Tilgungszuschuss
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:
Maßnahme | Tilgungszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 36.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 33.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Einzelmaßnahmen | 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 10.000 Euro |
Den Tilgungszuschuss schreiben wir Ihnen nach erfolgreichem Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Kredithöhe und Auszahlung
- Bis zu 120.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen je Wohnung
- Auszahlung zu 100 %
- Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen – eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich
- Ab dem 13. Monat nach Zusagedatum der KfW zahlen Sie eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag
- Die abgerufenen Beträge müssen Sie innerhalb von 12 Monaten vollständig ihrem Verwendungszweck zuführen
Sondertilgungen
Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages ist möglich – gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Sondertilgungen eines Teil des ausstehenden Kreditbetrages sind nicht möglich.