Zuschuss Nr.455-BBarriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 2.500 Euro für Einzel­maßnahmen
  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro für den Standard Alters­gerechtes Haus
  • unabhängig von Ihrem Alter
  • für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
  • auch für den Kauf von umgebautem, barriere­reduziertem Wohnraum
Grüner Haken

Antragstellung wieder möglich

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht auf­gebraucht sind.

Wichtig:

  • Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Alters­gerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förder­höchst­betrag anrechnen. Gegebenen­falls reduzieren sich dadurch Ihre förder­fähigen Kosten und der Zuschuss­betrag.
  • Bitte stellen Sie für alle geplanten Förder­maß­nahmen einen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Förder­maß­nahmen sind nicht erforderlich.

Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig.

Beispiel: Wenn Sie Maßnahmen zur Barriere­reduzierung in Ihrer bestehenden Immobilie umsetzen, sind Einrichtungs­gegenstände nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.

Die KfW vergibt Zuschüsse aus Bundes­mitteln und ist daher verpflichtet, die Empfängerin oder den Empfänger des Zuschusses eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt sie den SCHUFA-IdentitätsCheck bzw. die Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post. Alle drei Verfahren erfüllen die Anforderungen des Daten­schutzes in Deutschland – das Video-Identifizierungs- und Postident-Verfahren zudem die Anforderungen des Geldwäsche­gesetzes.

Beantragen Sie mehrere KfW-Produkte, müssen Sie sich in der Regel nur einmal identifizieren. Den aktuellen Status Ihrer Identi­fizierung können Sie jeder­zeit im KfW-Zuschuss­portal unter dem Menü­punkt "Meine Anträge" einsehen.

Die KfW vergibt Zuschüsse aus Bundes­mitteln und ist daher verpflichtet, die Empfängerin oder den Empfänger des Zuschusses eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt sie den SCHUFA-IdentitätsCheck bzw. die Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post. Alle drei Verfahren erfüllen die Anforderungen des Daten­schutzes in Deutschland – das Video-Identifizierungs- und Postident-Verfahren zudem die Anforderungen des Geldwäsche­gesetzes.

Beantragen Sie mehrere KfW-Produkte, müssen Sie sich in der Regel nur einmal identifizieren. Den aktuellen Status Ihrer Identi­fizierung können Sie jeder­zeit im KfW-Zuschuss­portal unter dem Menü­punkt "Meine Anträge" einsehen.

Die Rechnung muss in deutscher Sprache vorliegen, unbar begleichen werden und folgende Angaben enthalten:

  • die förderfähigen Maßnahmen und die entsprechende Arbeits­leistung dafür
  • die Adresse des Investitionsobjektes
  • die Umsatzsteuer-ID oder Steuer­nummer der Firma, die die Rechnung ausgestellt hat
  • die Rechnungssumme nach abge­zogenen Skonti und Rabatten

finanzieller Zuschuss der Pflege­versicherung zur Ver­besserung des Wohn­umfelds für Pflege­bedürftige gemäß § 40 Absatz 4 Elftes Buch Sozial­gesetz­buch (SGB XI)

für denselben Teil einer Umbau­maß­nahme, für den bereits der finanzielle Zu­schuss der Pflege­versicherung eingesetzt wird.