Kredit Nr.261Bundesförderung für effiziente GebäudeWohngebäude – Kredit

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Aktuelle Informationen zur neuen Heizungsförderung

Sie interessieren sich für die neue Heizungs­förderung? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zur bestehenden Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ die neue Heizungs­förderung zu beantragen. Weitere Details finden Sie unter www.kfw.de/heizung.

Möchten Sie Ihre Immobilie zu einem Effizienz­haus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern? Dann können Sie weiterhin die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ beantragen. Informationen zur bestehenden Förderung finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Details zur Kombination beider Förder­produkte finden Sie unter Häufige Fragen.

Rückzahlungsbetrag, der sich aus Zins und Tilgung zusammen­setzt. Der Betrag bleibt immer gleich hoch, wobei der Anteil der Tilgung wächst und der Anteil der Zinsen entsprechend sinkt.

Zeit, in der sich der Zins nicht ver­ändert. Wenn Sie Ihren Kredit zum Ablauf der Zins­bindung noch nicht ab­bezahlt haben, erhalten Sie recht­zeitig ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Zeit, in der sich der Zins nicht ver­ändert. Wenn Sie Ihren Kredit zum Ablauf der Zins­bindung noch nicht ab­bezahlt haben, erhalten Sie recht­zeitig ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Kosten, die für Ihre Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir aber nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Beispiel: Wenn Sie Ihre bestehende Immo­bilie zum Effizienz­haus sanieren, sind die Kosten für den Einbau eines Öl­brenn­wert­kessels nicht förder­fähig. Details finden Sie in der Förderrichtlinie.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienz­haus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird.

Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.

Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohn­gebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Ein „Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungs­zustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.

Das heißt, Sie verwenden vorgefertigte Bauele­mente für Fassa­de und gegebenen­falls Dach.

Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohn­einheiten im Gebäude bestehen.

Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohn­einheiten im Gebäude bestehen.

Wir berechnen dann 0,15 % pro Monat für noch nicht abge­rufene Kreditbeträge.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird.

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung. Sie können Ihren Antrag auch bei einem Finanz­vermittler stellen – er wickelt die Antrag­stellung über einen Finanzierungs­partner für Sie ab.

Erhöhung der förder­fähigen Kosten und der Förderquote