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Brennstoffzelle: So funktioniert´s im KfW-Zuschussportal
Im KfW-Zuschussportal beantragen Sie das Förderprodukt Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) einfach, sicher und schnell. Sie erfahren sofort, ob und wie viel Zuschuss Sie erhalten können. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen oder den Kaufvertrag unterschreiben!
Haben Sie sich noch nicht detailliert informiert? Dann finden Sie alles Wissenswerte auf unserer Produktseite.
In 3 Schritten zum Zuschuss Brennstoffzelle
Wenn Sie noch kein Benutzerkonto im Zuschussportal haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Ansonsten können sie ihr Benutzerkonto auch für den neuen Zuschuss nutzen und direkt den Antrag stellen.
Registrieren
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken Sie auf „Registrierung für Neukunden“. Jetzt können Sie sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren. Wenn Sie alles ausgefüllt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Um die Registrierung abzuschließen, klicken Sie auf den Link. Der Bestätigungslink ist 7 Tage gültig. Danach können Sie Ihren Zuschussantrag stellen.
Wichtig:
- Geben Sie Ihre Vor- und Nachnamen exakt so an wie in Ihrem Ausweis oder Reisepass. Sonst können wir später Ihre Identität nicht eindeutig feststellen – und Ihnen den Zuschuss nicht auszahlen.
- Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, die Sie dauerhaft benutzen. Die Adresse wird als Benutzername hinterlegt – Sie können diese später nicht mehr ändern.
Dann registrieren Sie sich bitte als „Unternehmen“. Erfassen Sie den Firmennamen exakt so, wie er im Handelsregister eingetragen ist.
Bitte beachten Sie: Die antragstellende Person muss für das Unternehmen vertretungsberechtigt sein.
Dann registrieren Sie sich bitte als „Privatperson“.
Beantragen
Klicken Sie nun im KfW-Zuschussportal auf „Zuschuss jetzt beantragen“.
Wählen Sie das Produkt Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) aus und machen Sie die erforderlichen Angaben. Nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag für Sie reserviert. Sofern Sie die notwendigen Nachweise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
Mit einer Vollmacht können Sie den Antrag auch für andere stellen. Bitte halten Sie in diesem Fall die Vollmacht als PDF oder JPG bereit. Eine Muster-Vollmacht finden Sie hier (PDF, 757 KB, nicht barrierefrei).
Falls Sie in diesem und den letzten beiden Kalenderjahren Fördermittel erhalten haben, die als De-minimis-Beihilfe gelten, benötigen Sie zur Antragstellung aus der De-minimis-Bescheinigung Beihilfegeber, Beihilfewert sowie Bewilligungsdatum und Aktenzeichen.
Angaben zu Ihrem Vorhaben
Bitte geben Sie die BzA-ID aus Ihrer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) an, die Sie von Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten erhalten haben.
Bitte beachten Sie: Jedes Zuschussprodukt hat eine eigene BzA-ID-Nummer.
Sie haben noch keine BzA-ID? Sprechen Sie mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Energieeffizienz-Experten finden
Zusätzlich geben Sie an, mit welchen förderfähigen Kosten Sie für die Maßnahmen rechnen.
Empfehlung: Schätzen Sie die förderfähigen Kosten auf Basis der eingeholten Angebote und planen Sie Mehrkosten ein. Sind die Kosten tatsächlich geringer, fällt auch Ihr Zuschuss automatisch niedriger aus. Geben Sie zu geringe Kosten an, ist eine nachträgliche Erhöhung nur möglich, indem Sie einen neuen Antrag in Höhe des Differenzbetrags stellen. Die insgesamt beantragte Summe darf den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen. Zudem gelten die aktuellen finanziellen Bedingungen.
Antragsbestätigung
Die Antragsbestätigung und weitere Dokumente finden Sie im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“ oben links in der Menüübersicht. Es erfolgt kein Postversand dieser Dokumente.
Wichtig:
- Die angegebene Referenznummer benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie einmal eine Frage zu Ihrem Zuschuss haben.
- Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Das Ablaufdatum finden Sie auf Seite 2 unter Punkt „Wie geht es weiter?“ Ihrer Zusage. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt haben.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie nun mit Ihrem Vorhaben starten. Zudem können Sie die Identifizierung durchführen.
Identifizieren
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger (bei Wohnungseigentümergemeinschaften die bevollmächtigte Person) eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für ein Scoring genutzt. Sollte der SCHUFA-IdentitätsCheck für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf „Auszahlung beantragen“. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie den SCHUFA-IdentitätsCheck und folgen den weiteren Anweisungen.
Ihre Identifizierungs-Alternativen
Schnell und einfach per Video-Identifizierung
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Technische Voraussetzungen und häufige Fragen
In Ihrer Postfiliale per Postident
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Postident durch Postfiliale
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt Ihre Nachweise hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen, Ihre Bankverbindung angeben und die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.
Erstellen Sie nach Abschluss des Vorhabens zusammen mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Nach erfolgreicher Identifizierung können Sie im KfW-Zuschussportal die BnD-ID übermitteln.
Auszahlung
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge / Details“.
- Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung, zu finden im Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“. In der Auszahlungsbestätigung erfahren Sie den Termin für die Auszahlung. In der Regel erfolgt die Auszahlung zum nächsten Monatsende.
