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Zuschuss

455-E

Einbruchschutz – Investitions­zuschuss

Für besseren Einbruchschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigsten Infos, Dokumente und Formulare

Bitte keine Anträge zum Zuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen – es stehen für 2023 keine Fördermittel zur Verfügung

Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB). Förder­mittel stehen für 2023 nicht zur Verfügung. Sie können daher auch weiterhin keine Anträge mehr zum Investitions­zuschuss Einbruch­schutz (455-E) stellen.

Alternativ können Sie unseren Kredit Altersgerecht Umbauen (159) nutzen, um sich vor Einbruch zu schützen.

Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen:

Haben Sie schon eine Zusage/Antrags­be­stäti­gung er­halten? Dann ist Ihr Zu­schuss für Sie reser­viert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Ein­haltung der Förder­voraus­setzungen nach­weisen.

Gefördert durch

Logo des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.

0800 539 9002
kostenfreie Servicenummer
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr