Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie in Ihrer beruflichen Fortbildung in Voll- oder Teilzeit. Ein Förderanspruch besteht auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsstufen, die gleichwertig sind.
Diese Aufwendungen fördert die KfW
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Kosten für das Meisterstück
die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase
Die Maßnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie umfassen mindestens 400 Unterrichtsstunden.
Vollzeitmaßnahmen umfassen pro Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen, insgesamt darf Ihre Fortbildung höchstens 3 Jahre dauern.
Teilzeitmaßnahmen umfassen pro Monat mindestens 18 Unterrichtsstunden, insgesamt darf Ihre Fortbildung höchstens 4 Jahre dauern.
NEU: Förderung von Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe, diese müssen aber nur noch 200 Unterrichtsstunden umfassen.
Erzieher
Wirtschaftsfachwirt
Maschinenbautechniker
Kraftfahrzeugtechnikermeister
Industriemeister
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
akademische Ausbildungen
Ausbildungen an nicht anerkannten Ausbildungsstätten
als Handwerker, Techniker, Erzieher, Fachkaufmann oder andere Fachkraft im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme einen öffentlich-rechtlich geregelten Abschluss anstreben. Dieser Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
als Studienabbrecher oder Abiturient ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis eine Fortbildung absolvieren. Voraussetzung ist, dass dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.
bereits über einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen. Dies muss allerdings Ihr höchster Hochschulabschluss sein.
Weiterbildungen, die nicht zum Meister, aber zu einem höheren Abschluss, als dem bisherigen in der Berufsgruppe führen (z.B. vom Gesellen zum Servicetechniker).
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Schüler und Studierende in ihrer ersten Ausbildung
Förderung mit Zuschüssen und Krediten
Für Ihre Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie bis zu 15.000 Euro Förderung, 50 % als Zuschuss und 50 % als Kredit.
Für Ihr Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten erhalten Sie bis zu 2.000 Euro Förderung, 50 % als Zuschuss und 50 % als Kredit.
Als Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen haben Sie nach Maßnahmenende bis zur Prüfung max. für 3 Monate Anspruch auf einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt, der ausschließlich als Kredit gewährt wird.
Während der Auszahlungs- und Karenzphase zahlen Sie keine Zinsen. Diese werden von Bund und Ländern übernommen.
Zinssatz in der Tilgungsphase
Der Zinssatz ist variabel und basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR. zuzüglich 1 %. Ab Tilgungsbeginn erhöht sich der genannte Zinssatz um den Risikozuschlag in Höhe von 0,7 %.
Auf Wunsch können Sie auch einen Festzins für die Rückzahlung vereinbaren. Ihr Vorteil: Sie schließen das Risiko eventuell steigender Zinsen für diesen Zeitraum komplett aus. Die Umstellung auf einen Festzins ist kostenlos.
*Effektivzins kann abweichen. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Konditionentableau.
Festzins
Den Festzins können Sie immer zum 01. April oder 01. Oktober eines Jahres für die restliche Laufzeit Ihres Kredits vereinbaren, längstens für 10 Jahre. Wenn Sie sich für den Festzins entscheiden, können Sie später nicht mehr zum variablen Zins wechseln. Ihren Antrag auf einen Festzins stellen Sie bitte formlos einen Monat im Voraus per Post oder E-Mail an:
Den Beginn der Rückzahlung legt Ihr zuständiges Förderamt fest.
Ihren Tilgungsplan erhalten Sie 4 Wochen vor Beginn der Rückzahlung.
Sie zahlen monatlich mindestens 128 Euro. Die Rückzahlung muss aber nach höchstens 10 Jahren abgeschlossen sein.
Sie können Ihren Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Sondertilgungen sind kostenfrei. Wenn Sie Ihr Darlehenskonto online führen, können Sie solche Zahlungen jederzeit ganz einfach und bequem beauftragen.
Ihren Tilgungsplan erhalten Sie 4 Wochen vor Beginn der Rückzahlung. Wenn Sie Ihre monatlichen Raten nicht zahlen können, gibt es die Möglichkeit, die Raten zu stunden.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Stundung und Freistellung(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei), Formularnummer 600 000 0287, rechtzeitig (frühestens 6 Wochen vor Tilgungsbeginn) bei uns ein.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen Nachweise darüber, aus welchen Mitteln Sie aktuell Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Zum Beispiel eine Kopie:
Ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung
eines Arbeitslosengeld- oder Rentenbescheides oder
eines Bescheides über den Bezug von Elterngeld
Beziehen Sie Unterhaltsgelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu.
Wenn Sie Ihr Darlehenskonto online führen, können Sie Ihren Antrag auf Stundung und Freistellung einfach und bequem im Online-Kreditportal stellen.
Bund und Länder können Ihnen einen Teil Ihres Kredits für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Das heißt, Sie zahlen weniger zurück. Kredite für Ihren Lebensunterhalt und für das Meisterstück können nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten auf Antrag
50 % Erlass, wenn Sie die Weiterbildung erfolgreich abschließen
100 % Erlass, wenn Sie sich nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung im Haupterwerb selbstständig machen.
Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich beim zuständigen Förderamt. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
Gliedert sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte, beantragen Sie die Förderung für jeden Abschnitt gesondert, jeweils spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmeabschnitts.
Das Förderamt entscheidet über Ihren Antrag und schickt Ihnen den Bescheid.
Den Zuschussbetrag überweist Ihnen das Land direkt auf Ihr Girokonto.
Gleichzeitig schickt das Amt Ihre Daten an uns, damit Sie einen zusätzlichen Kredit aufnehmen können. Das Vertragsangebot erhalten Sie dann von uns. Das kann bis zu drei Wochen dauern.
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Sie schließen den Kreditvertrag ab
Jetzt haben Sie 3 Monate Zeit, den Vertrag abzuschließen. Die Frist beginnt mit dem auf die Bekanntgabe des Bescheids folgenden Monat.
Bitte prüfen Sie, ob Sie den im Bescheid genannten Höchstbetrag benötigen. Nehmen Sie Änderungen gut sichtbar vor und senden Ihre Unterlagen an uns zurück. Sie erhalten dann ein neues Angebot. Wenn Sie nichts ändern, zahlen wir Ihnen den Höchstbetrag aus.
Prüfen Sie bitte auch Ihre persönlichen Angaben (Adresse, Bankverbindung) ganz genau und nehmen Sie notwendige Änderungen deutlich sichtbar und lesbar vor.
Dem Angebot ist ein Formular beigefügt, mit dem Sie uns bereits vor Auszahlung ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen. Bitte ergänzen Sie die notwendigen Angaben. Ihr Auftrag gilt aber erst dann, wenn Sie mit der Rückzahlung beginnen.
Identifizierung
Wir sind verpflichtet, Sie als Vertragspartner zu identifizieren. Die Feststellung und Überprüfung der Identität ist von einer dazu berechtigten Stelle durchzuführen. Das übernimnmt zum Beispiel Ihre Hausbank.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
Bitte unterschreiben Sie erst bei dieser legitimierenden Stelle. Das SEPA-Lastschrift-Mandat muss vom Kontoinhaber unterschrieben werden.
Bitte achten Sie darauf, dass die legitimierende Stelle Ihr Kreditangebot zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes an uns weiterleitet. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, erlischt das Kreditangebot.
Sie können uns das Angebot auch gerne per Kontaktformular oder Fax zusenden, um die Frist zu wahren.
Fax: 0228 8 31 75 22
Sollte es Ihnen aufgrund der Coronakrise nicht möglich sein, persönlich zu erscheinen, legitimieren Sie sich bitte ausnahmsweise über Ihre kontoführende Bank.
(Das Formular "Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz"“ aus Ihrem Kreditangebot wird dann nicht mehr gebraucht.)
Tragen Sie auf dem Formular als "Bescheidende Behörde" das Förderamt sowie dessen Aktenzeichen ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto für die Legitimation dasselbe ist, das Sie in Ihrem Antrag als Auszahlungskonto eingetragen haben.
Danach senden Sie bitte dieses Formular und die folgenden Unterlagen an Ihre kontoführende Bank in Deutschland:
Vollständiges und unterschriebenes Kreditangebot
Kopie Ihres aktuell gültigen Personaldokuments, mindestens die Seiten mit den Angaben zu Ihrer Person, Wohnanschrift und ausstellender Behörde
Freiumschlag (liegt dem Vertragsangebot bei)
Bitten Sie Ihre Bank, Ihre dort hinterlegten Identifizierungsdaten in das Formular zu übertragen und es zusammen mit einer Kopie Ihres dort hinterlegten Personaldokuments sowie den von Ihnen übersandten Unterlagen an die KfW zu senden.
Wenn uns Ihr Kreditangebot mit Identitätsprüfung im Original vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss und die Auszahlungen an Sie können beginnen.
Bringen Sie bitte eine gut lesbare Kopie Ihres Personaldokuments mit
Auch das Foto muss gut erkennbar sein.
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Sie richten Ihr Online-Banking ein
Wurde das Angebot auf Abschluss eines AFBG-Vertrages nach dem 01.08.2020 erstellt, wird, sofern Sie nicht widersprechen, Ihr Konto online geführt.
Wenn Sie Ihre Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, erlassen wir Ihnen auf Antrag 50 % des noch nicht zurückgezahlten Kredits für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darlehen zum Lebensunterhalt und für das Meisterstück können nicht berücksichtigt werden. Für den Antrag benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres Abschlussnachweises (Abschlusszeugnis, Urkunde, Meisterbrief, etc.).
Speichern Sie Ihr Prüfungszeugnis als PDF auf Ihrem Computer ab.
Melden Sie sich im Online-Kreditportal an und füllen unter dem Punkt „Leistungserlass beantragen“ die erforderlichen Angaben zu Ihrer Maßnahme aus.
Laden Sie Ihr Prüfungszeugnis hoch.
So geht’s ohne Online-Banking:
Reichen Sie uns bitte das Antragsformular(PDF, 284 KB, nicht barrierefrei) zusammen mit einer Kopie des Abschlussnachweises (Meisterzeugnis, Urkunde, Meisterbrief) gut leserlich als PDF über das Kontaktformular ein.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine Antwort über den Erlassbetrag und das Datum, zu dem der Erlassbetrag ausgebucht wird, in den elektronischen Postkorb Ihres Online-Kreditportals. Nutzen Sie noch nicht das Online-Banking, senden wir Ihnen unsere Antwort per Post zu.
Als Existenzgründer erlassen Ihnen Bund und Länder das Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wenn Sie
die Abschlussprüfung der geförderten Maßnahme bestanden haben und
innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss Ihrer Qualifizierungsmaßnahme ein Unternehmen gründen oder übernehmen und
dieses Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im Haupterwerb betreiben und Sie die überwiegende unternehmerische Verantwortung tragen und
Sie keine wesentlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen
Meisterschüler Michael M. hat ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 2.500 Euro von der KfW erhalten, das sich aus folgenden Teilen zusammensetzt:
Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 2.000 Euro
Darlehen zur Finanzierung des Meisterstücks: 500 Euro
Nachdem er die Meisterprüfung bestanden hat, stellt er bei uns einen Antrag auf Leistungserlass. Er reicht mit dem Antragsformular(PDF, 284 KB, nicht barrierefrei) sein Abschlusszeugnis als Kopie ein.
Nachdem wir seinen Antrag positiv beschieden haben, reduziert sich das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren um 50 % (hier um 1.000 Euro), sodass er von seinem ursprünglich in Anspruch genommenen Darlehen nur noch 1.500 Euro zurückführen muss.
Der Darlehensteil für das Meisterstück kann durch den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme nicht reduziert werden.
Holger H. besucht die Fachschule für Wirtschaft und hat ein Darlehen über 8.000 Euro von der KfW erhalten. Mit diesem Darlehen finanziert er:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 7.000 Euro
Darlehen zur Finanzierung des Meisterstücks: 1.000 Euro
2 Jahre nach Abschluss als geprüfter Wirtschaftsfachwirt gründet er sein eigenes Unternehmen und stellt bei uns einen Antrag auf Stundung zur Sicherung seines Teilerlasses wegen Existenzgründung.
Dem formlosen Antrag fügt er eine Kopie seines Abschlusszeugnisses sowie der Gewerbeanmeldung bei. Die KfW erlässt daraufhin 50 % des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 3.500 Euro und stundet den verbleibenden Darlehensbetrag in Höhe von 3.500 Euro. Das restliche Darlehen in Höhe von 1.000 Euro zahlt er planmäßig mit 128 Euro monatlich zurück.
Nach drei Jahren weist Holger H. nach, dass er das Unternehmen noch im Haupterwerb betreibt, die überwiegende unternehmerische Verantwortung trägt und keine wesentlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht.
Dafür wird ihm das gesamte gestundete Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, also 3.500 Euro, erlassen.
Damit wurde das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vollständig erlassen. Die Rückzahlungssumme hat sich somit für Holger H. von 8.000 Euro auf 1.000 Euro verringert.
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf Ihre Fragen.
Antrag
Die Legitimationsprüfung wird nach dem Geldwäschegesetz von allen inländischen Banken und Sparkassen durchgeführt.
Auszahlung
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Kosten für das Meisterstück bzw. die fachpraktische Arbeit werden 10 Kalendertage vor den im Rahmendarlehensvertrag angegebenen Fälligkeitsterminen ausgezahlt.
Fallen während Ihrer Fortbildung weitere Rechnungen an, reichen Sie diese bitte bei Ihrem Förderamt ein, das sowohl Zuschüsse als auch Darlehensbeträge bewilligt. Sobald das Förderamt uns informiert hat, schicken wir Ihnen ein Erhöhungsangebot zu.
Bitte schicken Sie das Angebot unterschrieben vor Fristende an uns zurück, dafür ist keine erneute Legitimation erforderlich.
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgebrochen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Förderamt.
Ihr Kredit wird, sobald er in die Tilgungsphase kommt, mit dem variablen Sollzinssatz verzinst. Er basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR zuzüglich einem Prozentpunkt.
Der Effektivzinssatz beinhaltet im Gegensatz zum Sollzinssatz auch die zinsfreie Zeit in der Auszahlungs- und Karenzphase.
Auf Grund der Zinsübernahme vom Bund und Land bis zum Beginn Ihrer Tilgungsphase reduzieren sich Ihre Kosten und der Effektivzinssatz kann dadurch geringer als der Sollzinssatz sein.
Wenn Sie Ihr Darlehen online führen, ändern Sie Ihre Daten schnell und sicher direkt im Online-Kreditportal.
Dafür brauchen wir das Formular Auftrag zur Änderung der Kundendaten(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) und zusätzlich eines der folgenden Dokumente in beglaubigter oder bestätigter Kopie:
Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Bitte gehen Sie zu einer der Stellen, die im Formular genannt sind.
Danach senden Sie bitte beide Dokumente per Post, denn den Beglaubigungs- oder Bestätigungsvermerk benötigen wir im Original.
Erlass
Wenn Sie die Abschlussprüfung Ihrer geförderten Fortbildungsmaßnahme bestanden haben, können Sie einen Erlass beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt(PDF, 142 KB, nicht barrierefrei).
Der Erlass wird auf das Darlehen für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren berechnet. Die Beträge, die Sie zur Finanzierung Ihres monatlichen Lebensunterhalts erhalten haben, erlassen wir nicht.
Möchten Sie den Erlass beantragen?
So geht’s mit Online-Banking:
Speichern Sie Ihr Prüfungszeugnis als PDF auf Ihrem Computer ab.
Melden Sie sich im Online-Kreditportal an und füllen unter dem Punkt „Leistungserlass beantragen“ die erforderlichen Angaben zu Ihrer Maßnahme aus.
Laden Sie Ihr Prüfungszeugnis hoch.
So geht’s ohne Online-Banking:
Reichen Sie uns bitte das Antragsformular(PDF, 284 KB, nicht barrierefrei) zusammen mit einer Kopie des Abschlussnachweises (Meisterzeugnis, Urkunde, Meisterbrief) gut leserlich als PDF über das Kontaktformular ein.
Bitte beachten Sie: Für Darlehensbeträge, die bereits fällig sind oder die Sie vorzeitig zurückgezahlt haben, gewähren wir keinen Erlass.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine Antwort über den Erlassbetrag und das Datum, zu dem der Erlassbetrag ausgebucht wird, in den elektronischen Postkorb Ihres Online-Kreditportals. Nutzen Sie noch nicht das Online-Banking, senden wir Ihnen unsere Antwort per Post zu.
Sie können auf Ihr Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einen Erlass beantragen, wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss Ihrer Fortbildungsmaßnahme ein Unternehmen gründen oder übernehmen und das Unternehmen oder die freiberufliche Existenz mindestens 3 Jahre führen. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt(PDF, 145 KB, barrierefrei).
Sie erfüllen alle Voraussetzungen? Dann reichen Sie uns bitte Ihren Antrag(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei), Ihr Prüfungszeugnis (in Kopie) und diese Unterlagen ein:
Bei einer Neugründung: Nachweis über die Gründung, z.B.
Gewerbe-Anmeldung
Anmeldung beim Finanzamt, Zuweisung der Steuernummer
Zulassungsbescheid für die Ausübung eines Pflegedienstes
Bei Übernahme oder Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes:
Gewerbe-Anmeldung/-Ummeldung
Bei Gründung oder Übernahme einer Kapitalgesellschaft:
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsführervertrag
Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, antworten wir Ihnen per Post.
Ja diesen Erlass gibt es.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Infoblatt(PDF, 183 KB, barrierefrei).
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, stunden wir Ihr Darlehen zunächst für bis zu 12 Monate.
Bitte weisen Sie uns nach Ablauf dieses Zeitraumes nach, dass Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen. So können wir für Sie die gestundeten Raten erlassen.
Wenn Sie Ihr Darlehen vor Beantragung des Erlasses vollständig ablösen, gewähren wir keinen Erlass.
Rückzahlung
Ja, Sie können Ihr Darlehen jederzeit teilweise oder vollständig zurückzahlen.
Das geht einfach per Überweisung. IBAN und BIC finden Sie auf Ihren Darlehenskontoauszügen.
Tragen Sie bitte als Zahlungsempfänger die "KfW Frankfurt" ein und als Verwendungszweck Ihre Darlehenskontonummer.
In der Karenzphase überweisen Sie wann sie möchten. Sobald Ihr Darlehen in der Tilgungsphase ist, überweisen Sie bitte bis zum 20. des Monats.
Haben Sie für Ihr Darlehen Online-Kontoführung vereinbart?
Dann geht's noch einfacher. Klicken Sie im Online-Kreditportal auf Konto > Außerplanmäßige Rückzahlung. Tragen Sie Ihren gewünschten Betrag ein und bestätigen Sie den Auftrag mit einer TAN. Wir ziehen Ihren Wunschbetrag einfach ein.
Sie brauchen den Kontostand?
Bitte schauen Sie auf Ihren Kontoauszug aus April oder Oktober. Im Online-Kreditportal finden Sie den Kontoauszug im elektronischen Postfach, jeden Monat neu.
Beziehen Sie Unterhaltsgelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu.
Sobald wir Ihre Unterlagen geprüft haben, informieren wir Sie schriftlich.
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
Kontoauszug
Wenn auf Ihrem Kontoauszug aufgeschobene Zinsen oder zahlbare Rückstände ausgewiesen sind und Ihr Konto nicht gekündigt ist, werden zuerst alle Geldeingänge auf diese Positionen angerechnet. Zinsen und Kosten wirken sich nicht auf Ihr Kapital und somit auch nicht auf Ihren Kapitalsaldo aus.
Sofern Ihre Rückzahlung ausschließlich auf Zinsen und Kosten angerechnet wurde, ergibt sich daraus keine Änderung Ihres Kapitalsaldos. Lediglich kapitalwirksame Leistungen (Auszahlungen, Storno Auszahlungen, Tilgungen, Storno Tilgungen, APL-Tilgungen und Storno APL-Tilgungen) verändern den Kapitalsaldo. Daher werden auch nur alle kapitalwirksamen Leistungen in Ihrem Kontoauszug in fetter Schriftart dargestellt.
Kapitalunwirksame Leistungen, wie zum Beispiel Kosten und Zinsen, sowie alter und neuer Kapitalsaldo sind in magerer Schriftart abgedruckt. Aus dem alten Kapitalsaldo abzüglich aller kapitalwirksamen Leistungen ergibt sich der neue Kapitalsaldo.
Ihre Gesamtdarlehensschuld ermittelt sich aus Ihrem aktuellen Kapitalsaldo zuzüglich der aufgeführten Kosten und Zinsen unter den folgenden Rubriken (sofern diese in Ihrem Kontoauszug enthalten sind):
aufgeschobene Zinsen
zahlbare Rückstände
b. a. w. nicht zu zahlende Rückstände
Summe der zahlbaren Rückstände
Summe der b. a. w. nicht zu zahlenden Rückstände
Die in diesen Rubriken aufgeführte fällige Tilgung ist bereits im aktuellen Kapitalsaldo enthalten und wird nicht hinzugerechnet.
Beachten Sie bitte, dass der halbjährliche Kontoauszug, der im Oktober und April erstellt wird, ab Tilgungsbeginn die Zinsen bis zum letzten Monatsende vor dem Kontoauszugserstellungsdatum enthält: Im Oktoberauszug die Zinsen bis einschließlich 30.09. und im Aprilauszug die Zinsen bis einschließlich 31.03.
Erhalten Sie monatliche Kontoauszüge über Ihr Online-Kreditportal, sind ab Tilgungsbeginn lediglich die Zinsen bis zu jedem Monatsende vor dem Kontoauszugserstellungsdatum enthalten.
Sofern Sie eine Stundung oder eine Freistellung vereinbart haben, werden während dieses Zeitraumes weiterhin die monatlichen Annuitäten fällig gestellt. Diese müssen auf Grund der vereinbarten Stundung/Freistellung jedoch nicht sofort gezahlt werden. Sie sind für diesen Zeitraum von der Rückzahlung dieser Fälligkeiten befreit. Daher werden diese Fälligkeiten unter der Rubrik "bis auf weiteres nicht zu zahlende Rückstände" ausgewiesen.
Unter dem Begriff "zahlbare Rückstände" sind Rückstände zu verstehen, die bereits fällig sind, aber bisher nicht gezahlt wurden und für die keine Stundungsvereinbarung getroffen wurde. Diese Rückstände können durch Rücklastschriften entstanden sein oder dadurch, dass der KfW kein gültiges SEPA-Lastschrift-Mandat vorliegt.
Wenn Sie mit uns eine abweichende Regelung zur Rückzahlung Ihres Darlehens getroffen haben, kann es gegebenenfalls zu einer anderen Anrechnung der Geldeingänge führen. In diesem Fall können "zahlbare Rückstände" auf Ihrem Kontoauszug angezeigt werden, die durch die abweichende Rückzahlungsvereinbarung beglichen werden (Beispiel: Sie haben vereinbart, die Rückzahlungsraten zu überweisen).
Bitte prüfen Sie die im Kontoauszug angegebenen Salden. Sollten Sie innerhalb von 6 Wochen nach Zugang Ihres Kontoauszuges nicht schriftlich widersprechen, gehen wir von der Richtigkeit der ausgewiesenen Salden aus.
Einwendungen, die den Inhalt des Kontoauszugs betreffen, senden Sie bitte schriftlich per Post an:
KfW IR – Interne Revision 53170 Bonn
Fragen zum Kontoauszug/Tilgungsplan sowie sonstige Anfragen zu Ihrem Darlehen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 0800 539-9003.
Sie müssen dem Kontoauszug schriftlich per Post widersprechen. Telefonische Einwände und Einwände per E-Mail können wir daher nicht entgegennehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kontakt aufnehmen
Sie beantragen Ihre AFBG-Förderung bei dem für Sie zuständigen Förderamt. Lassen Sie sich dazu vor Ort beraten: