Wir fördern die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine Voraussetzung für unsere Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Photovoltaik-Anlagen – dafür steht Ihnen der KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) zur Verfügung