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Heizungsanlage

So fördern wir Ihre neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien

Die Energiekosten steigen immer weiter. Gut, dass Sie auch bei den Heiz­kosten etwas dagegen tun können: Nutzen Sie vorhandene Wärme möglichst effizient – und erzeugen Sie Ihre eigene Wärme aus erneuer­baren Energien.

Möglich macht es zum Beispiel moderne, klimafreundliche Heizungs­technik – am besten finanziert mit Förderung vom Staat. Voraussetzung: Sie erfüllen mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal.

Welche Heizungssysteme kommen in Betracht? Wie werden sie gefördert? Entdecken Sie die wichtigsten Fakten und schöpfen Sie die Förder­möglichkeiten aus.

Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäude­energie­gesetz (GEG) verständigt. Demnach soll der Umstieg auf erneuer­bare Energien beim Heizen ab dem 01.01.2024 verbindlich werden. In diesem Zuge soll auch die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weiter­entwickelt werden – mit dem Ziel, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen finanziell zu unter­stützen.

Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.

Die Details der künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet. Sobald die Inhalte feststehen, werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und in den FAQ des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK).

Im Überblick: Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien

Ölheizung erneuern und höhere Förderung sichern

Tauschen Sie eine Ölheizung durch eine Heizung auf Basis erneuer­barer Ener­gien aus, dann erhalten Sie (ab­hängig von der neuen Heizungs­art) eine höhere Förderung.

Fürs kleinere Budget: Optimieren Sie Ihre bestehende Heizung

Sie möchten nicht gleich Ihre alte Heizung ersetzen, sondern einfach Ihre bestehende Anlage modernisieren und effizienter machen? Zum Beispiel eine Pumpe aus­tauschen? Einzelne Heiz­körper ersetzen? Oder Rohr­leitungen dämmen? Auch dafür erhalten Sie Fördermittel.

Voraussetzungen:

  • Die Heizungsanlage ist älter als zwei Jahre.
  • Wenn Sie eine wasser­geführte Heizung haben, lassen Sie einen hydrau­lischen Abgleich durchführen.
  • Wenn Sie ein luft­heizendes System haben, lassen Sie die Luft­volumen­ströme einregulieren.

Förderung für Ihre energetische Sanierung

Wir fördern den Austausch Ihrer Heizung, wenn Sie Ihr Haus umfassend energe­tisch sanieren – und damit mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denkmal erfüllen. Informationen zu weiteren energe­tischen Sanierungs­maß­nahmen finden Sie in unserer Grafik.

Fördermittel beantragen – nur mit fachkundiger Unterstützung

Bei energetischen Bau­maßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu, wenn Sie Ihr Haus zum Effizienz­haus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern – oder wenn Sie eine Brenn­stoff­zelle einbauen.

Die Experten-Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie Förder­mittel beantragen möchten. Im Rahmen der Förderung erstellen die Experten auch die notwendigen Bestätigungen für Sie.

Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.

Zugelassen sind alle Energie­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Energieeffizienz-Experten finden

Wärmeversorgung durch einen externen Energielieferanten

Beim Energie-Contracting übernimmt ein externer Energie­lieferant (Contractor) die Wärme­versorgung einer oder mehrerer Immobilien. Das heißt, er kümmert sich sowohl um die Moder­nisierung oder den Einbau einer Heizung als auch um die spätere Wartung.

Tipp: Heizungsanlage gemeinschaftlich anschaffen

Eigentümerinnen und Eigentümer können sich zu einer Heizungs­genossenschaft oder Eigentümer­gemeinschaft zusammen­schließen – mit dem Ziel, eine Heizung gemeinsam anzu­schaffen und einzurichten. Wenn Ihre Immobilie dadurch eine Effizienz­haus-Stufe erreicht, können Sie für Ihren Anteil Förder­mittel in Anspruch nehmen. Das gilt für alle Mitglieder der Genossen­schaft oder Gemeinschaft.

Antrag vor dem Start der Sanierung stellen

Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Auf­träge an Bau­unter­nehmen und Hand­werks­betriebe ver­geben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem An­trag ver­geben – etwa an eine Architek­tin oder einen Architek­ten sowie an eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten.

Hier geht’s zu Ihrer Förderung

Wenn Sie Ihre Heizung erneuern oder optimieren möchten und damit mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denk­mal erfüllen, kommt für Sie die Bundes­förderung für effiziente Ge­bäude (BEG) in Frage.

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  • Wohngebäude – Kredit

    Kredit

    261

    Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
    • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
    • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung