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Heizungsanlage

So fördern wir Ihre neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien

Die Energiekosten steigen immer weiter. Gut, dass Sie auch bei den Heiz­kosten etwas dagegen tun können: Nutzen Sie vorhandene Wärme möglichst effizient – und erzeugen Sie Ihre eigene Wärme aus erneuer­baren Energien.

Möglich macht es zum Beispiel moderne, klima­freundliche Heizungs­technik – am besten finanziert mit Förderung vom Staat. Voraussetzung: Sie erfüllen mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denkmal.

Welche Heizungs­systeme kommen in Betracht? Wie werden sie gefördert? Entdecken Sie die wichtigsten Fakten und schöpfen Sie die Förder­möglichkeiten aus.

Aktuelle Informationen zur neuen Heizungsförderung

Sie interessieren sich für die neue Heizungs­förderung? Ab sofort haben Sie die Möglich­keit, zusätzlich zur bestehenden Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ die neue Heizungs­förderung zu beantragen. Weitere Details finden Sie unter www.kfw.de/heizung.

Möchten Sie Ihre Immobilie zu einem Effizienz­haus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern? Dann können Sie weiterhin die Förderung „Wohn­gebäude – Kredit (261)“ beantragen. Informationen zur bestehenden Förderung finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Details zur Kombination beider Förder­produkte finden Sie unter Häufige Fragen.

Im Überblick: Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien

Ölheizung erneuern und höhere Förderung sichern

Tauschen Sie eine Öl­heizung durch eine Heizung auf Basis erneuer­barer Ener­gien aus, dann erhalten Sie (ab­hängig von der neuen Heizungs­art) eine höhere Förderung.

Fürs kleinere Budget: Optimieren Sie Ihre bestehende Heizung

Sie möchten nicht gleich Ihre alte Heizung ersetzen, sondern einfach Ihre bestehende Anlage modernisieren und effizienter machen? Zum Beispiel eine Pumpe aus­tauschen? Einzelne Heiz­körper ersetzen? Oder Rohr­leitungen dämmen? Auch dafür erhalten Sie Förder­mittel.

Voraussetzungen:

  • Die Heizungs­anlage ist älter als zwei Jahre.
  • Wenn Sie eine wasser­geführte Heizung haben, lassen Sie einen hydrau­lischen Abgleich durchführen.
  • Wenn Sie ein luft­heizendes System haben, lassen Sie die Luft­volumen­ströme einregulieren.

Förderung für Ihre energetische Sanierung

Wir fördern den Aus­tausch Ihrer Heizung, wenn Sie Ihr Haus umfassend energe­tisch sanieren – und damit mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denkmal erfüllen. Informationen zu weiteren energe­tischen Sanierungs­maß­nahmen finden Sie in unserer Grafik.

Fördermittel beantragen – nur mit fachkundiger Unterstützung

Bei energetischen Bau­maßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz hinzu, wenn Sie Ihr Haus zum Effizienz­haus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern – oder wenn Sie eine Brenn­stoff­zelle einbauen.

Die Experten-Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie Förder­mittel beantragen möchten. Im Rahmen der Förderung erstellen die Experten auch die notwendigen Bestätigungen für Sie.

Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.

Zugelassen sind alle Expertinnen oder Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Experten für Energieeffizienz finden

Wärmeversorgung durch einen externen Energielieferanten

Beim Energie-Contracting übernimmt ein externer Energie­lieferant (Contractor) die Wärme­versorgung einer oder mehrerer Immobilien. Das heißt, er kümmert sich sowohl um die Moder­nisierung oder den Einbau einer Heizung als auch um die spätere Wartung.

Tipp: Heizungsanlage gemeinschaftlich anschaffen

Eigentümerinnen und Eigentümer können sich zu einer Heizungs­genossenschaft oder Eigentümer­gemeinschaft zusammen­schließen – mit dem Ziel, eine Heizung gemeinsam anzu­schaffen und einzurichten. Wenn Ihre Immobilie dadurch eine Effizienz­haus-Stufe erreicht, können Sie für Ihren Anteil Förder­mittel in Anspruch nehmen. Das gilt für alle Mitglieder der Genossen­schaft oder Gemeinschaft.

Antrag vor dem Start der Sanierung stellen

Wichtig: Um Förder­mittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Auf­träge an Bau­unter­nehmen und Hand­werks­betriebe ver­geben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem An­trag ver­geben – etwa an eine Architek­tin oder einen Architek­ten sowie an eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz.

Hier geht’s zu Ihrer Förderung

Wenn Sie Ihre Heizung erneuern oder optimieren möchten und damit mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denk­mal erfüllen, kommt für Sie die Bundes­förderung für effiziente Ge­bäude (BEG) in Frage.

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  • Wohngebäude – Kredit

    Kredit

    261

    Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
    • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
    • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung