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Barrierereduzierung: So funktioniert's im KfW-Zuschussportal

Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.

Im KfW-Zuschussportal können Sie Ihre Daten ver­walten, sich identi­fizieren, die Nach­weise hoch­laden und die Aus­zahlung Ihres Zuschusses bean­tragen.

Rotes Ausrufezeichen

Informationen zum Antrags- und Zusagestopp

In Ab­stimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) können im Produkt „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455-B)“ bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden.

Für bereits vorliegende Anträge können wir keine Zusage erteilen.

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushalts­wirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungs­ermächtigungen im Bundes­haushalt 2023 sowie im Sonder­vermögen Klima- und Transformations­fonds (KTF).

Bereits zugesagte Investitions­zuschüsse sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf der Produktseite informieren.

Kontakt

Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kosten­freien Service­nummer 0800 539 9002 anrufen.

Bei Fragen zur Video­identifizierung rufen Sie bitte die Service­nummer 0800 539 9004 an.