Rund um Ihr Wohneigentum fördern wir Maßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen. Dazu gehören der Einbau von:
- einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmenden Garagentoren und -zugängen
- Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmenden Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Der Einbau einbruchhemmender/barrierearmer Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich im Produkt Energieeffizient Sanieren gefördert.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen (werden nur noch im Produkt Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.)
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Pflege- und Altenwohnheime (siehe auch Merkblatt)