stellung über einen Finanzierungs­partner für Sie ab.