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Wir fördern Ihre Arbeit
Kommunen und soziale Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und zur laufenden Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Deutschland. Bei der Finanzierung kommunaler und sozialer Bau-, Sanierungs- und Infrastrukturprojekte spielen die KfW-Förderprodukte eine wichtige Rolle. Damit Sie stets auf dem Laufenden sind, unterstützen wir Sie gezielt mit Informationen und Anwendungen speziell für Kommunen.
Neu: die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 macht die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude noch attraktiver. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Bis zum 30.06.2021 können Ihre Kunden noch die bisherigen Förderkredite und Zuschüsse beantragen.
KfW-Corona-Hilfe: Verlängert bis 30.06.2021, KfW-Schnellkredit erweitert
Der KfW-Schnellkredit wird auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Unsere Hilfsangebote auf einen Blick: für Unternehmen, Start-ups und Studierende
Direkt zu den KfW-Produkten
- für Unternehmen: KfW-Schnellkredit 2020 (078) , ERP-Gründerkredit - Universell (075, 076) , KfW-Unternehmerkredit (037, 047) , Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)
- für gemeinnützige Organisationen: Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen (279)
- für Studierende: KfW-Studienkredit (174)