Wir fördern Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren, Ihren Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchschutz an Ihrem Wohneigentum verbessern. Dazu gehören:
Der Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren wird ausschließlich im Produkt Energieeffizient Sanieren gefördert – als Kredit (151, 152) oder als Investitionszuschuss (430) .
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (PDF, 333 KB, barrierefrei)
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- Gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Pflege- und Altenwohnheime (siehe auch Merkblatt)
- Umschuldungen bestehender Darlehen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet