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Barrierereduzierung: So funktioniert´s im KfW-Zuschussportal
Im KfW-Zuschussportal beantragen Sie den Investitionszuschuss Barrierereduzierung einfach, sicher und schnell. Sie erfahren sofort, ob und wie viel Zuschuss Sie erhalten können. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen oder den Kaufvertrag unterschreiben!
Haben Sie sich noch nicht detailliert informiert? Dann finden Sie alles Wissenswerte zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung auf unserer Produktseite .
In 3 Schritten zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Wenn Sie noch kein Benutzerkonto im Zuschussportal haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Ansonsten können sie ihr Benutzerkonto auch für den neuen Zuschuss nutzen und direkt den Antrag stellen.
Registrieren
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken Sie auf "Registrierung für Neukunden". Jetzt können Sie sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren. Wenn Sie alles ausgefüllt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Um die Registrierung abzuschließen, klicken Sie auf den Link. Der Bestätigungslink ist 7 Tage gültig. Danach können Sie Ihren Zuschussantrag stellen.
Wichtig:
- Geben Sie Ihre Vor- und Nachnamen exakt so an wie in Ihrem Ausweis oder Reisepass. Sonst können wir später Ihre Identität nicht eindeutig feststellen – und Ihnen den Zuschuss nicht auszahlen.
- Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, die Sie dauerhaft benutzen. Die Adresse wird als Benutzername hinterlegt – Sie können diese später nicht mehr ändern.
Dann registrieren sich sich bitte als "Unternehmen". Erfassen Sie den Firmennamen exakt so, wie er im Handelsregister eingetragen ist.
Bitte beachten Sie: Die antragstellende Person muss für das Unternehmen vertretungsberechtigt sein.
Dann registrieren Sie sich bitte als "Privatperson".
Beantragen
Klicken Sie nun im KfW-Zuschussportal auf "Zuschuss jetzt beantragen".
Wählen Sie das Produkt Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss aus und machen Sie die erforderlichen Angaben zu ihren barrierereduzierenden Maßnahmen. Nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag für Sie reserviert. Sofern Sie die notwendigen Nachweise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Bitte stellen Sie für ein Vorhaben mit mehreren Maßnahmen nur einen Antrag.
Mit einer Vollmacht können Sie den Antrag auch für andere stellen. Bitte halten Sie in diesem Fall die Vollmacht als PDF oder JPG bereit. Eine Muster-Vollmacht finden Sie hier(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei).
Falls Sie in diesem und den letzten beiden Kalenderjahren Fördermittel erhalten haben, die als De-minimis-Beihilfe gelten, benötigen Sie zur Antragstellung aus der De-minimis-Bescheinigung Beihilfegeber/in, Beihilfewert sowie Bewilligungsdatum und Aktenzeichen.
Antragsbestätigung
Die Antragsbestätigung und weitere Dokumente finden Sie im KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge" oben links in der Menüübersicht. Es erfolgt kein Postversand dieser Dokumente.
Wichtig:
- Die angegebene Referenznummer benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie einmal eine Frage zu Ihrem Zuschuss haben.
- Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Das Ablaufdatum finden Sie auf Seite 2 unter Punkt "Wie geht es weiter?" Ihrer Zusage. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt haben.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie nun mit den Arbeiten beginnen. Zudem können Sie die Identifizierung durchführen.
Identifizieren
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Zuschussempfänger/innen (bei Wohnungseigentümergemeinschaften die bevollmächtigte Person) eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für ein Scoring genutzt. Sollte der SCHUFA-IdentitätsCheck für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf "Auszahlung beantragen". Mit einem Klick auf "Jetzt identifizieren" starten Sie den SCHUFA-IdentitätsCheck und folgen den weiteren Anweisungen.
Ihre Identifizierungs-Alternativen
Mehr anzeigenWeniger anzeigenSchnell und einfach per Video-Identifizierung
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Dafür wird die App von IDnow verwendet. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Und so funktioniert's: YouTube-Video ansehen
Technische Voraussetzungen und häufige Fragen
Hinweis: Derzeit gibt es längere Wartezeiten bei der Video-Identifizierung. Grund dafür ist eine sehr hohe Nachfrage von Identifizierungen während der Corona-Pandemie.
In Ihrer Postfiliale per Postident
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Postident durch Postfiliale
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt Ihre Rechnungen hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen, Ihre Bankverbindung angeben und die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.
Das sollten Sie vorher tun, damit hinterher alles reibungslos läuft
- Achten Sie insbesondere auf die erforderlichen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss.
- Wichtig: Es können nur Rechnungen berücksichtigt werden, die auf die Zuschussempfängerin bzw. den Zuschussempfänger gemäß Antragsbestätigung ausgestellt sind.
- Liegt Ihr Vorhabensbeginn vor dem Zusagedatum, können wir entsprechende Rechnungen nicht anerkennen.
Ausnahme: Nicht als Vorhabensbeginn gilt, wenn Sie Planungs- und Beratungsleistungen beauftragen sowie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. - Scannen Sie Ihre Rechnungen einzeln und speichern Sie diese jeweils als PDF. Das können Sie auch mit einem Smartphone oder Tablet und der passenden Software machen (zum Beispiel mit einer Scan-App).
- Alternativ können Sie jede Seite Ihrer Rechnung mit Ihrem Smartphone oder Tablet abfotografieren. In diesem Fall erhalten Sie pro Seite eine Bilddatei (JPG-Datei).
- Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnungen vollständig abgebildet sein müssen – einschließlich Kopf- und Fußzeilen – und darauf keine handschriftlichen Änderungen oder Hinweise vorgenommen werden dürfen.
- Damit wir Ihre Dateien gut lesen können, sollten Scans und Fotos eine ausreichende Qualität aufweisen – vor allem gerade ausgerichtet und gut lesbar sein.
Und so funktioniert's
Bestätigung des Vorhabens
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und rufen Sie den Menüpunkt "Meine Zuschussanträge" auf. Klicken Sie bei Ihrem zugesagten Zuschussantrag auf "Auszahlung beantragen".
Rechnung hochladen
Gehen Sie zum nächsten Schritt "Rechnungen" und klicken Sie auf „Erste Rechnung hochladen“.
Wählen Sie bitte die Datei(en) für die erste Rechnung aus und laden Sie diese hoch. Wenn Sie weitere Rechnungen hochladen möchten, wiederholen Sie den Vorgang. Klicken Sie dazu auf „Weitere Rechnung hochladen“. Insgesamt können Sie 10 Rechnungen mit einer Gesamtgröße von 20 MB an die KfW übermitteln.
Eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung zum Hochladen einer Rechnung finden Sie hier(PDF, 319 KB, nicht barrierefrei).
Zusammenfassung und Bestätigung
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladene(n) Rechnung(en).
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben "verbindlich abschicken". Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Auszahlung
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt "Meine Zuschussanträge / Details".
- Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung, zu finden im Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge". In der Auszahlungsbestätigung erfahren Sie den Termin für die Auszahlung. In der Regel erfolgt die Auszahlung zum nächsten Monatsende.
- Sollte uns bei der Prüfung auffallen, dass Ihre Nachweise unvollständig bzw. fehlerhaft sind, dann erhalten Sie eine Ablehnung mit einer konkreten Begründung. Unter Umständen können Sie dann fehlende Nachweise noch nachreichen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Fragen zur Registrierung und zum Antrag
Bitte registrieren Sie sich erneut mit Ihren Daten.
Für manche Unternehmensformen ist eine Registrierung nicht möglich. Tragen Sie in diesem Fall bitte folgende Angaben im Profil des Portalnutzers ein:
- Rechtsform des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Handelsregisternummer: 00000
- Ort des Registergerichts: Berlin
- Branche: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
- Registerart: Handelsregister Abteilung A
- Gründungsdatum: 01.01.2000
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf "Meine Zuschussanträge". Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Nein, es ist nicht möglich, neue Dokumente für einen abgelehnten Antrag hochzuladen.
Nach einer Ablehnung können Sie unter Umständen einen neuen Antrag stellen. Dies hängt von den Gründen der Ablehnung ab.
