Wir fördern den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen
- in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung,
- in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wir fördern die Kosten für:
- Brennstoffzellensystem und dessen Einbau – bei integrierten Geräten auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger
- Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren – diese müssen fest vereinbart sein
- Leistungen des Experten für Energieeffizienz
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Dies umfasst insbesondere die Kombination mit folgenden Programmen:
- Zuschlagzahlung nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, KWKG)
- Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (Einspeisevergütung)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)