Heizungsanlage
Die Energiekosten steigen immer weiter. Gut, dass Sie auch bei den Heizkosten etwas dagegen tun können: Nutzen Sie vorhandene Wärme möglichst effizient – und erzeugen Sie Ihre eigene Wärme aus erneuerbaren Energien.
Möglich macht es zum Beispiel moderne, klimafreundliche Heizungstechnik – am besten finanziert mit Förderung vom Staat. Voraussetzung: Sie erfüllen mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal.
Welche Heizungssysteme kommen in Betracht? Wie werden sie gefördert? Entdecken Sie die wichtigsten Fakten und schöpfen Sie die Fördermöglichkeiten aus.
Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt. Demnach soll der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen ab dem 01.01.2024 verbindlich werden. In diesem Zuge soll auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiterentwickelt werden – mit dem Ziel, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen finanziell zu unterstützen.
Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.
Die Details der künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet. Sobald die Inhalte feststehen, werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und in den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Tauschen Sie eine Ölheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien aus, dann erhalten Sie (abhängig von der neuen Heizungsart) eine höhere Förderung.
Sie möchten nicht gleich Ihre alte Heizung ersetzen, sondern einfach Ihre bestehende Anlage modernisieren und effizienter machen? Zum Beispiel eine Pumpe austauschen? Einzelne Heizkörper ersetzen? Oder Rohrleitungen dämmen? Auch dafür erhalten Sie Fördermittel.
Voraussetzungen:
Wir fördern den Austausch Ihrer Heizung, wenn Sie Ihr Haus umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllen. Informationen zu weiteren energetischen Sanierungsmaßnahmen finden Sie in unserer Grafik.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu, wenn Sie Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern – oder wenn Sie eine Brennstoffzelle einbauen.
Die Experten-Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie Fördermittel beantragen möchten. Im Rahmen der Förderung erstellen die Experten auch die notwendigen Bestätigungen für Sie.
Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Beim Energie-Contracting übernimmt ein externer Energielieferant (Contractor) die Wärmeversorgung einer oder mehrerer Immobilien. Das heißt, er kümmert sich sowohl um die Modernisierung oder den Einbau einer Heizung als auch um die spätere Wartung.
Eigentümerinnen und Eigentümer können sich zu einer Heizungsgenossenschaft oder Eigentümergemeinschaft zusammenschließen – mit dem Ziel, eine Heizung gemeinsam anzuschaffen und einzurichten. Wenn Ihre Immobilie dadurch eine Effizienzhaus-Stufe erreicht, können Sie für Ihren Anteil Fördermittel in Anspruch nehmen. Das gilt für alle Mitglieder der Genossenschaft oder Gemeinschaft.
Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Architektin oder einen Architekten sowie an eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.
Wenn Sie Ihre Heizung erneuern oder optimieren möchten und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllen, kommt für Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage.
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.