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Hier finden Sie den Einstieg zu relevanten Informationen, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Bitte Beachten Sie bei Ihren Beratungsgesprächen
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung im jeweiligen Produkt steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Empfehlen Sie daher Ihren Kundinnen und Kunden eine zeitnahe Antragstellung, sobald sie die Fördervoraussetzungen für das gewünschte Produkt erfüllen.
Neubau: Förderanträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse wieder möglich
Stand: 21.04.2022
Ab sofort können Sie im Rahmen der Neubauförderung wieder Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für die Effizienzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse bereits komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie für diese Stufen keine Anträge mehr.
Zugesagte Anträge nicht betroffen:
Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungszusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
- Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft.
- Für Kommunen: Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.