Förderfähige Kosten
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des Investitionszuschusses Barrierereduzierung erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie bei zum Beispiel
- auf der Produktseite 455-B unter "Was fördern wir"
- im Merkblatt
- in der Anlage zum Merkblatt
- Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen
- Liste der förderfähigen Maßnahmen
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind - zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
So berechnen Sie die förderfähigen Kosten
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
- Materialkosten
- Arbeitskosten (Handwerker, Energieeffizienz-Experten und Sachverständige)
- Mehrwertsteuer auf diese Kosten
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge oder in Ihre Rechnungen. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten - Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt haben.
Planen Sie mögliche Kostensteigerungen für die beantragten Maßnahmen gleich bei der Antragstellung großzügig mit ein (ca. 20 % der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
Wenn Sie Ihren Antrag bereits gestellt haben, können Sie für zusätzliche förderfähige Kosten einen neuen Antrag im KfW-Zuschussportal zu den dann geltenden Bedingungen stellen. Einen Antrag können Sie ab einem Betrag von 2.000 Euro für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung stellen. Wichtig ist eine separate, zweite Rechnung für die beantragten Kosten.
Maximal können förderfähige Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bezuschusst werden. Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz dürfen insgesamt den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit für Kredit und Zuschuss nicht überschreiten.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter "Meine Zuschussanträge". Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Stellen Sie einen Antrag für eine GbR, so wählen Sie als Zuschussempfänger das Icon für "Gruppe" aus.
Haben Sie sich als Vertreter der GbR als Portalnutzer registriert, laden Sie bitte den Gesellschaftervertrag hoch. Aus diesem muss eindeutig Ihre Einzelvertretungsberechtigung hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, ist zusätzlich zum Gesellschaftervertrag eine Liste der Gesellschafter und eine Vollmacht, welche von allen Mitgliedern der Gesellschaft unterzeichnet wurde, hochzuladen.
Hat die GbR keinen Gesellschaftervertrag, sind folgende Dokumente hochzuladen:
- Liste der Gesellschafter
- Vollmacht
- Erklärung, dass kein Gesellschaftervertrag existiert
Bitte senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag über das Kontaktformular zu. Der Auftrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum
- Die Zuschuss-Referenznummer (sofern vorhanden)
- Ihre neue E-Mail-Adresse
- Die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich im KfW-Zuschussportal registriert haben
Fragen zur Auszahlung
Haben Sie versehentlich einen Zuschussempfänger doppelt angelegt, wenden Sie sich bitte an das Infocenter der KfW. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn sich der Zuschussempfänger identifiziert und die KfW den Nachweis über die Durchführung erfolgreich geprüft hat, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Dies kann mehrere Gründe haben:
- Die Datei ist zu groß. Sie können insgesamt 10 Dateien pro Rechnung hochladen. Alle Dateien zusammen dürfen nicht größer als 20 MB sein.
- Das Dateiformat wird nicht unterstützt. Unterstützt werden JPG und PDF. Bitte pro Rechnung nur einheitliche Dateiformate verwenden – also entweder nur PDF oder nur JPG.
- Sie können nicht mehrere Dateien mit identischem Dateinamen hochladen.
Sie können das Dokument abfotografieren und anschließend im JPG-Format hochladen.
Je nach dem, welche Software Sie verwenden, ist es in einigen Fällen auch möglich, das Dokument erneut abzuspeichern und dabei ein anderes PDF-Format zu wählen.
Wenn Sie mehr als 10 Rechnungen vorliegen haben, können Sie in diesem Ausnahmefall mehrere Rechnungen zu einer PDF-Datei zusammenfügen. Bitte beachten Sie, dass alle Dateien zu einer Rechnung insgesamt nicht größer als 20 MB sein dürfen und die Prüfung in diesem Fall länger dauern wird.
Kontakt
Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 anrufen.
Bei Fragen zur Videoidentifizierung rufen Sie bitte die Servicenummer 0800 539 9004 an.
Die Rechnung liegt in deutscher Sprache vor, ist unbar zu begleichen und enthält folgende Angaben:
- die förderfähigen Maßnahmen und die entsprechende Arbeitsleistung dafür
- die Adresse des Investitionsobjektes
- die Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer der Firma, die die Rechnung ausgestellt hat
- die Rechnungssumme nach abgezogenen Skonti und Rabatten