KfW-Hochwasserhilfe
Wohngebäude zerstört, Ladengeschäfte und Betriebe verwüstet, die Verkehrs- und Infrastruktur zusammengebrochen: Das sind vielerorts die dramatischen Folgen des Hochwassers vom Juli 2021. Fördermittel der KfW können Ihnen jetzt helfen, Ihre Kommune, Ihr Unternehmen oder Ihr Wohngebäude wieder aufzubauen. Hier finden Sie einen Überblick über die KfW-Hochwasserhilfe und über Hilfsangebote der Länder für Unternehmen und Privatpersonen.
Als betroffene Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern oder Sachsen können Sie jetzt einen subventionierten KfW-Förderkredit beantragen. Das IKK-Sonderprogramm „Beseitigung von Hochwasserschäden 2021“ ist formal Teil des IKK – Investitionskredits Kommunen (208), in dem Sie auch den Förderantrag stellen. Unser Hilfsprogramm hat einen Umfang von insgesamt 500 Mio. Euro.
Das Wichtigste im Überblick:
Die Konditionen:
Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einige Ausnahmeregelungen getroffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Deutschland macht’s effizient“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi).
Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne rund um die KfW-Hochwasserhilfe. Rufen Sie uns kostenfrei an – Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr: 0800 539 9008
Ist Ihr kommunales Unternehmen vom Hochwasser in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern oder Sachsen betroffen? Oder Ihre gemeinnützige Organisation? Dann können Sie im Rahmen des Förderprodukts IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) jetzt einen Betriebsmittelkredit beantragen. Als Betriebsmittel gelten alle laufenden Kosten, zum Beispiel für Löhne und Gehälter, Miete und Kaution, Marketing und Schulungsmaßnahmen, Wareneinsatz und Verbrauchsmaterial.
Den Antrag für diese Sonderförderung können Sie bis zum 30.06.2022 stellen.
Die Konditionen:
Zum IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einige Ausnahmeregelungen getroffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Deutschland macht’s effizient“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi).
Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne rund um die KfW-Hochwasserhilfe. Rufen Sie uns kostenfrei an – Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr: 0800 539 9008
Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einige Ausnahmeregelungen getroffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Deutschland macht’s effizient“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi).
Zu Wohngebäude – Kredit (261, 262)
Zu Wohngebäude – Zuschuss (461)
Das Bundeskabinett hat für den Wiederaufbau in den vom Hochwasser betroffenen Regionen einen Aufbauhilfefonds in Höhe von 30 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Zusätzlich gelten zum Teil noch die direkt eingeleiteten Soforthilfen. Wir haben Ihnen für jedes Bundesland die wichtigsten Hilfsangebote und Kontaktmöglichkeiten zusammengefasst.
Für Betroffene in Nordrhein-Westfalen stehen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit.
Als Privathaushalt oder Unternehmen der Wohnwirtschaft erhalten Sie die Förderung als Billigkeitsleistung. Sie beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude wieder aufbauen, kann die Förderung auf bis zu 100 % der förderfähigen Kosten steigen. Bei Mietausfällen oder verringerten Mieteinnahmen können Sie zudem Einkommenseinbußen geltend machen.
Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt – abhängig von der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen zum Zeitpunkt des Hochwassers. Als Ein-Personen-Haushalt erhalten Sie bis zu 13.000 Euro, Mehrpersonenhaushalte erhalten eine höhere Pauschale.
Anträge und alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Als Unternehmen können Sie bei Sachschäden die Reparaturkosten oder Kosten für die Wiederbeschaffung von Produktionsmitteln geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung: Eine Sachverständige oder ein Sachverständiger begutachtet den Schaden.
Anträge und alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Dort erfahren Sie auch mehr zu den Aufbauhilfen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur und ähnliches.
In Rheinland-Pfalz können Betroffene des Hochwassers seit dem 27.09.2021 Anträge auf Aufbauhilfe stellen.
Als Privathaushalt können Sie für Schäden am eigenen Hausrat eine Förderpauschale beantragen. Sie bemisst sich an der Anzahl der Personen, die zum Zeitpunkt des Hochwassers im Haushalt gemeldet waren, und am Anteil des beschädigten Hausrats. Um den Hausstand vollständig erneuern zu können, gelten die folgenden Förderbeträge:
Die Förderung beantragen Sie auf der Seite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Bei beschädigten oder zerstörten Häusern werden bis zu 80 % der Wiederherstellungskosten erstattet, in Härtefällen sogar bis zu 100 %. Voraussetzung: Die Schadenshöhe wurde durch ein Gutachten ermittelt. Betroffene können das Gutachten aber auch nachreichen, sofern es zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegt. In diesem Fall sind Vorauszahlungen in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten möglich.
Kosten für Abriss- und Aufräumarbeiten können ebenfalls ersetzt werden.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite für Wiederaufbau des Landes Rheinland-Pfalz.
Sie können Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und Flächen geltend machen – außerdem Einkommenseinbußen für bis zu sechs Monate. Zudem können Kosten für Reparaturen, die schon erfolgt sind, nachträglich erstattet werden. Gefördert werden im Regelfall 80 % der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung bis zu 100 % erfolgen.
Die Förderung beantragen Sie auf der Seite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Sie können Schäden an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten oder Flächen geltend machen. Außerdem können Verluste von Vorräten oder Tierbeständen und Ernteausfälle erstattet werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 % der entstandenen Schäden, in Härtefällen kann eine Förderung bis zu 100 % erfolgen.
Die benötigten Unterlagen und alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR).
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Hilfspaket aus Aufbauhilfen und Soforthilfen beschlossen, an denen Sie der Bund beteiligt.
Im Rahmen des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ hat der Freistaat Bayern das „Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern“ aufgelegt. Die Hilfen sollen dazu beitragen, Eigentümern, privaten Vermietern und Wohnungsunternehmen schnell und wirkungsvoll zu helfen.
Die Aufbauhilfe wird als sogenannte Billigkeitsleistung gewährt und ist für Maßnahmen zur Beseitigung von starkregen- und hochwasserbedingten Schäden bestimmt. Konkret bedeutet das: Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für die Beseitigung der Schäden an ihren Wohngebäuden. In Härtefällen kann die Förderung auch höher ausfallen. Darunter fallen auch notwendige Reparaturen am Hausrat oder die Wiederbeschaffung von zerstörten Hausratsgegenständen. Wenn Wohngebäude komplett zerstört wurden, wird zudem die Neuerrichtung gefördert.
Bereits begonnene Maßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Schäden können bei der Förderung ebenfalls anerkannt werden. Tipp: Bitte denken Sie daran, alle Schäden vor der Beseitigung zu dokumentieren.
Bitte beachten Sie: Falls Sie bereits Soforthilfen erhalten haben, werden diese auf die Förderung angerechnet.
Anträge und alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Als Privatperson erhalten Sie in Bayern pro Haushalt bis zu 5.000 Euro als Soforthilfe – bei Ölschäden an Gebäuden sogar bis zu 10.000 Euro. Hierbei gilt: Hätte man den Schadensfall versichern können, wird nur die Hälfte des Geldes ausgezahlt.
Anträge und alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Beschäftigten können mit dem Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums „Hochwasser 2021“ unterstützt werden. Es gilt in folgenden Städten und Landkreisen:
Wenn Sie Schäden beheben, um Ihren Betrieb zu erhalten und die Betriebsfähigkeit wieder herzustellen, werden Soforthilfen ab einem Schaden von 5.000 Euro gewährt. Bei nicht versicherbaren Schäden erhalten Sie eine Soforthilfe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Bei versicherbaren Schäden beträgt die Soforthilfe bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Die Soforthilfe ist auf maximal 200.000 Euro begrenzt.
Bitte beachten SIe: Den Antrag konnten Sie bis zum 31.12.2021 bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung einreichen.
Alle Informationen zur Hochwasserhilfe für Unternehmen in Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Als betroffenes Unternehmen erhalten Sie mindestens 2.500 Euro Soforthilfe, der Höchstbetrag liegt bei 100.000 Euro. Auch hier gilt: Bei nicht versicherbaren Schäden beträgt die Soforthilfe bis zu 50 %, bei versicherbaren Schäden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten.
Die Abwicklung der forstlichen Infrastrukturschäden (z. B. an Forstwegen) erfolgt über das Programm FORSTWEGR 2016.
Darüber hinaus gewährt der Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie steuerliche Erleichterungen.
Alle Informationen zur Hochwasserhilfe für Unternehmen in Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Ist Ihre Existenz nachweisbar gefährdet? Oder liegt ein vergleichbarer Härtefall vor? Dann können gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur jetzt Soforthilfen aus dem Härtefonds des Freistaats Bayern beantragen.
Weitere Unterstützung erhalten Sie durch Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern.
Der Freistaat Sachsen unterstützt seit Dezember 2021 von der Flut betroffene Privatpersonen und Unternehmen.
Als Privatperson oder Unternehmen erhalten Sie die Förderung als Billigkeitsleistung. Sie wird gewährt für Maßnahmen zur Beseitigung von starkregen- und hochwasserbedingten Schäden sowie für den nachhaltigen Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und der öffentlichen Infrastruktur.
Betroffene aus den folgenden Landkreisen können einen Antrag stellen:
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für die Beseitigung der Schäden an ihren Wohngebäuden. Bis zu 100 % werden erstattet, wenn die Maßnahme der öffentlichen Infrastruktur zugutekommt oder zum Denkmalschutz beiträgt. Unternehmen können zudem Einkommenseinbußen für bis zu sechs Monate geltend machen.
Anträge und alle Informationen zur Hochwasserhilfe für Privatpersonen und Unternehmen in Sachsen finden Sie auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank.
Sie möchten zum Umwelt- und Hochwasserschutz in Ihrer Kommune beitragen? Flächen entsiegeln, Grünflächen schaffen, Fließgewässer renaturieren: Es gibt viele Maßnahmen zur Klimaanpassung, die Böden vor Erosion und die Kommune vor Hochwasser schützen können. Beim Aufbau und der nachhaltigen Gestaltung einer Grünen Infrastruktur fördern wir Sie als Kommune oder kommunales Unternehmen mit attraktiven Förderangeboten. Erfahren Sie mehr auf unserer Themenseite Grüne Infrastruktur.
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