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Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist erforderlich: Sie helfen Ihnen, die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und die Fördermittel optimal einzusetzen.
Hinweis: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht. Mit dem Vorab-Check prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen im Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) zum 21.07.2026 an.
Welche Anpassungen im Einzelnen geplant sind, können Sie unserer Übersichtsseite entnehmen.
Liegt Ihnen bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vor und haben Sie die Förderung noch nicht beantragt? Dann können Sie bis zum Ende der Umstellungsphase am 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen.
Die Erstellung neuer BzA ist während der am 09.07.2026 beginnenden Umstellungsphase bis zum Start der neuen Förderbedingungen nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie:
Für die persönliche Information bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Ab dem 20. Juli sind unsere Beraterinnen und Berater mit den geplanten Anpassungen der Förderbedingungen vertraut und beantworten Ihre Fragen gerne.
Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahme der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.qng.info.
Mit diesem Förderkredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwidmen.
| Art der Nichtwohnfläche | Art der Wohnfläche nach Umwidmung | Förderung |
|---|---|---|
| Unbeheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit | Wie bei einem Neubau Dafür können Sie die Förderungen Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) und Wohneigentum für Familien (300) nutzen. |
| Unbeheizte Nichtwohnfläche | Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
| Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung der bestehenden Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
| Beheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung der bestehenden Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Lassen Sie sich mit wenigen Angaben eine Abschätzung des derzeitigen Energieeffizienzzustands Ihres Gebäudes erstellen und erhalten Sie erste Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen.
Wir fördern alle, die klimafreundlich sanieren. Dazu gehören:
Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Sie können wählen zwischen zwei Formen der Finanzierung:
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 20 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 21 bis 30 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise die Effizienzhaus-Stufe Denkmal, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse erreicht.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:
| Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
| Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
| Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
| Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
| Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
| Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
| Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
| Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
| Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
| Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
| Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
| Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Den Tilgungszuschuss schreiben wir Ihnen nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Erreicht Ihre Immobilie im Rahmen der Seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zur Seriellen Sanierung
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
| Immobilie | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
| Eigentumswohnung | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben |
| Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben |
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Energieeffizientes Sanieren erfordert umfangreiches Fachwissen. Eine Expertin für oder ein Experte für Energieeffizienz stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Für diese Baubegleitung übernehmen wir 50 % der Kosten. Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Expertinnen und Experten für Energieeffizienz erfüllen die hohen Ansprüche, die für Fachleute für hocheffiziente Sanierungen gelten. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen, die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und staatliche Fördermittel optimal einzusetzen.
Sie garantieren, dass die hohen qualitativen Ansprüche an die energetischen Maßnahmen von der Planung bis zur Durchführung auch umgesetzt werden. Denn schon kleinste Fehler können dazu führen, dass die berechneten Effizienzwerte beim Energieverbrauch nicht erreicht werden – und Sie die erwartete Förderung nicht erhalten.
Die Experten sorgen also dafür, dass Sie am Ende eine hocheffiziente Immobilie besitzen und von den staatlichen Förderungen profitieren.
Im Kaufvertrag ist eine Haftungsklausel aufzunehmen, wenn Sie ein frisch saniertes Effizienzhaus/eine frisch sanierte Eigentumswohnung erwerben. Wichtig ist dabei, dass diese Klausel die Haftung des Verkäufers zur angegebenen Effizienzhaus-Stufe beinhaltet. Nutzen Sie dafür gerne die unverbindliche Musterformulierung.
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behalten wir uns vor, die Zusage zu widerrufen.
Bei Vorhaben am Gemeinschaftseigentum haben Sie zwei Möglichkeiten den Kredit zu beantragen:
Wenn Sie als Eigentumspartei ausschließlich Maßnahmen an Ihrem Sondereigentum planen, stellen Sie den Antrag selbst.
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Bitte bringen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit, die Ihre Expertin für Energieeffizienz oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Ihr Finanzierungspartner beantragt den Kredit für Sie. Ihr Kreditantrag berücksichtigt dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung oder den Kauf, sondern auch für die Baubegleitung.
Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ab. Darin ist vereinbart, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Dies gilt auch für Kaufverträge im Rahmen des Ersterwerbs.
Nutzen Sie dafür gerne unsere Musterformulierungen:
Der Antrag ist vor dem Beginn der Bauarbeiten (Lieferungs- oder Leistungsverträge) bzw. vor der ersten Kaufpreiszahlung (Kaufvertrag) zu stellen.
Besprechen Sie Ihre Förderung zuerst mit Ihrem Finanzierungspartner. Ihr Finanzierungspartner dokumentiert dieses Beratungsgespräch zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem KfW-Formular.
Anschließend können Sie Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen, zum Beispiel Handwerksbetriebe beauftragen.
Bitte beachten Sie: Diese Möglichkeit besteht nicht beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses (Ersterwerb).
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt. Wir prüfen die Bestätigung und schreiben Ihnen den Tilgungszuschuss gut.
Beim Kauf eines frisch sanierten Hauses erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bauträger.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie in den Merkblättern inklusive Richtlinie. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Wohngebäude Kredit Effizienzhaus(PDF, 289 KB, barrierefrei) | 600 000 4854 |
| Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Bestätigung zum Antrag: Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung zum Antrag. | |
| Nachweis der Betroffenheit vom Hochwasser 2021(PDF, 156 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4944 |
| Zusätzliche Bestätigung für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz BEG-Wohngebäude(PDF, 733 KB, nicht barrierefrei) Mit diesem Formular können Sie schon vor Erstellung der „Bestätigung zum Antrag“ die Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz einholen. | 600 000 4942 |
| Bestätigung nach Durchführung: Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung nach Durchführung. | |
| Datenliste subventionserheblicher Tatsachen(PDF, 100 KB, barrierefrei) | 600 000 5232 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 521 KB, barrierefrei) | 600 000 4863 |
| Liste der technischen FAQ – Effizienzhaus(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
Das Beispiel mit Kosten- und Finanzierungsaufstellung zeigt Ihnen zu Ihrer Orientierung, wie Sie die Förderung Wohngebäude – Kredit (261) nutzen können.
Weitere Informationen und die genauen Konditionen zu Ihrem Vorhaben erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Finanzierungspartner.
Niedrige Energiekosten, helle Räume, gutes Wohnklima: Das waren die Ziele von Familie Herber aus Mainz, als sie die Sanierung eines geerbten Hauses in Angriff nahm. Schnell zeigte sich, dass das Haus aus den 1970er Jahren umfassend saniert werden muss. „Wir wussten aber, es lohnt sich – und das Haus wird am Ende genau so sein, wie wir uns das wünschen“, so Bauherrin Ulrike Herber.
In Zusammenarbeit mit einer Architektin und einem Energieeffizienz-Experten wurden Pläne geschmiedet – für die Dämmung von Außenwänden, Kellerdecke und Dach, für große neue Fenster, für 2 neue Badezimmer und für eine Wärmepumpe.
| Kosten | Betrag |
|---|---|
| Energetische Sanierung: Dämmung Wände, Kellerdecke und Dach, neue Fenster, neue Heizung | 200.000 Euro |
| Barrierefreie Modernisierung Bäder | 36.000 Euro |
| Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten | 8.200 Euro |
| Gesamtkosten | 244.200 Euro |
Von Anfang an hatte die Architektin empfohlen, Fördergelder der KfW zu nutzen. Das zahlte sich aus, denn die Herbers konnten gleich 2 verschiedene Förderprodukte kombinieren – für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse inklusive der Baubegleitung und für die barrierefreie Modernisierung der Bäder. Sie erhielten nicht nur günstige Kredite, sondern auch Tilgungszuschüsse von insgesamt 34.100 Euro – willkommene Unterstützung, die das Budget langfristig entlastet.
Ein halbes Jahr dauerte die Sanierung bei Familie Herber. Sie verschlang viel Geld. Aber die Rechnung ging auf. „Strom und Gas kosten uns nicht mehr als vorher in unserer 3-Zimmer-Wohnung. Aber jetzt fürs ganze Haus!“, freut sich Bauherr Max Herber. „Und dank der energieeffizienten Maßnahmen, dem Innenputz und unseren Holzfußböden ist das Raumklima wirklich richtig gut.“
| Finanzierung | Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
|---|---|---|
| KfW-Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“: Sanierung zum Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (mit 20 % Tilgungszuschuss) | 150.000 Euro | 30.000 Euro |
| KfW-Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“: Baubegleitung (mit 50 % Tilgungszuschuss) | 8.200 Euro | 4.100 Euro |
| KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ | 36.000 Euro | - |
| Eigenkapital oder weiterer Kredit | 50.000 Euro | - |
| Gesamtsumme | 244.200 Euro | 34.100 Euro |
Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Finanzierungspartner.
Ihr Finanzierungspartner leitet Ihre Antragsdaten zur Prüfung an die KfW weiter. Sofern alle Prüfungen unmittelbar abgeschlossen werden können, erhält der Finanzierungspartner von der KfW sofort eine Rückmeldung. Sind für eine Entscheidung vertiefte Prüfungen erforderlich, fordern wir bei Ihrem Finanzierungspartner die notwendigen Unterlagen und Angaben an und geben ihm Informationen zu unseren aktuellen Bearbeitungszeiten.
Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr Finanzierungspartner weitere Prüfungen für den Abschluss eines Kreditvertrages vornehmen muss. Die KfW kann daher im konkreten Fall keine Aussage zu den gesamten Bearbeitungszeiten Ihres Kreditantrages treffen.
Ja, der Kredit kann bei Verkauf des geförderten Objektes auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Alternativ können die Mittel auch beim Verkäufer verbleiben.
(siehe Richtlinie BEG WG, Nr. 9.3 „Einbindung eines Energieeffizienz-Experten“)
Derzeit sind dies:
Den Mitgliederinnen und Mitgliedern dieser Gütegemeinschaften stehen zur Dokumentation der erbrachten Leistungen des Sachverständigen Formulare zur Verfügung. Spätestens bei der Gebäudeübergabe sind diese Formulare ausgefüllt an Sie zu übergeben. Die Dokumentation ist ausschließlich für Ihre Unterlagen bestimmt und ersetzt weder die „Bestätigung zum Antrag“ noch die „Bestätigung nach Durchführung“.
Diese Regelung bedeutet für Sie keinen Mehraufwand. Sie ist ein Hinweis darauf, dass Ihr Vorhaben die in Deutschland für Bauvorhaben geltenden gesetzlichen Regelungen einhalten muss. Dies betrifft insbesondere Regelungen in den Bereichen Baurecht, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Immissionsschutz.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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