- Sollte uns bei der Prüfung auffallen, dass Ihre Nachweise unvollständig bzw. fehlerhaft sind, dann erhalten Sie eine Ablehnung mit einer konkreten Begründung. Unter Umständen können Sie dann fehlende Nachweise noch nachreichen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Muster: Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal (PDF, 757 KB, nicht barrierefrei)
Nutzungsbedingungen des KfW-Zuschussportals (PDF, 169 KB, nicht barrierefrei)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Beantragung und Vergabe von Zuschussprodukten der KfW über das KfW-Zuschussportal (PDF, 149 KB, nicht barrierefrei)
Fragen zur Registrierung und zum Antrag
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Bitte registrieren Sie sich erneut mit Ihren Daten.
Für manche Unternehmensformen ist eine Registrierung nicht möglich. Tragen Sie in diesem Fall bitte folgende Angaben im Profil des Portalnutzers ein:
- Rechtsform des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Handelsregisternummer: 00000
- Ort des Registergerichts: Berlin
- Branche: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
- Registerart: Handelsregister Abteilung A
- Gründungsdatum: 01.01.2000
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Bitte überprüfen Sie folgende Punkte:
- Vergleichen Sie die BzA-ID und die Postleitzahl auf Ihrer „Bestätigung zum Antrag“ mit Ihren Eingaben im Zuschussportal.
- Passt die „Bestätigung zum Antrag“ nicht zum beantragten Zuschuss? Vergleichen Sie die Produktnummern.
- Ist der Zeit- und Datumsstempel auf Ihrer „Bestätigung zum Antrag“ älter als 6 Monate? Falls ja, lassen Sie sich bitte eine neue BzA ausstellen.
Sollten die Punkte 2 oder 3 zutreffen, bitten Sie Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihren Energieeffizienz-Experten Ihnen eine neue Bestätigung zum Antrag zu erstellen.
Nein, es ist nicht möglich, neue Dokumente für einen abgelehnten Antrag hochzuladen.
Nach einer Ablehnung können Sie unter Umständen einen neuen Antrag stellen. Dies hängt von den Gründen der Ablehnung ab.
Förderfähige Kosten
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des Produktes Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie zum Beispiel
- auf der Produktseite 433 unter „Was fördern wir“
- im Merkblatt
- in der Anlage zum Merkblatt
- Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen
- Liste der förderfähigen Maßnahmen
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind – zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
So berechnen Sie die förderfähigen Kosten
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
- Materialkosten
- Arbeitskosten (Handwerker, Energieeffizienz-Experten und Sachverständige)
- Mehrwertsteuer auf diese Kosten
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge oder in Ihre Rechnungen. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten – Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt haben.
Falls sich die Kosten Ihrer bereits beantragten förderfähigen Maßnahmen erhöhen, stellen Sie bitte einen neuen Antrag über den anfallenden Differenzbetrag. Dies ist aber nur möglich, solange beim ursprünglichen Antrag die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) noch nicht erstellt wurde.
Wir empfehlen Ihnen, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig miteinzuplanen. Die insgesamt beantragte Summe darf den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen. Es gelten die aktuellen finanziellen Bedingungen.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Stellen Sie einen Antrag für eine GbR, so wählen Sie als Zuschussempfänger das Icon für „Gruppe“ aus.
Haben Sie sich als Vertreterin oder Vertreter der GbR als Portalnutzer registriert, laden Sie bitte den Gesellschaftervertrag hoch. Aus diesem muss eindeutig Ihre Einzelvertretungsberechtigung hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, ist zusätzlich zum Gesellschaftervertrag eine Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter und eine Vollmacht, welche von allen Mitgliederinnen und Mitgliedern der Gesellschaft unterzeichnet wurde, hochzuladen.
Hat die GbR keinen Gesellschaftervertrag, sind folgende Dokumente hochzuladen:
- Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Vollmacht
- Erklärung, dass kein Gesellschaftervertrag existiert
Bitte senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag über das Kontaktformular zu. Der Auftrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum
- Die Zuschuss-Referenznummer (sofern vorhanden)
- Ihre neue E-Mail-Adresse
- Die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich im KfW-Zuschussportal registriert haben
Fragen zur Auszahlung
Haben Sie versehentlich einen Zuschussempfänger doppelt angelegt, wenden Sie sich bitte an das Infocenter der KfW. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn sich der Zuschussempfänger identifiziert und die KfW den Nachweis über die Durchführung erfolgreich geprüft hat, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Erhalten Sie bei der Eingabe der BnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) die Fehlermeldung „Es ist ein technischer Fehler aufgetreten“, dann prüfen Sie bitte folgende Punkte:
- Wurde die BnD-ID korrekt eingegeben?
- Ist die Bestätigung nach Durchführung für das von Ihnen beantragte Produkt erstellt worden?
- Ist die Bestätigung nach Durchführung noch gültig? Ab Erstelldatum ist sie 18 Monate gültig.
Sollten Punkt 2 oder 3 zutreffen, bitten Sie Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihren Energieeffizienz-Experten Ihnen eine neue Bestätigung nach Durchführung zu erstellen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie unser Formular Mitteilung einer neuen Bankverbindung (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) digital aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Wichtig: Wir benötigen die Unterschrift der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers.
- Scannen Sie das Formular ein. Alternativ können Sie es auch abfotografieren.
- Bitte füllen Sie zusätzlich das Online-Formular Unterlagen-Upload für KfW-Zuschüsse aus und laden Sie darin das PDF-Formular „Mitteilung einer neuen Bankverbindung“ hoch.
Kontakt
Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 anrufen.
Bei Fragen zur Videoidentifizierung rufen Sie bitte die Servicenummer 0800 539 9004 an.