-
Identität nachweisen und Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für die Förderung bekommen haben, weisen Sie bitte Ihre Identität nach – schnell und einfach per SCHUFA-IdentitätsCheck. Sollte dieser nicht erfolgreich gewesen sein, können Sie anschließend zwischen der Video-Identifizierung (empfohlen) und dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Informationen zum Ablauf der Identifizierung finden Sie auf der Seite zum KfW-Zuschussportal unter Punkt 2 Mit Arbeiten beginnen.
Nun können Sie mit den Arbeiten starten.
-
Zuschuss erhalten
Ihr Vorhaben ist wie geplant umgesetzt und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Dann können Sie im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten für das Vorhaben erfassen sowie die entsprechenden Rechnungen hochladen.
Hinweis: Bitte senden Sie uns keine Original-Unterlagen per Post zu – diese können wir nicht an Sie zurückschicken.
Anschließend zahlen wir den Investitionszuschuss an Sie aus.
Informationen zum Hochladen der Rechnungen finden Sie auf der Seite zum KfW-Zuschussportal, unter Punkt 3 Nachweise hochladen.
Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.
Zuschuss
455-E
Einbruchschutz – Investitionszuschuss
Für besseren Einbruchschutz
Das Wichtigste in Kürze
- Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
- Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigsten Infos, Dokumente und Formulare
Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind erschöpft
Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Fördermittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen.
Zugesagte Anträge sind nicht betroffen:
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.